Das für die Verfolgung von Finanzvergehen zuständige Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) hat seinen Jahresbericht für das Jahr 2025 vorgelegt. Der darin enthaltene Tätigkeitsbericht verschafft einen zahlenmäßigen Überblick über die durchgeführten Außendienstmaßnahmen und finanzstrafrechtliche Maßnahmen des ABB und die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen.
Im Jahr 2025 konnten vom ABB 411 Scheinunternehmen rechtskräftig festgestellt werden.Dies entspricht mehr als doppelt so vielen Feststellungen wie im Jahr zuvor. Die im Vergleich zu den Vorjahren besonders hohe Trefferquote ist auf die gesetzliche Änderung zurückzuführen, wonach bereits das bloße Ausstellen von Scheinrechnungen für die Einstufung als Scheinunternehmen ausreicht.
Im Jahr 2025 wurden rund 450 Zwangsmaßnahmen wie zum Beispiel Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen oder Kontoöffnungen durchgeführt . Im Zuge dessen wurden Daten im Ausmaß von 92,5 Terrabyte sichergestellt.
Das ABB führte insgesamt 25.981 ordnungspolitische Kontrollen durch, bei denen 51.235 Arbeitnehmer:innen kontrolliert wurden.. Im Jahr 2025 wurden mit rund 9.000 Anzeigen wegen arbeits- und sozialrechtlicher Verstöße, rund 1.000 Anzeigen mehr erstattet, als dies im Jahr 2024 der Fall war. Auch bei den Glücksspielkontrollen war mit 205 Kontrollen im Jahr 2025 ein Anstieg gegenüber 2024 mit 161 Kontrollen zu verzeichnen.
Im Bereich des Finanzstrafrechts wurden rund 34.000 Erstbeurteilungen zur Feststellung des Vorliegens eines finanzstrafrechtlichen Tatbestandes vorgenommen. Im Ergebnis wurden 6.766 Strafverfahren verwaltungsbehördlich und 522 Strafverfahren gerichtlich erledigt. Auf Vollzugsebene konnten rund 3.000 Fälle durch Einbringung verhängter Geldstrafen bzw durch Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen erledigt werden.
Aus den durchgeführten Maßnahmen konnten insgesamt mehr als 154 Millionen Euro eingebracht werden. Dies entspricht einen Zuwachs von rund 44 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Von den Einnahmen betreffen rund 45 Millionen verwaltungsbehördlich und gerichtlich verhängte Finanzstrafen, was einem Anstieg von 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Außerdem konnten durch die Steuerfahndung Mehrergebnisse aus Abgabenverkürzungen von rund 84 Millionen erzielt werden, was einem bemerkenswerten Anstieg von mehr als 150% entspricht. Insgesamt langten beim ABB 11.730 Anzeigen und 9.928 Selbstanzeigen im Jahr 2025 ein. Hier liegt ebenfalls ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr vor.
Der Tätigkeitsbericht des ABB zeigt, dass die durchgeführten Außendienst- und finanzstrafrechtlichen Maßnahmen des ABB eine wesentliche Steuereinnahmequelle für den Fiskus darstellen. Für die von Kontrollmaßnahmen Betroffenen können sich allerdings unangenehme Konsequenzen ergeben. Die Datenlage zeigt weiterhin einen Anstieg sowohl bei den Ermittlungsmaßnahmen als auch bei den sich daraus ergebenden finanziellen Konsequenzen. Aufgrund der Gefahren, die sich aus Betriebsprüfungen, Rechtsmittelverfahren und Finanzstrafverfahren ergeben können, ist es zu empfehlen, sich vorab professionell beraten zu lassen.