Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) wurde mit Oktober 2023 eingeführt, um bei Importen von energieintensiven Produkten wie Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff die CO2 Emissionen, die bei deren Produktion entstehen, einzupreisen. In der Übergangsphase (von 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025) gab es für Importeure von CBAM-Waren eine Dokumentations- und Berichtspflicht. Seit 1.1.2026 ist nun die Bepreisungsphase gestartet. Importeure die seit dem 1.1.2026 CBAM-Waren importieren, müssen hierfür retrospektiv in 2027 CBAM-Zertifikate entrichten.
Der CBAM ist eng mit dem EU Emissionshandelssystem (EU ETS) verknüpft. Während europäische Unternehmen im Rahmen des Emissionshandels für ihre Treibhausgasemissionen Zertifikate erwerben müssen, bestand bislang die Gefahr des sogenannten „Carbon Leakage“: Produktionsverlagerungen in Drittstaaten mit weniger strengen Klimavorgaben. CBAM wurde eingeführt um dieses Risiko zu reduzieren, indem Importeure für bestimmte CO₂-intensive Importwaren eine vergleichbare CO₂-Bepreisung entrichten müssen.
Mit 1.1.2026 startete die Bepreisungsphase. Seitdem müssen für die in importieren CBAM-Waren (Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Waserstoff) enthaltenen Emissionen CBAM-Zertifikate erworben und abgegeben werden.
Die Anzahl der abzugebenden Zertifikate entspricht den sogenannten eingebetteten Emissionen der importierten Waren. Der Preis dieser Zertifikate orientiert sich am durchschnittlichen Preis der Zertifikate im EU-Emissionshandel. CBAM-Zertifikate für das Jahr 2026 können erst nachträglich im Jahr 2027 entrichtet werden. Der Preis der CBAM-Zertifikate ist der quartalsmäßige Durchschnittspreis der Zertifikate im EU-Emissionshandel. Für Importe ab 2027 ist der Preis der CBAM-Zertifikate der wöchentliche Durchschnittspreis der Zertifikate im EU-Emissionshandel.
Unternehmen, die im Kalenderjahr nicht mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren importieren, sind von Pflichten in Zusammenhang mit CBAM befreit. Wird dieser Schwellenwert überschritten, muss für alle Importe von CBAM-Waren CBAM-Zertifikate entrichtet werden. Unternehmen sollten daher kontinuierlich überprüfen, ob der Schwellenwert überschritten wird.
Alle Importeure, die CBAM-Waren von mehr als 50 Tonnen Eigenmasse importieren, benötigen eine Registierung als CBAM-Anmelder. Ohne diese Registrierung ist eine Zollanmeldung für CBAM-pflichtige Waren nicht zulässig. Nicht in der EU ansässige Importeure von CBAM-Waren können keine Registierung als CBAM-Anmelder erhalten. Jene Importeure benötigen einen Zollvertreter der sie indirekt vertritt und alle Pflichten iZm CBAM für den Importeur übernimmt.
Ab 2027 (für das Importjahr 2026) müssen zugelassene CBAM-Anmelder:innen jährlich eine CBAM-Deklaration einreichen. Die Abgabe der Deklaration ist regelmäßig bis zum 30. September des Folgejahres vorgesehen. Gleichzeitig müssen die entsprechenden Zertifikate abgegeben werden.
Um die in den CBAM-Waren eingebetteten Treibhausgasemissionen zu eruieren, ist es grundsätzlich notwendig, die tatsächlichen Emissionswerte vom Lieferanten zu erhalten.
Erhalten CBAM-Importeure keine tatsächlichen Emissionswerte von ihren Lieferanten, können Standardwerte, welche von der EU veröffentlicht wurden, verwendet werden. Allerdings muss ein 10 %-iger Aufschlag auf die Standardwerte gerechnet werden, sofern CBAM-Importeure im Jahr 2026 Standardwerte verwenden möchten. Dieser Aufschlag steigt jährlich. Die Verwendung von Standardwerten kann also wirtschaftlich nachteilig sein.
Verwenden CBAM-Importeure tatsächliche Emissionswerte müssen diese von einem zerifizierten Verifizierer verifiziert werden. Hat der Hersteller im Drittland bereits eine CO₂-Abgabe entrichtet, kann diese, sofern ein Nachweis vorhanden ist, angerechnet werden.
Unternehmen, die CBAM-Waren in die EU einführen, benötigen eine Registrierung als CBAM-Anmelder und müssen Zertifikate erwerben und jährlich deklarieren. Da CBAM zusätzliche administrative Anforderungen mit sich bringt, sollten die Auswirkungen frühzeitig evaluiert werden. Um möglichefinanzielle Auswirkungen vorzeitig abschätzen zu können, sollten Unternehmen, die CBAM-Waren importieren bereits jetzt mit ihren Lieferanten Kontakt aufnehmen und eruieren, ob sie tatsächliche Emissionsdaten erhalten. Weiters können mit der Veröffentlichung der Standardwerte die finanziellen Auswirkungen von CBAM in Folge genauer analysiert werden.