Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) plant die Versicherungssteuererklärung zu digitalisieren und auf monatliche Voranmeldungen analog zur Umsatzsteuer ab Veranlagungsjahr 2025 umzustellen. Weiters werden in Zukunft zusätzliche Angaben in den Erkärungen notwendig sein. Die genaue Ausgestaltung der Formulare bleibt allerdings noch abzuwarten.
The Austrian Ministry of Finance plans to digitize the insurance tax return and switch to monthly advance returns similar to VAT from assessment year 2025. Furthermore, additional information will be required in future. However, the exact design of the forms remains to be seen.
Steuerschuldner der Versicherungssteuer ist grundsätzlich der Versicherungsnehmer. Der Versicherer hat jedoch die Versicherungssteuer für Rechnung des Versicherungsnehmers zu entrichten und haftet für die fristgerechte Abfuhr. Der Versicherer (bzw allenfalls ein Bevollmächtigter haben spätestens am 15. Tag des auf einen Kalendermonat (Anmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates die Steuer für den Anmeldungszeitraum nach den Prämieneinnahmen selbst zu berechnen und abzuführen. Es ist derzeit keine Voranmeldung abzugeben (wie beispielsweise bei der Umsatzsteuer).
Zusätzlich zur Selbstberechnung und Abfuhr haben der Versicherer bzw der Bevollmächtigte spätestens am 15. Dezember eines jeden Kalenderjahres eine Sondervorauszahlung zu leisten. Deren Höhe beträgt ein Zwölftel der Summe der selbstberechneten Steuerbeträge der letzten zwölf, dem Anmeldungszeitraum November unmittelbar vorangegangenen Anmeldungszeiträume. Die Sondervorauszahlung ist auf die Steuerschuld für den Anmeldungszeitraum November des laufenden Kalenderjahres (Fälligkeitstag 15. Jänner des folgenden Kalenderjahres) anzurechnen. Die Verpflichtung zur Entrichtung der Sondervorauszahlung entfällt, wenn die Steuer für den Anmeldungszeitraum November spätestens am darauffolgenden 15. Dezember selbst berechnet und bis zu diesem Tag in der selbstberechneten Höhe entrichtet wird. Auch für die Sondervorauszahlung ist grundsätzlich kein eigenes Formular vorgesehen.
Zu guter Letzt haben der Versicherer bzw der Bevollmächtigte bis zum 30. April eines jeden Jahres eine Jahressteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr in Papierform beim Finanzamt einzureichen.
Derzeit wird im BMF an der Digitalisierung jener Erklärungen gearbeitet, die bislang noch in Papierform abgegeben werden. Hierunter fällt auch die Versicherungssteuerjahreserklärung. Diese soll zukünftig -ab Jahreserklärung 2024 - via FinanzOnline einzureichen sein. Frist für die Einreichtung bleibt weiterhin der 30. April des Folgejahres. Auch die derzeitige Struktur des Formulars soll beibehalten werden, dh voraussichtlich sind für das Jahr 2025 keine zusätzlichen Informationen anzugeben. Das BMF behält sich allerdings vor, zukünftig zusätzliche Informationen im Rahmen der Jahressteuererklärung abzufragen.
Weiters ist geplant, zukünftig analog zur Umsatzsteuer, die Versicherer dazu zu verpflichten, Monatserklärungen (Voranmeldungen) abzugeben. Die Umstellung soll bereits ab Jänner 2025 erfolgen, d.h. die erste Versicherungssteuer-Monatsmeldung wäre bereits mit 15. März 2025 via FinanzOnline einzureichen.
Derzeit ist vorgesehen, dass in diesen Monatsmeldungen zusätzliche Informationen (im Vergleich zur Jahressteuererklärung) anzugeben sind:
Der genaue Aufbau der Monatsmeldungen steht unseren Informationen zufolge im Moment noch nicht fest und wird ehestmöglich seitens des BMF bekannt gegeben. In FinanzOnline wurde noch keine zusätzliche Funktion hierzu hinterlegt. Eine Gesetzesänderung oder Verordnung hierzu ist nicht geplant.
Genauere Informationen sind uns derzeit noch nicht bekannt. Wir wollten Sie aber dennnoch über das geplante Vorhaben informieren, damit Sie gegebenenfalls erste Vorbereitungen für die Aufbereitung der Zusatzinformationen veranlassen können (insb. Informationen pro Sparte).
Das BMF wird hierzu zeitnah weitere Informationen veröffentlichen, um den Umstellungsprozess so reibungslos wie möglich für die betroffenen Unternehmen zu machen. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.