<
Zum Hauptinhalt springen

SAG 2025: Antragsfenster geöffnet (EU-Notifikation ausstehend)

Anmeldung zum Erhalt von Informationen und Newslettern

Im Zusammenhang mit dem Standortabsicherungsgesetz 2025 (SAG 2025) wurde heute das sechsmonatige Antragsfenster für das Förderjahr 2025 eröffnet (vorläufig 13. April 2026 bis 13. Oktober 2026), vorbehaltlich der erfolgreichen beihilfenrechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission, welche noch nicht abgeschlossen ist. Mit dem Industriestrombonus stehen für die gesetzlich definierten Branchen Förderungen in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung für die Jahre 2025 und 2026. Die Abwicklung übernimmt die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) – Anträge sind über den aws Fördermanager einzureichen. Die Genehmigungsdauer beträgt in der Regel 1 – 3 Monate.

Parallel dazu wird die vorläufige Förderungsrichtlinie veröffentlicht, die bis zur finalen Genehmigung durch die EU als maßgebliche Grundlage für Antragstellungen dient. Die endgültige Ausgestaltung der Förderung kann sich daher noch ggfs. ändern.

Kerninhalt SAG 2025

Das Standortabsicherungsgesetz 2025 (SAG 2025) – als Nachfolger des Stromkosten-Ausgleichsgesetzes 2022 – schafft für die Jahre 2025 und 2026 ein befristetes Förderinstrument zur Entlastung besonders energieintensiver Unternehmen. Es basiert auf der EU-Emissionshandelsrichtlinie und zielt darauf ab, die durch den Emissionshandel steigenden Strompreise (indirekte CO₂-Kosten) teilweise auszugleichen. Gleichzeitig soll es Carbon Leakage verhindern und Österreichs Wettbewerbsfähigkeit in energieintensiven Industrien sichern.

Die Förderung erfolgt in Form eines direkten Zuschusses von bis zu 75% der indirekten CO₂-Kosten und richtet sich an Unternehmen ausgewählter Sektoren wie u.a. Stahl, Aluminium, Chemie, Papier, Glasfasern, Kupfer, Kunststoff und Industriegase, die über entsprechende NACE-Codes definiert sind (gem. Anhang 1, SAG 2025). Für die Jahre 2025 und 2026 steht ein Budget von jeweils 75 Mio € zur Verfügung; übertreffen die beantragten Förderungen dieses Volumen, erfolgt eine entsprechende Aliquotierung aller eingelangten Anträge (kein First-come-first-served Prinzip). Im Rahmen der Antragstellung ist eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters über die zugrunde gelegten Angaben und die Berechnung der Beihilfe erforderlich.

Fördervoraussetzung ist neben einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 1 GWh die Durchführung eines internen oder externen Energieaudits bis spätestens 30.11.2026 sowie die Verpflichtung zur Umsetzung von Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsmaßnahmen. Unverändert wesentlich – auch in der vorläufigen Richtlinie – ist die neue Reinvestitions-verpflichtung, die im früheren SAG 2022 nicht bestand; demnach müssen 80% des Förderbetrags innerhalb von 60 Monaten reinvestiert werden, wovon mindestens 50% auf Energieeffizienzmaßnahmen entfallen.

Die Umsetzung hat innerhalb von 60 Monaten ab Förderungsgewährung zu erfolgen. Die Antragstellung für 2025 ist innerhalb von sechs Monaten nach Genehmigung durch die Europäische Kommission möglich (vorläufig 13. April 2026 bis 13. Oktober 2026), Anträge für 2026 sind im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 30.06.2027 einzubringen.

Handlungsempfehlung für energieintensive Industrieunternehmen

Trotz der noch ausstehenden finalen Genehmigung sollten Unternehmen das geöffnete Zeitfenster aktiv nutzen:

  1. Frühzeitig Antragstellung vorbereiten
    • Analyse der eigenen Förderfähigkeit und Vorbereitung der Datenbasis (Stromverbrauch, Produktionsmengen)
    • Einholung/Vorlage eines gültigen Energieaudits
    • Vorbereitung der nach §6 SAG 2025 erforderlichen Dokumente im Zusammenhang mit Energieeffizienz- und Dekarbonisierungsmaßnahmen (§ 6 SAG 2025).
    • Anwendung der relevanten Benchmarks

  2. Investitionsplanung abstimmen
    • Sicherstellung, dass geplante Investitionen die 80 % / 50 %-Vorgaben erfüllen
    • Aufbau eines Nachweis- und Monitoringsystems

  3. Prüfungsprozesse einbinden
    • Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer hinsichtlich der Bestätigung nach KFS PG 14
    • Sicherstellung prüfungssicherer Dokumentation bereits im Vorfeld

 

Fazit

Die Öffnung des Antragsfensters markiert den operativen Start des SAG 2025 – allerdings unter beihilfenrechtlichem Vorbehalt. Die vorläufige Förderrichtlinie schafft erste Klarheit und ermöglicht zeitnahe Antragstellungen, lässt jedoch mangels Notifikation die erforderliche Rechtssicherheit dennoch vermissen. Entsprechend erfordert die gegenwärtige Situation hinsichtlich des SAG 2025 einen vorsichtigen Umgang mit bisher veröffentlichten Inhalten und mit potenziellen Änderungen im Zuge der laufenden Genehmigung.

Für energieintensive Industrieunternehmen gilt dennoch:

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Anträge vorzubereiten, Datensätze zu sammeln, Energieaudit zu finalisieren und Investitionsmaßnahmen strategisch auszurichten, um das Förderpotenzial bestmöglich zu nutzen und gleichzeitig Compliance-Risiken zu minimieren.

Sie benötigen Unterstützung oder haben Fragen?

Unser Team berät Sie gerne.