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Spanien verschärft das steuerliche Meldewesen

Spanien verschärft das steuerliche Meldewesen: Was Finanzinstitute in 2026 beachten müssen

Spanien reformiert sein steuerliches Informationssystem grundlegend. Es werden bestehende Meldepflichten umfassend erweitert. Die neuen Regelungen sind mit 1. Januar 2026 in Kraft getreten und betreffen nicht nur spanische Finanzinstitute, sondern erstmals in großem Umfang auch ausländische Anbieter, die in Spanien tätig sind. Die Anbieter sind verpflichtet, der spanischen Steuerbehörde Informationen zu Bankkonten, Kartentransaktionen, Krediten sowie Bargeldbewegungen zu übermitteln. Ziel der Reform ist es, das Meldewesen an digitale Zahlungsformen und neue Geschäftsmodelle anzupassen und gleichzeitig die Kontrollmöglichkeiten der spanischen Steuerbehörde (AEAT) zu stärken.

Erweiterter Anwendungsbereich: Auch ausländische Institute im Fokus

Neben spanischen Kreditinstituten und deren Betriebsstätten werden künftig auch spanische Zahlungs‑ und E‑Geld‑Institute sowie Kredit‑, Zahlungs‑ und E‑Geld‑Institute erfasst, die nicht in Spanien ansässig sind. Dies gilt insbesondere auch für ausländische Institute, die in Spanien im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit tätig werden, zumindest soweit sie Dienstleistungen für in Spanien ansässige oder niedergelassene Kunden erbringen. Damit werden die Meldepflichten erstmals ausdrücklich auch auf Institute ausgeweitet, die in Spanien über keine feste Niederlassung verfügen.

Deutlich ausgeweiteter sachlicher Umfang

Die Meldepflicht im Rahmen des Modelo 196 erstreckt sich nun auf alle Arten von Finanzkonten, einschließlich traditioneller Bank und Nichtbankkonten, Giro und Sparkonten, Termineinlagen sowie Kredit und Zahlungskonten. Erfasst sind darüber hinaus auch alle sonstigen Konten, unabhängig von ihrer Bezeichnung oder Ausgestaltung. Dies gilt selbst dann, wenn keine Vergütung anfällt und weder ein Steuerabzug noch eine Zahlung erfolgt.

Gleichzeitig wurde das Modelo 170 an die Anforderungen des modernen elektronischen Zahlungsverkehrs angepasst und umfasst nun auch digitale Zahlungssysteme. Die Meldepflicht erstreckt sich nun auf sämtliche Kartenarten, unabhängig davon, ob sie physisch oder virtuell ausgegeben werden, sowie auf Karten mit Bargeldabhebungs‑, Debit‑, verzögerter Debit‑, Kredit‑ oder E‑Geld‑Funktion. Erfasst sind außerdem Zahlungssysteme, die über Mobiltelefonnummern betrieben werden und von Unternehmern (Business Owners) und Freiberuflern (Professionals) zur Abwicklung von Zahlungseingängen genutzt werden. Dabei ist zu beachten, dass sich die Meldepflicht in allen Fällen ausschließlich auf Zahlungen bezieht, die von Unternehmern und Freiberuflern vereinnahmt werden; Transaktionen zwischen Privatpersonen (C2C) bleiben weiterhin außerhalb des Anwendungsbereichs.

Eine wesentliche Änderung betrifft die bisherigen Schwellenwerte im Bereich der Kartenumsätze. Die bislang geltende Grenze von EUR 3.000, ab der Kartenumsätze meldepflichtig waren, wurde abgeschafft, um sicherzustellen, dass steuerlich relevante Informationen nicht verloren gehen. Karten mit einem jährlichen Transaktionsvolumen von höchstens EUR 25.000 sind weiterhin von der Meldepflicht ausgenommen.

Neue Struktur der Meldepflichten

Das Modelo 196 und das Modelo 170 sind künftig monatlich abzugeben. Daneben bleiben jährliche Meldungen bestehen, insbesondere das Modelo 174 für Umsätze mit allen Arten von Karten sowie das Modelo 181 für Informationen zu Darlehen, Krediten und immobilienbezogenen Finanztransaktionen. Sämtliche Meldungen sind elektronisch an die spanische Steuerbehörde zu übermitteln. Voraussetzung hierfür ist unter anderem das Vorhandensein einer spanischen Steuernummer (NIF) sowie die Möglichkeit, elektronische Zustellungen der Behörden zu empfangen.

Fazit

Die neuen spanischen Meldepflichten stoßen auch auf Kritik von europäischen Branchenverbänden. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der nationale Alleingang Spaniens die Wettbewerbsfähigkeit des EU Finanzmarktes beeinträchtigen könnte und Fragen zur Vereinbarkeit mit der Dienstleistungsfreiheit, dem freien Kapitalverkehr sowie dem Datenschutz aufwirft. Mit der Reform des steuerlichen Meldewesens setzt Spanien neue Maßstäbe in der steuerlichen Transparenz. Für betroffene Finanzinstitute insbesondere für grenzüberschreitend tätige Anbieter kann sich daraus ein Handlungsbedarf ergeben.

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