Überblick
Die Europäische Union steht vor der dringenden Notwendigkeit, ihre Finanzierung zu diversifizieren und nachhaltig zu gestalten. Die Eigenmittel der EU spielen dabei eine zentrale Rolle, um ein unabhängiger und effektiver Akteur auf der globalen Bühne zu bleiben. In diesem Artikel möchten wir die aktuellen Entwicklungen und Pläne der Europäischen Kommission hinsichtlich der EU-Eigenmittel beleuchten.
Eigenmittel der EU: Eine kurze Übersicht
Eigenmittel sind Einnahmen, die der EU zur direkten Finanzierung des EU-Haushalts zur Verfügung stehen. Traditionell stützt sich die EU auf drei Hauptquellen von Eigenmitteln: Zölle, Mehrwertsteuer-Eigenmittel und Beiträge aus dem Bruttonationaleinkommen der Mitgliedstaaten.
Neue Pläne der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission hat am 16.07.2025 ihren Vorschlag eines neuen EU-Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 vorgelegt. Als neues Eigenmittel wird eine neue Unternehmensabgabe mit dem Namen „Corporate Resource for Europe (CORE)“ für in der EU tätige und verkaufende Unternehmen mit einem Nettojahresumsatz von mind. 100 Mio. Euro vorgeschlagen. Für die Annahme ist allerdings ein einstimmiger Beschluss des Rats der EU und die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich.
Im Rahmen des Vorschlags eines neuen EU-Finanzrahmens stellt die Kommission fünf neue Eigenmittel vor, die insgesamt Einnahmen von etwa 58,5 Mrd. Euro pro Jahr generieren sollen:
Fazit & weitere Vorgehensweise
Die vorgeschlagenen Änderungen sind nicht nur finanztechnischer Natur – sie sind auch strategische Schritte der EU, um sich als Vorreiter in Nachhaltigkeit und digitaler Souveränität zu positionieren. Diese neuen Eigenmittelinstrumente sollen sicherstellen, dass die EU über die nötigen finanziellen Ressourcen verfügt, um ihre politischen Ziele zu erreichen, sei es Klimaneutralität, technologische Innovation oder soziale Gerechtigkeit.
Der Beschluss über das künftige langfristige EU-Haushalts- und Einnahmensystem wird von den Mitgliedstaaten im Rat erörtert. Für die Annahme der Verordnung über den EU-Finanzrahmen ist ein einstimmiger Beschluss des Rates der EU und die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich.
Es werden langwierige Verhandlungen erwartet.