Hintergrund
Seit der zweiten Amtseinführung Trumps hat die US-Administration zahlreiche Maßnahmen iZm Zöllen eingeführt. Für die meisten Waren mit Ursprung EU gilt beim Import in die USA derzeit ein Zusatzzoll in der Höhe von 10%.
Bisher von den USA eingeführte Zusatzzölle
Als eine der ersten Maßnahmen führte die USA Zusatzzölle in der Höhe von 25% auf Aluminium- und Stahlwaren ein. Diese Zusatzzölle auf Aluminium- und Stahlwaren wurden am 4.6.2025 um 25% erhöht, sodass diese nun 50% des Warenwerts betragen.
Weiters gilt seit 3.4.2025 ein Zusatzzoll von 25% auf Fahrzeugimporte. Ein Zusatzzoll von 25% auf Importe von Fahrzeugteilen gilt seit 3.5.2025. Dieser Zusatzzoll umfasst zB Motoren, Lithium-Ionen-Batterien, Reifen und Zündkerzen. Die Zusatzzölle werden zusätzlich zu den bisher bestehenden WTO konformen Importzöllen erhoben.
Mit Anfang April führte die USA reziproke Zusatzzölle von 10% für Importe aus allen Ländern (außer Russland, Belarus, Kuba und Nordkorea sowie Kanada und Mexiko) ein. Für manche Länder, bei denen das Handelsbilanzdefizit mit den USA als sehr hoch erachtet wird, erhöhten sich die Zusatzzölle individuell. Für die EU führte dies insgesamt zu einem Zusatzzoll von 20%. Von den Zusatzzöllen ausgenommen sind Halbleiter, Pharmaprodukte, Kupfer, Holzprodukte, einige kritische Rohstoffe, Energie und Energieprodukte sowie Mobiltelefone, Computer und technologische Geräte. Die reziproken Zusatzzölle gelten nur für den Nicht-US Anteil eines betroffenen Artikels, sofern mindestens 20% des Wertes des Artikels aus den USA stammen. Um von dieser Regelung Gebrauch machen zu können, müssen unter Umständen Rechnungen der Vormaterialien vorgelegt werden. Während der reziproke Zusatzzoll von 10% weiterhin gilt, wurden die individuellen Zusatzzölle von den USA bis 9.7.2025 ausgesetzt.
Am 28.5.2025 hob das US-Bundeshandelsgericht alle reziproken Zölle auf, mit dem Argument, dass Trump mit der Einführung der reziproken Zölle seine Befugnisse überschritten hätte. Ein US- Bundesberufungsgericht hat jedoch dieses Urteil vorübergehend wieder ausgesetzt, bis über die eigentliche Berufung entschieden ist.
Gegenmaßnahmen der EU
Als Antwort auf die US-Zusatzzölle iZm Aluminium- und Stahlimporte beschloss die EU eigene Sonderzölle für Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten in der Höhe von 10 und 25%. Diese Sonderzölle sollen unter anderem für Motorräder, Jeans, Geflügel, Rindfleisch, Mandeln, Mais, Möbel sowie manche Haushaltsgeräte gelten. Um die Verhandlungschancen mit der US-Administration zu erhöhen, wurden diese Sonderzölle bis 14.7.2025 ausgesetzt. Ein weiteres Maßnahmenpaket als Antwort auf die weiteren von den USA eingeführten Zusatzzölle wird derzeit erarbeitet. Insgesamt könnten die Gegenzölle US-Waren von insgesamt mehr als EUR 100 Mrd betreffen.
Länderspezifische US-Zusatzzölle
Für Kanada und Mexiko hat die US-Administration spezifische Zusatzzölle beschlossen, die teils ausgesetzt und angepasst wurden. Derzeit gilt in den USA ein Zusatzzoll von 25% auf fast alle Importe aus Kanada und Mexiko. Waren, die unter das nordamerikanische Freihandelsabkommen USMCA fallen, sind hiervon jedoch ausgenommen.
Bereits mit 4.2.2025 trat ein Zusatzzoll von 10% auf chinesische Waren in Kraft, welcher am 4.3.2025 auf 20% erhöht wurde. Durch die Einführung der reziproken Zusatzzölle im April stiegen die insgesamt erhobenen Zusatzzölle zunächst auf 145% für chinesische Importe. Nach Verhandlungen zwischen den USA und China gilt derzeit bis 14.8.2025 ein Zusatzzoll von 30%.
Beurteilung des nicht-präferenziellen Ursprungs
Für die Beurteilung, welche Zusatzzölle beim Import in die USA in Betracht kommen, ist der nicht-präferenzielle Ursprung der Ware entscheidend. Sofern mehr als ein Land bei der Herstellung der Ware beteiligt ist, ist der nicht-präferenzielle Ursprung einer Ware jenes Land, in dem die letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung in einem dazu eingerichteten Betrieb stattgefunden hat, sofern diese Be- oder Verarbeitung zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt. Minimalbehandlungen, wie bspw Verpacken, zusammenstellen einer Ware, einfaches Abfüllen, die an einer Ware durchgeführt werden, verleihen der Ware jedoch keinesfalls nicht-präferenziellen Ursprung.
EU-Unternehmen, die bspw Waren aus China beziehen und diese in der EU nicht oder nicht ausreichend bearbeiten, müssen demzufolge beim Import dieser Waren in die USA beachten, dass der nicht-präferenzielle Ursprung der Ware voraussichtlich China ist und demzufolge alle Zusatzzölle für chinesische Waren entrichtet werden müssen.
Fazit
Durch die Einführung von diversen Zusatzzöllen hat die USA das Thema Zoll in den Fokus gerückt. Bisher waren Zollkosten aufgrund der geringen Zollsätze von 1 bis 5% vernachlässigbar, dies änderte sich mit der zweiten Amtszeit Trumps. Unternehmen sollten Optimierungsmöglichkeiten iZm Zoll eruieren. Dies könnte einerseits die Verwendung von besonderen Zollverfahren, Freihandelsabkommen beinhalten, andererseits auch die Überprüfung bzw Änderung des nicht-präferenziellen Ursprungs der Ware durch Verlagerung einzelner Verarbeitungsschritte. Auch der Vertragsgestaltung mit Lieferanten und Kunden kommt durch die erratische Zollpolitik der USA besondere Bedeutung zu.