Mit den ständig fortschreitenden Veränderungen in der Arbeitswelt sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen einem stetigen Wandel unterworfen. Insbesondere innerhalb der Europäischen Union werden Maßnahmen ergriffen, die transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen gewährleisten sollen. Vor diesem Hintergrund wurde die EU-Transparenzrichtlinie verabschiedet, die auch einige Änderungen im österreichischen Arbeitsrecht mit sich bringt.
Die nunmehrigen Gesetzesänderungen sind mit 28.3.2024 in Kraft getreten und sehen ua arbeitsrechtliche Neuerungen in Bezug auf den Dienstzettel, Mehrfachbeschäftigung und die Übernahme von Aus-, Fort- und Weiterbildungskosten, sowie die Erweiterung des Motivkündigungsschutzes vor.
Die beschriebenen Gesetzesänderungen dürften dazu beitragen, die Transparenz und Vorhersehbarkeit von Arbeitsbedingungen in Österreich zu verbessern und die Rechte der Arbeitnehmer:innen zu stärken.
Unternehmen werden sich auf zusätzliche administrative Anforderungen einstellen müssen, insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung von Informationen, die Begründung von Kündigungen und die Berücksichtigung von Aus-, Fort- und Weiterbildungskosten.
Angesichts der dargestellten Änderungen sollten Arbeitgeber:innen ihre bestehenden Dienstzettel bzw Arbeitsverträge entsprechend den künftigen gesetzlichen Vorgaben anpassen.