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EU: Ideen zu einem neuen Eigenmittelsystem

Die Pläne der Europäischen Kommission zur Finanzierung der Zukunft

Überblick

Die Europäische Union steht vor der dringenden Notwendigkeit, ihre Finanzierung zu diversifizieren und nachhaltig zu gestalten. Die Eigenmittel der EU spielen dabei eine zentrale Rolle, um ein unabhängiger und effektiver Akteur auf der globalen Bühne zu bleiben. In diesem Artikel möchten wir die aktuellen Entwicklungen und Pläne der Europäischen Kommission hinsichtlich der EU-Eigenmittel beleuchten.

Eigenmittel der EU: Eine kurze Übersicht

Eigenmittel sind Einnahmen, die der EU zur direkten Finanzierung des EU-Haushalts zur Verfügung stehen. Traditionell stützt sich die EU auf drei Hauptquellen von Eigenmitteln: Zölle, Mehrwertsteuer-Eigenmittel und Beiträge aus dem Bruttonationaleinkommen der Mitgliedstaaten.

Neue Pläne der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission hat am 16.07.2025 ihren Vorschlag eines neuen EU-Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 vorgelegt. Als neues Eigenmittel wird eine neue Unternehmensabgabe mit dem Namen „Corporate Resource for Europe (CORE)“ für in der EU tätige und verkaufende Unternehmen mit einem Nettojahresumsatz von mind. 100 Mio. Euro vorgeschlagen. Für die Annahme ist allerdings ein einstimmiger Beschluss des Rats der EU und die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich.

Im Rahmen des Vorschlags eines neuen EU-Finanzrahmens stellt die Kommission fünf neue Eigenmittel vor, die insgesamt Einnahmen von etwa 58,5 Mrd. Euro pro Jahr generieren sollen:

  • Einführung einer Unternehmensabgabe für in der EU tätige und verkaufende Unternehmen mit einem Nettojahresumsatz von mindestens 100 Mio. EUR:

    Die Unternehmensabgabe wird „Corporate Resource for Europe (CORE)“ genannt und soll in Höhe eines jährlichen Pauschalbeitrags stufenweise ausgestaltet sein. Beginnend ab Umsätzen über 100 Mio. Euro soll eine jährliche Zahlung von 100.000 Euro anfallen. Bei Nettoumsatzerlösen ab 250 Mio. Euro soll die Abgabe 250.000 Euro betragen. Bei Nettoumsatzerlösen ab 500 Mio. Euro soll die Abgabe auf 500.000 Euro steigen. Der Höchstbetrag der Abgabe soll 750.000 Euro bei Nettoumsatzerlösen ab 750 Mio. Euro sein. Die Abgabe soll auch von in der EU ansässigen Betriebsstätten von Drittstaatenunternehmen unter den o.g. Voraussetzungen zu leisten sein. Eine Ausnahme soll für staatliche Stellen, internationale Organisationen oder gemeinnützige Einrichtungen gelten.
  • Gezielte Anpassung der Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem (EHS) und der
  • Einnahmen aus dem CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM),
  • Eigenmittel auf der Grundlage nicht gesammelter E-Abfälle durch Anwendung eines einheitlichen Satzes auf das Gewicht nicht gesammelter E-Abfälle,
  • Eigenmittel auf Grundlage der Verbrauchsteuer auf Tabak durch Anwendung eines Satzes auf den von den Mitgliedstaaten festgelegten Mindestverbrauchsteuersatz, der auf Tabakerzeugnisse erhoben wird.

Fazit & weitere Vorgehensweise

Die vorgeschlagenen Änderungen sind nicht nur finanztechnischer Natur – sie sind auch strategische Schritte der EU, um sich als Vorreiter in Nachhaltigkeit und digitaler Souveränität zu positionieren. Diese neuen Eigenmittelinstrumente sollen sicherstellen, dass die EU über die nötigen finanziellen Ressourcen verfügt, um ihre politischen Ziele zu erreichen, sei es Klimaneutralität, technologische Innovation oder soziale Gerechtigkeit.

Der Beschluss über das künftige langfristige EU-Haushalts- und Einnahmensystem wird von den Mitgliedstaaten im Rat erörtert. Für die Annahme der Verordnung über den EU-Finanzrahmen ist ein einstimmiger Beschluss des Rates der EU und die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich.

Es werden langwierige Verhandlungen erwartet.

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