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Update Energiekostenzuschuss: Voranmeldung startet am 07.11.2022

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Am Montag, den 7. November startete die Frist für die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss. Diese läuft noch bis zum 21. November. Diese Voranmeldung erfordert nur wenige Stammdaten, welche für die Antragsstellung verpflichtend sind, u.a.:

 

  • Firmenname
  • Adresse
  • Kontaktmöglichkeiten
  • ZVR-Zahl (bei unternehmerisch tätigen Vereinen)
  • Kontaktdaten, insbesondere die E-Mail-Adresse, der vertretungsbefugten Person(en). Es besteht zudem die Möglichkeit eine zweite Person mit einer ergänzenden E-Mailadresse anzugeben, welche für den Antragsprozess relevant ist.
  • Zuletzt ist noch eine Auskunft vorgesehen, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000 überschritten hat. Wenn dies der Fall ist, ist eine zusätzliche Angabe notwendig, ob es sich beim antragsstellenden Unternehmen voraussichtlich um ein energieintensives Unternehmen handelt. Zu beachten gilt, dass diese Energieintensität jedoch erst bei der formalen Antragsstellung im Rahmen des zugewiesenen Zeitrahmens von einem/einer Steuerberater:in/Wirtschaftsprüfer:in/Bilanzbuchhalter:in zu bestätigen ist.

 

Auf Basis der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen wird für die Einreichung ein Zeitraum nach aktuellsten Informationen ab 22. November zugewiesen, in dem ein Antrag gestellt werden kann. Dieser Zeitraum soll laut aktuellsten Informationen eine Woche betragen. Die Reihenfolge des Einlangens der Anträge ist für die Vergabe der Zuschussmittel maßgeblich – wir empfehlen gegebenenfalls daher eine rasche Voranmeldung im aws-Fördermanager („First-Come-First-Served-Prinzip“).

Leider wurde die Förderrichtlinie mit den inhaltlichen Details bis dato noch nicht veröffentlicht – auf der Basis der vorliegenden Informationen sollen mit dem Energiekostenzuschuss allerdings energieintensive Unternehmen mit einer Förderung von 30% der Mehrkosten im Zeitraum Februar bis September 2022 für Strom, Erdgas und Treibstoffe (nur in Stufe 1) unterstützt werden. Ein Unternehmen ist dann energieintensiv, wenn die Energiekosten 2021 mindestens 3% des Produktionswertes betragen bzw. ab Förderstufe 2 wenn die zu entrichtende nationale Energiesteuer mindestens 0,5% des Mehrwertes (abgeleitet vom umsatzsteuerlichen Gesamtumsatz und von umsatzsteuerlichen Eingangsleistungen) beträgt.

Bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter EUR 700.000 ist die Prüfung des Kriteriums „energieintensiv“ nicht notwendig. Da der Energiekostenzuschuss generell mindestens EUR 2.000 betragen muss, ist die Beantragung allerdings generell nur sinnvoll/möglich, wenn die Mehraufwendungen für Energie (Strom, Erdgas, Treibstoff) im Zeitraum von Februar bis September 2022 im Vergleich zur Vorjahresperiode mehr als zirka EUR 6.500 betragen. Für Klein- und Kleinstunternehmen (Zuschussuntergrenze iHv EUR 2.000 wird unterschritten) soll es ein gesondertes Pauschalfördermodell geben. Dafür ist keine Voranmeldung im aws Fördermanager notwendig (Abwicklung über gesonderte Förderstelle geplant).

Die wichtigsten Eckpunkte zum Energiekostenzuschuss finden Sie auf der Homepage der aws: hier und in unseren Breaking Tax & Legal News Nr.7/2022.

Im Zweifel empfehlen wir, gleich am kommenden Montag eine Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss vorzunehmen. Falls nicht bereits vorhanden, ist vor der Voranmeldung eine Registrierung im aws-Fördermanager vorzunehmen.

Da die Antragstellung ab 22. November nur in einem zugewiesenen und kurzen Zeitraum möglich sein wird, ist eine zeitnahe Vorbereitung der notwendigen Unterlagen (zB Ermittlung der förderbaren Kosten, Steuerberaterbestätigung) zu empfehlen.