In Polen sind jährlich diverse Dokumentations- und Meldepflichten im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen vorgesehen. Diese Pflichten betreffen beispielsweise die Abgabe eines Local Files inkl zugehörigen Datenbankstudien, Master Files und TPR-Formulars inkl einem Statement zur Vorbereitung des Local Files und der Anwendung von fremdüblichen Preisen. In den Vorjahren wurden die Fristen zur Abgabe regelmäßig verlängert. Im Jahr 2024 wird das polnische Finanzamt die Fristen voraussichtlich nicht erstrecken.
Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen bestehen in Polen grundsätzlich nur dann, wenn ein gewisser Schwellenwert überschritten wird. Bei der Erstellung des Local Files wird dies anhand des einzelnen Transaktionswertes beurteilt:
Für die Beurteilung der Fremdüblichkeit sind in den meisten Fällen Datenbankstudien zu erstellen. Diese Datenbankstudien sollten grundsätzlich alle drei Jahre neu erstellt werden. Bei Transaktionen, welche starken Preisschwankungen aufgrund von stetigen Marktentwicklungen unterliegen, kann eine häufigere Aktualisierung der Datenbankstudien notwendig sein.
Sollte ein Local File aufgrund der Überschreitung der Schwellenwerte erstellt werden müssen, muss entsprechend auch ein TPR-Formular inkl TP Statement abgegeben werden.
Ein Master File muss in Polen immer dann abgegeben werden, wenn die konsolidierten Umsätze im Vorjahr insgesamt PLN 200 Mio überschritten haben.
Sollten die oben genannten Schwellenwerte überschritten sein, müssen Unternehmen in Polen jährlich zu den folgenden Fristen Dokumentations- und Meldepflichten im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen nachkommen:
Im Gegensatz zu den Vorjahren sind im Jahr 2024 keine Verlängerungen der TP-Dokumentations- und Meldepflichten in Polen vorgesehen. Die Vorbereitungen für die TP Dokumentationen sollten daher frühzeitig begonnen werden, da vor allem die Erstellung und Bearbeitung neuer Datenbankstudien mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.