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Cyberangriff in Liechtenstein: Auch Österreich betroffen

Datenkopien zu rund 31.000 liechtensteinischen Rechtsträgern wurden widerrechtlich abgegriffen.

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Überblick

Im Zuge eines Cyberangriffs auf das Amt für Justiz in Liechtenstein wurde das liechtensteinische Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen („VwbP“) Ende Juli 2026 Ziel eines digitalen Angriffs. Bislang unbekannten Tätern gelang es, Datenkopien von rund 31.000 Gesellschaften, Stiftungen, Treuhänderschaften und weiteren Rechtsträgern widerrechtlich abzugreifen.

Für Österreich ist der Vorfall relevant, wenn hier ansässige Personen als wirtschaftlich berechtigte Personen liechtensteinischer Gesellschaften, Stiftungen oder Treuhänderschaften im VwbP erfasst sind.

Was ist beim Cyberangriff Liechtenstein passiert?

Nach den vorläufigen Erkenntnissen verschafften sich die unbekannten Täter in der Nacht auf den 30. Juli 2026 auf digitalem Weg widerrechtlich Zugriff auf das beim Amt für Justiz geführte VwbP.

Das Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen wurde 2021 aufgrund der Vorgaben der 5. EU-Geldwäscherei-Richtlinie in Liechtenstein eingeführt und enthält die Namen der Rechtsträger sowie persönliche Daten der Verantwortlichen. Als Rechtsträger gelten hierbei Gesellschaften, Stiftungen und Treuhänderschaften.

Die Täter konnten Datenkopien zu rund 31.000 Rechtsträgern abgreifen. Nach aktuellem Kenntnisstand bestehen jedoch keine Hinweise darauf, dass Daten im System verändert oder gelöscht wurden.

Welche VwbP-Daten sind betroffen und warum ist Österreich relevant?

Im VwbP sind der Name des Rechtsträgers sowie Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzstaat der wirtschaftlich berechtigten Personen erfasst.

Nach ausdrücklicher Klarstellung der liechtensteinischen Regierung enthält das Verzeichnis weder Adressen noch Telefonnummern oder finanzielle Daten wie Umsätze, Vermögen oder Dividenden.

Sensibel ist jedoch die Zuordnung einer natürlichen Person zu einer liechtensteinischen Gesellschaft, Stiftung oder Treuhänderschaft. In Verbindung mit weiteren Informationen können die Daten für glaubwürdig wirkende Kontaktaufnahmen und kriminelle Handlungen genutzt werden.

Für Österreich ist der Vorfall insbesondere bei liechtensteinischen Stiftungen mit Österreichbezug relevant. Betroffen sein können hierbei natürliche Personen, die als wirtschaftlich Berechtigte eines liechtensteinischen Rechtsträgers im VwbP erfasst waren, etwa Stifter, Begünstigte oder Organmitglieder.

In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass die Errichtung von (Sub-)Stiftungen und sonstigen Rechtsträgern in Liechtenstein rechtlich zulässig ist. Bei fachkundig und gesetzeskonform errichteten Strukturen besteht daher auch im Fall eines Zugangs österreichischer Behörden zu den abgegriffenen Daten grundsätzlich kein Anlass zur Sorge.

Ungeachtet dessen kann es sich im Einzelfall empfehlen, bestehende liechtensteinische Stiftungsstrukturen aus österreichischer steuerlicher Sicht zu überprüfen, um allfällige Risiken – insbesondere im Hinblick auf ihre steuerliche Qualifikation als transparente oder intransparente Stiftung – sowie einen etwaigen Handlungsbedarf festzustellen.

Fazit

Der VwbP-Cyberangriff betrifft Datenkopien zu rund 31.000 liechtensteinischen Rechtsträgern sowie deren wirtschaftlich Berechtigten. Betroffen sind Daten wie insbesondere Namen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeiten und Wohnsitzstaaten wirtschaftlich berechtigter Personen sowie deren Zuordnung zu konkreten Rechtsträgern. Adressen, Telefonnummern und finanzielle Daten wie Umsätze, Vermögen oder Dividenden waren laut der Regierung in Liechtenstein im VwbP nicht erfasst.

In Österreich ansässige Personen mit einem Bezug zu liechtensteinischen Stiftungen oder sonstigen Rechtsträgern – etwa als Stifter, Begünstigte oder Organmitglieder – sowie österreichische Stiftungen mit liechtensteinischen Strukturen sollten daher mit ihren Ansprechpartnern klären, ob sie betroffen sind.

Die liechtensteinische Regierung hat beim liechtensteinischen Amt für Justiz eine Informationsadresse vwbpfragen@llv.li eingerichtet.

Für Abklärungen zur möglichen Betroffenheit sowie zur steuerlichen Beurteilung liechtensteinischer Stiftungsstrukturen stehen Dr. Christian Wilplinger und Mag. Georg Lenhardt gerne zur Verfügung.

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