In Ungarn tätige Steuerpflichtige sahen sich bislang einer anhaltenden Unsicherheit hinsichtlich der Zukunft der von den ungarischen Behörden bereitgestellten Rahmensoftware (ÁNYK-System) gegenüber, die die wichtigste Plattform für die Erstellung und Einreichung ungarischer Steuererklärungen darstellt. Die jüngste Ankündigung der ungarischen Steuerbehörde hat nun jedoch Klarheit geschaffen: Das ÁNYK-System wird zum 1. Januar 2027 außer Betrieb genommen, was bedeutet, dass es nicht mehr möglich sein wird, Steuererklärungen über diese Plattform zu erstellen und einzureichen. Diese Änderung betrifft jede:jeden Steuerpflichtige:n in Ungarn, da die etablierten Prozesse für die Steuerberichterstattung ersetzt werden müssen. Die größte Herausforderung liegt aufgrund der Komplexität der Anforderungen in der Umsatzsteuerberichterstattung.
Für die Umsatzsteuerberichterstattung hat die ungarische Steuerbehörde ein spezielles System geschaffen, das sogenannte eVAT. In diesem neuen System wird das bisher verwendete Formular für die Umsatzsteuererklärung abgeschafft, und Steuerpflichtige müssen ihre Umsatzsteuerdaten als Umsatzsteuererklärungen über eine direkte API-Verbindung mit der Steuerbehörde einreichen. Obwohl eVAT bereits seit Februar 2024 verfügbar ist (sowohl über eine Webschnittstelle als auch über eine Machine-to-Machine-Integration – M2M), ist seine Nutzung bislang begrenzt geblieben, da die Verwendung derzeit optional ist.
Für diejenigen, die im Jahr 2026 noch nicht auf das eVAT-System umstellen werden, entsteht eine zusätzliche Verpflichtung, da Steuerpflichtige ab dem 1. Juli 2026 nicht nur den auf Rechnungen ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag in den M-Blättern der Umsatzsteuererklärung angeben müssen, sondern auch die tatsächlich abgezogene Umsatzsteuer (aufgeschlüsselt nach den geltenden Steuersätzen und unter Berücksichtigung etwaiger anteiliger Abzüge auf Rechnungsebene). Diese Änderung kann erhebliche Anpassungen an den ERP-Systemen erfordern, was zu potenziell erheblichen Kosten führen kann – insbesondere angesichts der Tatsache, dass das ÁNYK-System kurz darauf, ab dem 1. Januar 2027, auslaufen wird.
Die Änderung betrifft sämtliche Unternehmer:innen, die in Ungarn tätig sind, d.h. auch österreichische Unternehmer:innen mit ungarischen Tochtergesellschaften, ungarischen festen Niederlassungen oder lediglich einer umsatzsteuerlichen Registrierung und müssen sich auf den Übergang zu eVAT vorbereiten. Dies kann erhebliche Anpassungen in den ERP-Systemen erfordern. In diesen Rahmenbedingungen wird die Investition in eine langfristige, zukunftssichere Lösung entscheidend, wobei besonders zu beachten ist, dass die Nutzung des eVAT-Systems ab 2027 verpflichtend werden könnte.