Mit Juli 2024 wurden 11 Ausschreibungen der Kommunalkredit Public
Consulting (KPC) zur betrieblichen Wärme- und Kälteversorgung thematisch zusammengefasst und im Rahmen eines neuen, effizienteren Antragsverfahren neu aufgelegt. Die Förderung richtet sich insbesondere an Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine sowie konfessionelle Einrichtungen, die Investitionsprojekte hinsichtlich einer nachhaltigen Wärme- und Kälteversorgung verfolgen. Ein Schwerpunkt der Neuauflage liegt unter anderem in der Schaffung neuer Anreize zur nachhaltigen Klimatisierung und Wärmeversorgung sowie der Steigerung der unternehmerischen Energieeffizienz unter Berücksichtigung neuerster technologischer Entwicklungen.
Das Förderprogramm gliedert sich modular in 4 Hauptthemenbereiche, wobei je nach Modul Förderquoten zwischen 35 - 45% in Form von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen möglich sind:
Modul 1: Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen
Projekte in diesem Modul legen den Fokus auf die Einspeisung erneuerbarer Energien bzw. Abwärme in bestehende oder gleichzeitig mit der Erzeugungsanlage zu errichtende Fernwärme- bzw. Kältenetze. Bei den Wärmeerzeugungsanlagen sowie Abwärmeauskopplungen liegt
der Fokus auf der Versorgung Dritter mit mindestens zehn externen Abnehmern. Förderwürdige Projekte des ersten Moduls wie bspw. Biomassekessel, Wärmepumpen industrielle oder gewerbliche Abwärmeauskopplungen, Kompressionskältemaschinen, etc. werden
mit einem Investitionszuschuss iHv. 45% der förderfähigen Kosten
unterstützt. Dabei gilt jedoch ein maximaler Förderbetrag von EUR 1.500 pro eingesparter Tonne CO2 sowie max. EUR 6 Mio. insgesamt.
Modul 2: Wärme- und Kältenetze
Das zweite Modul fördert insbesondere den Neu- sowie Ausbau von Verteilnetzen auf Basis klimafreundlicher oder hocheffizienter
Fernwärme und -kälte. Dabei unterscheidet sich dieses Modul insbesondere in der Versorgung Dritter, die ausschließlich in Gebieten, ohne aktuelle Anschlussmöglichkeiten an eine bestehende Fernwärme- bzw. Fernkälteversorgung zu erfolgen hat. Es können jedoch gleichzeitig Wärmeerzeugungsanlagen (Modul 1) errichtet sowie gefördert werden. Die maximale Förderung für Projekte in diesem Modul beläuft sich auf bis zu 45% der förderfähigen Kosten bzw. bis zu EUR 2.250 pro eingesparter Tonne CO2 sowie max. EUR 6 Mio. insgesamt.
Modul 3: Mikronetze mit und ohne Wärmeverkauf
Im Rahmen dieses Schwerpunkts wird der Neu- bzw. Ausbau innerbetrieblicher Mikronetze sowie externer Wärmeversorgungsanlagen gefördert. Unter Mikronetzen wird die Wärmeversorgung mehrerer baulich getrennter Gebäude eines Unternehmens verstanden, die, mit Ausnahme von Biomasse-KWK, einerseits zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bestehen dürfen sowie andererseits für überwiegend betriebliche Zwecke genutzt werden. Als förderfähige Wärmeerzeuger können im Zusammenhang mit innerbetrieblichen Mikronetzen bspw. Biomassekessel,
Biomasse-Kalt-Wärme-Kupplungen, Wärmepumpen, Geothermie, etc. herangezogen werden. Darüber hinaus können Projekte zur Neuerrichtung bzw. Erweiterung von Wärmeerzeugungsanlagen bzw. -verteilnetzen sowie eine Kombination aus beiden Maßnahmen zur Versorgung Dritter (zwei bis neun externe Abnehmer) gefördert werden. Dabei muss beachtet
werden, dass lediglich Anlagen in Gebieten gefördert werden, in denen noch keine aktuelle netzgebundene Wärmeversorgung existiert. Die Förderhöhe beläuft sich auf max. 40% der förderfähigen Investitionskosten bzw. EUR 1.500 pro eingesparter Tonne CO2 sowie in Abhängigkeit der konkreten Maßnahmen auf max. EUR 6 Mio. insgesamt.
Modul 4: Optimierung von Wärmeerzeugern und -verteilnetzen
Gefördert werden im vierten Schwerpunkt u.a. Optimierungsmaßnahmen bei Wärmeerzeugern sowie in Wärmeverteilnetzen, deren Fokus auf der Erneuerung oder Optimierung von Erzeugungsanlagen auf Basis
erneuerbarer Energien bzw. auf dem Umbau und der Dekarbonisierung bestehender Wärmeverteilnetze zur Versorgung Dritter liegt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der wesentlichen Reduktion des Energieeinsatzes und in weiterer Folge der Generierung positiver Umwelteffekte. Unter förderfähige Maßnahmen fallen bspw.
die Nachrüstung brennstoffrelevanter Anlagenteile sowie der Austausch voll funktionsfähiger Erzeugungsanlagen durch kleinere oder leistungsgleiche Neuanlagen. Gefördert werden diese Maßnahmen mit bis zu 35% der förderfähigen Investitionskosten bis jedoch max. EUR 6 Mio.
Wichtig zu berücksichtigen ist, dass eine Einreichung bei jedem Modul lediglich vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung möglich ist.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Analyse und Aufbereitung der entsprechenden Anforderungen im Zusammenhang mit der Antragstellung zur Förderung der neuen gewerblichen Wärme- und Kälteversorgung. Unser erfahrenes Team sowie breites Netzwerk an Expert:innen unterstützt Sie bei der professionellen, effizienten Organisation und Durchführung des Antragsprozesses, jeweils angepasst an Ihren spezifischen Bedarf und Prioritäten Ihres Unternehmens und des Projektteams.
Sollten Sie Interesse an unseren Beratungsleistungen haben, können Sie unter den angegebenen Kontaktmöglichkeiten gerne ein unverbindliches Erstgespräch mit uns vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Sie und Ihre Projekte kennenzulernen!