Ab dem 1.1.2026 ist für zahlreiche zentrale IT-Anwendungen der Europäischen Union im Zollbereich das neue EU-weit einheitliche Zugangssystem UUM&DS – Unified User Management & Digital Signatures verpflichtend. Damit wird die bisherige Anmeldung über das Unternehmensserviceportal (USP) für diese EU-Zentralanwendungen abgelöst und durch eine zentrale EU-Login-basierte Lösung ersetzt. UUM&DS wird für Anwendungen im Bereich Zoll und CBAM verwendet.
UUM&DS ist ein zentrales Authentifizierungs- Autorisierungs- sowie digitales Signatur-System der Europäischen Kommission. Im UUM&DS können Benutzer eindeutig identifiziert, Zugriffsrechte verwaltet und digitale Signaturen für bestimmte Prozesse bereitgestellt werden.
Über UUM&DS erhalten Nutzer den Zugang zu folgenden zentralen EU-IT-Systemen: EU Customs Trader Portal (beinhaltet diverse zollrechtliche Bewilligungen wie AEO (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter), BTI (Verbindliche Zolltarifauskunft), INF (Informationssystem für besondere Zollverfahren), PoUS (Nachweis des Unionsstatus), REX (Registrierter Ausführer), STI (Shared Trader Interface / ICS2), Customs Decisions System (CDS), IP Enforcement Portal (IPEP), UUM&DS-Vertretungsmanagement für Mitarbeiter, Unternehmen und Vertreter sowie CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM).
Mit dem Umstieg entfällt die Anmeldung zu den EU-Zentralanwendungen über das USP, ab 1.1.2026 ist UUM&DS verpflichtend für die oben genannten Anwendungen.
Für den Zugang zu den EU-Anwendungen über UUM&DS müssen sich sowohl natürliche Personen (zB Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) als auch juristische Personen (zB Unternehmen) registrieren lassen. Alle Zugriffsberechtigten benötigen ein eigenes EU Login-Konto. Die Registrierung erfolgt durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars und Einreichung über Fax oder Post an das Bundesministerium für Finanzen (Abteilung I/2, UUM&DS, Wien).
Für die Registrierung benötigen Unternehmen eine EORI-Nummer. Weiters müssen Unternehmen einen UUM&DS-Administrator bestimmen. Für Personen, die im Namen eines Unternehmens tätig sind oder Zugriff auf die EU-Systeme benötigen, ist ein EU Login-Konto erforderlich und es muss das Formular für natürliche Personen eingereicht werden. Nutzer können über denselben Account für mehrere Unternehmen berechtigt werden.
UUM&DS ist ein zentrales, EU-weit einheitliches System, das die bisherigen Zugangsverfahren für wichtige Zoll- und Handelsanwendungen modernisiert. Mit der verbindlichen Einführung ab Januar 2026 wird die Nutzung eines EU Login-Kontos sowie einer UUM&DS-Registrierung für Unternehmen und deren Mitarbeitende zur Grundvoraussetzung für den Zugriff auf zentrale EU-Systeme.