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USA kündigen 10 %-Zusatzzoll auf mehrere EU-Länder und UK wegen Grönland an

Die Ankündigung stellt auch das bereits ausverhandelte Handelsabkommen EU-USA infrage

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Überblick

Die US-Administration hat einen Zollsatz von 10 % angekündigt, der mehreren EU-Ländern auferlegt werden soll, um die „potenziell gefährliche Situation“ in Bezug auf Grönland zu beenden. In ihrem Bestreben, Grönland zu erwerben, kündigte die US-Administration am 17. Januar 2026 an, dass Dänemark, Norwegen, Schweden, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden, Finnland und dem Vereinigten Königreich ein Zusatzzoll von 10 % auferlegt werde, nachdem diese Länder eine kleine Anzahl von Militärangehörigen nach Grönland entsandt hatten. Der Zusatzzoll soll ab dem 1. Februar 2026 erhoben werden und am 1. Juni 2026 auf 25 % erhöht. In einer Erklärung wies die US-Administration darauf hin, dass der Zoll für „alle Waren, die in die Vereinigten Staaten von Amerika versandt werden“ gelten wird. Bisher gibt es von Seiten der US-Administration allerdings lediglich die Ankündigung, diese Zölle einzuführen. Eine US-Verordnung, die Details zu den Zusatzzöllen enthält, wurde von der US-Administration noch nicht veröffentlicht. Die Ankündigung könnte deshalb auch nur dazu dienen, die Verhandlungsposition gegenüber den Handelspartnern zu erhöhen.

Präsidentin von der Leyen von der Europäischen Kommission und Präsident Costa vom Europäischen Rat wiesen in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 17. Januar darauf hin, dass Zölle „die transatlantischen Beziehungen untergraben und eine gefährliche Abwärtsspirale riskieren“ würden.

Bestimmung des nichtpräferenziellen Ursprung für Export in die USA relevant

Obwohl dies in der Erklärung der US-Administration nicht erwähnt wurde, wird davon ausgegangen, dass der Zollsatz für Waren mit nichtpräferentiellem Ursprung aus den genannten europäischen Ländern gelten wird. Die Regeln zur Bestimmung des nichtpräferenziellen Ursprungs werden vom Einfuhrland, in diesem Fall den USA, festgelegt.

Im Allgemeinen wird die EU bei der Bestimmung des nichtpräferenziellen Ursprungs als ein einziger Block und nicht als 27 Mitgliedstaaten betrachtet. Daher wird für die Anwendung der Ursprungsregeln kein Unterschied zwischen Materialien aus bestimmten Mitgliedstaaten gemacht. Da die Abgabe auf bestimmte europäische Länder abzielt, ist zu erwarten, dass die Ursprungsregeln, soweit die EU betroffen ist, auf Ebene der Mitgliedstaaten und nicht auf EU-Ebene angewendet werden müssen.

Dies wird wahrscheinlich dazu führen, dass EU-Exporteure den Herstellungsprozess und die verwendeten Materialien auf Ebene der Mitgliedstaaten bei US Exporten genauer angeben müssen, was von den allgemein angewandten Verfahren zur Ursprungsbestimmung abweicht. Nach der aktuellen Mitteilung sollen die Zölle für alle Waren gelten; im Gegensatz zu früheren Maßnahmen der USA sind derzeit keine Produktgruppen oder Branchen ausgenommen.

Entwicklungen in den Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA

Die von Präsidentin von der Leyen und Präsident Costa erwähnte Abwärtsspirale könnte sehr schnell in Gang kommen. Erstens könnte die Umsetzung des zwischen Präsidentin von der Leyen und Präsident Trump am 27. Juli 2025 vereinbarten Handelsabkommens zwischen der EU und den USA auf Eis gelegt werden. Dies wurde vom Europäischen Parlament aufgrund der Ansagen der US-Administration in Bezug auf Grönland in den Tagen vor der Ankündigung der Zölle bereits in Betracht gezogen. Das Handelsabkommen zwischen der EU und den USA würde unter anderem die Zölle auf die Einfuhr von US-Industriegütern in die EU abschaffen und die Zölle auf die Einfuhr von Waren mit EU-Ursprung in die USA auf einen maximalen Gesamtzollsatz von 15 % begrenzen. Für bestimmte Produktgruppen würden die Standardzölle weiterhin gelten.

Darüber hinaus könnte diese Zollankündigung auch die Anwendbarkeit der angekündigten EU-Ausgleichsmaßnahmen auf die US-Schutzmaßnahmen für Stahl und Aluminium sowie die US-Gegenzölle auslösen, indem deren Aussetzung beendet wird. Dies würde zu zusätzlichen Zöllen von bis zu 30 % auf die Einfuhr von US-Waren in die EU führen.

In der Zwischenzeit wird auch das Anti-Coercion Instrument („ACI“) von mehreren Mitgliedstaaten, darunter Deutschland und Frankreich, erwähnt, um Gegenmaßnahmen gegenüber den USA zu ergreifen. Das ACI wurde 2023 eingeführt, um der EU „die Mittel an die Hand zu geben, um wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen abzuschrecken und darauf zu reagieren und damit ihre Interessen und die ihrer Mitgliedstaaten auf der globalen Bühne besser zu verteidigen“. Diese Maßnahmen beschränken sich nicht auf den Warenhandel sondern können auch Beschränkungen des Zugangs zum EU-Markt und andere wirtschaftliche Nachteile für den Zwangsausübenden umfassen.

Ein Krisengipfel in Brüssel zur Erörterung der Optionen ist für Donnerstag, den 22. Januar 2026, angesetzt.

Fazit

Die Ankündigung der US-Administration, 10% Zusatzzoll auf Importe aus Dänemark, Norwegen, Schweden, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden, Finnland und dem Vereinigten Königreich einzuführen hat weitreichende Auswirkungen auf die EU-US Handelsbeziehungen. Die EU-Kommission möchte diese Zusatzzölle einerseits mit Gegenmaßnahmen abfedern, andererseits wird auch das mit der US-Administration bereits ausverhandelte Handelsabkommen infrage gestellt. Sollte das Handelsabkommen doch nicht in Kraft treten sind erneut höhere Zusatzzölle für alle EU-Mitgliedsstaaten wahrscheinlich.