Mit Ende März 2026 hat der Ausschuss für soziökonomische Analyse (SEAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ihren Entwurf der Stellungnahme bezüglich der EU-weiten Beschränkung für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht.
PFAS, auch als „Ewigkeitschemikalien“ bekannt, sind chemisch hergestellte Verbindungen, bei denen Kohlenstoff und Fluor eine starke chemische Bindung eingehen, die sehr stabil, wasserabweisend und hitzebeständig sind. Gegenwärtig sind über 10.000 PFAS-Formen bekannt, welche aufgrund ihrer Eigenschaften unter anderem in Textilien, Haushaltsgeräten, Elektronikgeräten, Kosmetikartikeln, Lebensmittelverpackungen, im Bausektor oder in der Medizin industriell Anwendung finden.
Inhaltlich sieht der Entwurf der Stellungnahme vor, dass ein generelles Verbot für die Herstellung und Verwendung von PFAS in der EU empfohlen wird. Dieses generelle Verbot soll erst nach einer Übergangsphase von 18 Monaten gänzlich in Kraft treten. Für bestimmte Wirtschaftssparten und Verwendungsszenarien von PFAS soll es hingegen großzügigere Übergangsfristen geben, wobei sich der Übergangszeitraum hier von 5 bis auf 12 Jahre, zusätzlich zu den bestehenden 18 Monaten, belaufen soll. Die Bereichsausnahmen sollen beispielsweise Papier- und Kartonartikel, die wiederverwendete Materialien enthalten; persönliche Schutzausrüstung für Streitkräfte, Ordnungskräfte und andere Einsatzkräfte im Notfallbereich; Hartverchromung; Halbleiter; Beschichtungen und Folien elektronischer Bauteile oder Medizinprodukte, umfassen.
Diese Ausnahmen sollen aber nur dann einschlägig sein, wenn nachgewiesen werden kann, dass keine Alternativen zu PFAS verfügbar sind und eine Kosten-Nutzen-Abwägung die Weiterverwendung von PFAS rechtfertigt.
Im Übrigen wird im genannten Entwurf empfohlen, dass jede Beschränkung durch wirksame Maßnahmen zur Minimierung von Emissionen ergänzt werden sollte.
Die 60-tägige Konsultation zum Entwurf der Stellungnahme des SEAC läuft noch bis zum 25. Mai 2026. Interessensträger, etwa aus der Industrie, NGOs, Forschende und auch die Öffentlichkeit, können bis zu diesem Zeitpunkt evidenzbasierte Stellungnahme bei der ECHA einreichen.
Bis Ende 2026 wird der SEAC voraussichtlich seine finale Stellungnahme unter der Berücksichtigung der neuen Informationen aus den Konsultationen verabschieden. Die finale Stellungnahme wird im Anschluss an die Europäische Kommission übermittelt. Auf dieser Basis ist davon auszugehen, dass die Europäische Kommission das Gesetzgebungsverfahren initiieren wird und der Weg für Beschränkungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von PFAS eröffnet ist.