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Breaking News: VAT in the Digital Age (ViDA)

Einigung im EU-Rat über Inhalt und Zeitplan

Überblick

Der Richtlinienvorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie zum Thema „VAT in the Digital Age“ (ViDA) wurde im Zuge der Ecofin-Tagung vom 5.11.2024 einstimmig angenommen. Dieser enthält Regelungen für die Plattformwirtschaft, zu Meldepflichten und zur elektronischen Rechnungstellung sowie für eine EU-einheitliche Mehrwertsteuer-Registrierung. Die Mitgliedstaaten haben nun etwas Zeit, um die neuen Regelungen umzusetzen.

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Anstehende Änderungen in den kommenden Jahren

Hinsichtlich des Themenblocks „einzige Mehrwertsteuer-Registrierung“ werden das One-Stop-Shop-Verfahren und die Regelungen zum Steuerschuldübergang für B2B-Umsätze von nicht ansässigen Unternehmen im EU-Ausland schrittweise erweitert. Die Mitgliedstaaten können hierbei Wahlrechte ausüben. Für gewisse Umsätze wird jedoch weiterhin eine Registrierungspflicht im Ausland bestehen. Es wird auch ein One-Stop-Shop für innergemeinschaftliche Verbringungen eingeführt, der vor allem Unternehmen im E-Commerce von Registrierungs- und Meldepflichten befreien soll, aber auch für alle anderen Unternehmen anwendbar ist. Die Vereinfachungsregelung für Konsignationslager-Sachverhalte wird hierdurch abgeschafft.

Die bereits bestehende fingierte Lieferkette für B2C-Lieferungen innerhalb der EU, die im Drittland ansässige Onlinehändler:innen über Online-Marktplätze erbringen, wird auf B2B-Lieferungen ausgeweitet. Zudem sollen digitale Plattformen, die die kurzfristige Unterkunftsvermietung (bis 30 Nächte) oder die Personenbeförderung unterstützen, so behandelt werden, als hätten sie selbst diese Leistungen empfangen und erbracht. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der:die Leistende der digitalen Plattform seine:ihre UID-Nummer mitteilt und ihr gegenüber erklärt, für seine:ihre Umsätze selbst Umsatzsteuer zu berechnen. Die Mitgliedstaaten können auch eine Ausnahme für Kleinunternehmer:innen vorsehen.

In Bezug auf die Ausstellung, die Übermittlung und den Empfang von elektronischen Rechnungen sowie die damit zusammenhängenden digitalen transaktionalen Meldepflichten wird den Mitgliedstaaten ermöglicht, erste Änderungen bereits kurz nach Veröffentlichung der Richtlinie für nationale Umsätze einzuführen. Die elektronische Rechnung wird europaweit zur Pflicht, wobei die Mitgliedstaaten in bestimmten Konstellationen von der E-Rechnungspflicht absehen können. Daneben werden für grenzüberschreitende Umsätze transaktionale Meldepflichten eingeführt, die die Zusammenfassenden Meldungen ersetzen.

Fazit

Der Kompromissvorschlag in Bezug auf die ViDA-Initiative wurde im EU-Rat am 5.11.2024 einstimmig angenommen. Die enthaltenen Änderungen in Bezug auf die Plattformwirtschaft, die Meldepflichten und die elektronische Rechnungstellung sowie für eine EU-einheitliche Mehrwertsteuer-Registrierung werden in den kommenden Jahren in den jeweiligen Mitgliedstaaten umzusetzen sein.