In ihrem Bestreben, Grönland zu erwerben, kündigte die US-Administration am 17. Januar 2026 an, dass Dänemark, Norwegen, Schweden, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden, Finnland und dem Vereinigten Königreich ein Zusatzzoll von 10 % auferlegt werde, nachdem diese Länder eine kleine Anzahl von Militärangehörigen nach Grönland entsandt hatten. Am 21. Januar hat die US-Administration den Konflikt entschärft und nahm die Ankündigung der Zusatzzölle überraschend zurück. Der Zusatzzoll hätte ab dem 1. Februar 2026 erhoben und am 1. Juni 2026 auf 25 % erhöht werden sollen. Zur Begründung der Rücknahme verwies die US-Administration auf ein Übereinkommen mit der Nato zu Grönland und der gesamten Arktisregion. Trotz Rücknahme der Ankündigung der Zusatzzölle legte das EU-Parlament die Arbeiten für die Umsetzung des am 27. Juli 2025 zwischen der EU-Kommission und der US-Administration vereinbarte Handelsabkommen ab 21. Januar auf Eis. In einem Sondergipfel der Staats- und Regierungsspitzen der EU-Staaten am 22. Januar 2026 zum Thema Zusatzzölle und zur Debatte zu Grönland mit den USA erzielte man die Einigung, sich weiterhin für gute Beziehungen zu den Vereinigten Staaten einzusetzen und die Arbeiten für die Umsetzung des Handelsabkommens wieder aufzunehmen. Laut EU-Ratspräsident António Costa wäre die Einführung zusätzlicher Zölle mit dem Handelsabkommen zwischen der EU und den USA unvereinbar gewesen. Aufgrund der Beruhigung der Situation hat auch die EU bereits 2025 vorbereitete eigene Sonderzölle für Waren mit Ursprung in den USA in der Höhe von 10, 25 und 30 % wieder für weitere sechs Monate ausgesetzt. Diese Sonderzölle wären ansonsten am 7. Februar 2026 in Kraft getreten und hätten unter anderem für Motorräder, Jeans, Geflügel, Rindfleisch, Mandeln, Mais, Möbel sowie manche Haushaltsgeräte gegolten. Außerdem kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein umfassendes Investitionspaket für Grönland an, um in Zukunft mehr in die Sicherheit der Arktis zu investieren.
Am 27. Juli 2025 einigte sich die EU-Kommission mit der US-Administration auf einen pauschalen Höchstzollsatz in der Höhe von 15 %, der seit 7. August 2025 für die meisten Produkte mit EU-Ursprung beim Import in den USA gilt. Bei den reziproken Zusatzzöllen, welche die USA für andere Länder festlegte, gilt der länderspezifische Zusatzzoll zusätzlich zum WTO konformen Meistbegünstigungszollsatz. Bei dem Handelsabkommen zwischen der EU und der USA einigte man sich jedoch auf folgendes: Für alle Waren, bei denen der WTO konforme Meistbegünstigungszollsatz kleiner als 15 % ist, wird ein Zusatzzoll von 15 % minus dem WTO konformen Meistbegünstigungszollsatz in den USA erhoben, woraus sich ein pauschaler Höchstzollsatz von 15% ergibt. Beim Import von Waren in den USA, bei denen der WTO konforme Meistbegünstigungszollsatz größer als 15% ist, wird kein reziproker Zusatzzoll erhoben, somit gilt in diesen Fällen lediglich der WTO konforme Meistbegünstigungszollsatz.
Der pauschale Höchstzollsatz von 15 % gilt auch für Fahrzeuge und Fahrzeugteile mit EU-Ursprung. Der pauschale Höchstzollsatz von 15 % soll auch für zukünftig eingeführte Zusatzzölle auf Arzneimittel gelten. Bis zur etwaigen Einführung von Zusatzzöllen auf Arzneiwaren unterliegen diese beim Import in den USA weiterhin lediglich den WTO konformen US-Meistbegünstigungszollsätzen. Auch konnte man sich im Handelsabkommen darauf einigen, dass strategisch wichtige Waren, wie Luftfahrzeuge und ihre Teile, bestimmte Chemikalien sowie bestimmte Generika und natürliche Ressourcen aus der EU beim Import in die USA vom reziproken Zollsatz in der Höhe von 15 % befreit sind. Im Gegenzug wird die EU Einfuhrzollsätze für Waren mit US-Ursprung senken. Unter anderem wird die EU Einfuhrzölle auf Industriegüter mit US-Ursprung abschaffen. Außerdem ist es geplant den USA den Zugang zum EU-Markt für bestimmte Fischerei- sowie landwirtschaftliche Erzeugnisse zu öffnen bzw. zu verbessern.
Ein Kontingentsystem für Stahl und Aluminium soll eingeführt werden. Die EU und die USA werden gemeinsam Zollkontingente für Aluminium- und Stahlwaren festlegen, wodurch die derzeit in den USA geltenden Zusatzzölle von 50 % gesenkt werden sollen. Auch soll die Zusammenarbeit zwischen der EU-Kommission und der US-Administration im Energiebereich verstärkt werden. Die EU-Kommission hat den USA Einkäufe von Energie aus den USA im Wert von 750 Mrd. US-Dollar bis 2028 zugesagt. Auch will die EU russisches Gas und Öl durch bedeutende Käufe von LNG, Öl und Kernbrennstoffe aus den USA ersetzten. Außerdem hat die EU im Zuge des Handelsabkommens zugestimmt zusätzlich 600 Milliarden US-Dollar mehr in den USA zu investieren.
Die Ankündigung der US-Administration von Zusatzzöllen für mehre EU-Länder wegen der Debatte um Grönland, obwohl es bereits 2025 zu einem Handelsabkommen zwischen der EU und den USA gekommen ist, hat die transatlantischen Beziehungen schwer belastet. Schließlich hat die US-Administration jedoch die Ankündigung wieder zurückgenommen und die EU sich nach Konsultationen geschlossen entschieden, die Umsetzung des Handelsabkommens mit den USA wieder aufzunehmen. Da man das Handelsabkommen als Rahmenvertrag verstehen kann und viele Details noch geregelt werden müssen, ist es im Sinne der EU-Kommission die Partnerschaft mit den USA wieder zu stabilisieren.