Überblick
Die EORI-Nummer dient EU-weit zur eindeutigen Identifizierung von Unternehmen und natürlichen Personen in ihrer Beziehung zu den Zollbehörden. Die Nummer ist bei allen Kontakten (Anträge für Zollverfahren, Zollanmeldungen, Beschwerden etc.) mit den Zollbehörden zu verwenden. Seit 6.6.2024 erfolgt die EORI-Registrierung in Österreich nicht mehr wie bisher über Internet mit anschließender Übermittlung des Antrags in Papierform, sondern als Selbstregistrierung über das Portal Zoll / Customs Decisions Austria der österreichischen Zollverwaltung. Für bereits bestehende EORI-Nummern hat der Selbstregistrierungsprozess keine Auswirkung, da sie ihre Gültigkeit behalten. Änderungen von bereits bestehenden EORI-Nummern müssen über das Portal Zoll / Customs Decisions Austria vorgenommen werden. Im Gegensatz zum alten Antragssystem, erhält man beim Selbstregistrierungsprozess die zugeteilte EORI-Nummer unmittelbar nach Abschluss der Registrierung.
Wer muss eine EORI-Nummer beantragen?
Grundsätzlich müssen sich Unternehmen mit Firmensitz im Zollgebiet der EU und außerhalb, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit auch Tätigkeiten ausüben, die unter die Bestimmungen des Zollrechts fallen (wie zB Import und Export), registrieren, damit ihnen eine EORI-Nummer zugewiesen werden kann. Andere Personen als Wirtschaftsbeteiligte (zB Privatpersonen) müssen sich für eine EORI-Nummer registrieren, wenn dies rechtlich erforderlich ist (zB aufgrund von Verpflichtungen des Carbon Border Adjustment Mechanism - CBAM). Die Registrierung erfolgt bei Unternehmen mit Sitz im Zollgebiet der EU bei der Zollbehörde, die für ihren Firmensitz zuständig ist. Bei Unternehmen mit Sitz außerhalb des Zollgebiets der EU und Privatpersonen ist die Zollbehörde in dem Land der EU, in dem die zollrechtlich relevanten Tätigkeiten verwirklicht werden für die Registrierung zuständig. Pro Unternehmen / Natürliche Person (inkl Einzelunternehmen) wird nur eine einzige EORI-Nummer vergeben, die innerhalb der gesamten Europäischen Union zu verwenden ist.
Wie funktioniert die EORI-Registrierung in Österreich?
Für juristische Personen erfolgt der Zugang zur Selbstregistrierung im Portal Zoll/Customs Decisions Austria über das Unternehmensserviceportal (USP). Natürliche Personen (inklusive Einzelunternehmen) können via FinanzOnline (FON) auf das Portal Zoll/Customs Decisions Austria für die Selbstregistrierung zugreifen. Berufsmäßige Parteienvertreter, wie Steuerberater:innen oder Wirtschaftsprüfer:innen, die die EORI-Nummer für juristische oder natürliche Personen beantragen möchten, können via USP auf das Portal Zoll/Customs Decisions Austria zugreifen und dort die Registrierung für ihre Klient:innen durchführen.
Fazit
Das neue Antragsverfahren für die EORI-Nummer für Zollaktivitäten im Rahmen eines Selbstregistrierungsprozesses für juristische und natürliche Personen (inkl. Einzelunternehmen) ist seit 6.6.2024 in Österreich in Kraft und bringt den Vorteil, dass man die EORI-Nummer unmittelbar nach der Registrierung erhält. Eine Vertretung durch berufsmäßige Parteienvertreter wie Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen ist seit 8.8.2024 möglich.