Überblick
In einigen EU-Ländern kommt es mit 2024 und den Folgejahren zu Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer. Hiervon betroffen sind insbesondere Änderungen in Estland, Finnland, Italien, Rumänien, Slowenien und der Slowakei. Auch österreichische Unternehmen können von diesen Änderungen betroffen sein, sollten sie entsprechende umsatzsteuerliche Transaktionen in den jeweiligen EU-Ländern ausführen oder erhalten.
Konkrete Änderungen im EU-Ausland
In Estland wird der Normalsteuersatz ab 1.7.2025 von 22 % auf 24 % erhöht.
In Finnland wurde der Normalsteuersatz zum 1.9.2024 von 24 % auf 25,5 % angehoben.
In Italien hat die italienische Finanzverwaltung die Liste der Unternehmen, die das sogenannte Split Payment anzuwenden haben, mit Wirkung ab 1.1.2025 aktualisiert.
In Rumänien werden von der rumänischen Finanzverwaltung seit dem 1.9.2024 vorausgefüllte Steuererklärungen (P300) an alle in Rumänien für Umsatzsteuer registrierten Steuerpflichtigen versendet. Sofern zwischen der vom Steuerpflichtigen eingereichten und der von der Finanzverwaltung vorausgefüllten Umsatzsteuererklärung Differenzen von mehr als 20 % des Gesamtumsatzes und mind 5.000 RON (entspricht ca 1.000 EUR) Umsatzsteuer bestehen, wird der Steuerpflichtige aufgefordert, die Abweichungen innerhalb von 20 Tagen zu begründen. Des Weiteren wurde zum 1.7.2024 das System „RO e-Transport“ eingeführt. Die Finanzverwaltung kontrolliert damit als Maßnahme zur Betrugsbekämpfung zusammen mit der Zollbehörde elektronisch den Transport von Waren mit hohem Steuerrisiko. Ab 1.1.2025 sind in Rumänien für Umsatzsteuer registrierte nicht ansässige Steuerpflichtige verpflichtet, SAF-T-Berichte (D406) einzureichen.
In Slowenien kann ab dem 1.1.2026 eine umsatzsteuerliche Organschaft gebildet werden, die den Regelungen in den anderen EU-Ländern gleicht. Der Organträger kann die umsatzsteuerlichen Verpflichtungen für seine Organgesellschaften gemeinsam erfüllen. Zudem werden Innenleistungen zwischen verbundenen Unternehmen in der Organschaft nicht steuerbar sein. Darüberhinaus werden ab dem 1.1.2026 Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen an andere Unternehmen auszustellen. Diese elektronischen Rechnungen müssen innerhalb von 8 Tagen vom Aussteller und vom Empfänger an den slowenischen Fiskus übermittelt werden.
In der Slowakei erhöht sich zum 1.1.2025 der Normalsteuersatz von 20 % auf 23 %. Gleichzeitig wird ein weiterer ermäßigter Steuersatz von 19 % für gewisse Lebensmittel, nicht alkoholische Getränke, die in Restaurants serviert werden, und die Lieferung von Elektrizität eingeführt. Für Grundnahrungsmittel, Medizin, Bücher, Übernachtungsdienstleistungen und Restaurationsdienstleistungen reduziert sich der ermäßigte Steuersatz von 10 % auf 5 %. Des Weiteren kann die Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerben künftig im Zeitraum der Steuerentstehung abgezogen werden, auch wenn (noch) keine Rechnung des Lieferanten vorliegt. Die Steuerpflichtigen müssen diesfalls das Recht auf Vorsteuerabzug durch andere Dokumente nachweisen, aus denen der Erwerb der Gegenstände und der Umsatzsteuerbetrag hervorgehen. Außerdem wird der Schwellenwert für die Vereinfachungen bei Kleinbetragsrechnungen von EUR 1.000 auf EUR 400 gesenkt.
Fazit
Österreichische Unternehmen, die in Estland, Finnland, Italien, Rumänien, Slowenien und in der Slowakei umsatzsteuerliche Transaktionen tätigen und erhalten, haben zu prüfen, ob durch die Neuerungen bzw Änderungen mit 2024 und den Folgejahren im Bereich der Umsatzsteuer Handlungsbedarf besteht. So ist etwa darauf zu achten, dass die korrekten (neuen) Steuersätze herangezogen bzw die Leistenden diese heranziehen und dass die Compliance-, Reporting- sowie die Dokumentationspflichten entsprechend eingehalten werden. In der Slowakei kann ab 1.1.2026 die umsatzsteuerliche Organschaft gebildet werden.