Am 14.02.2025 sind ua fällig:
- Intrastat-Meldung für Jänner 2025.
Am 15.02.2025* sind ua fällig:
- Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember 2024 (bzw für das 4. Quartal 2024).
- Normverbrauchsabgabe für Dezember 2024.
- Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge aus
Forderungswertpapieren für Dezember 2024.
- Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für Dezember 2024.
- Werbeabgabe für Dezember 2024.
- Digitalsteuer für Dezember 2024.
- Lohnsteuer für Jänner 2025.
- Dienstgeberbeitrag zum Familienbeihilfenausgleichsfonds für Jänner 2025.
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Jänner 2025.
- Kommunalsteuer für Jänner 2025.
- Sozialversicherung für Dienstnehmer für Jänner 2025.
- U-Bahn-Steuer für Wien für Jänner 2025.
- Abzugsteuer gemäß § 99 EStG für Jänner 2025.
- Abfuhr der Kapitalertragsteuer bei Einkünften aus Kryptowährungen für das Jahr 2024.
- Kammerumlage für das 4. Quartal 2024
- Kraftfahrzeugsteuer für das 4. Quartal 2024
- Einkommen- bzw Körperschaftsteuer-Vorauszahlung für das 1. Quartal 2025
- Erstellung- und Überprüfung des Jahresbelegs für das Jahr 2024 (pro Registrierkasse, sofern erforderlich).
Am 28.02.2025 sind ua fällig:
- Zusammenfassende Meldung für Jänner 2025.
- Mitteilungspflicht gem §§ 109a, 109b EStG bei elektronischer Einbringung
- Vorauszahlung der SVA-Pflichtversicherung für das 1. Quartal 2025.
- Elektronische Übermittlung der Lohnzettel für die im Kalenderjahr 2024 beschäftigten Dienstnehmer:innen.
- Elektronische Übermittlung von Spender-Daten für 2024 durch die spendenempfangenden Organisationen
* Sofern die Fälligkeiten auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24.12. fallen, kann sich eine Verschiebung der Frist auf den nächstfolgenden Werktag ergeben.