Am 15. Januar 2025 veröffentlichte das OECD Inclusive Framework (OECD IF) mehrere neue Verwaltungsleitlinien sowie Tools zur Vereinfachung der administrativen Handhabung von Pillar Two. Dies umfasst neben einem zentralen Register über qualifizierte Pillar Two-Gesetzgebungen ua auch eine aktualisierte Version der Vorlage des Mindeststeuerberichts sowie die Grundlage für ein diesbezügliches Austauschabkommen.
Die neuen Verwaltungsleitlinien betreffend ein zentrales Register jener Gesetzgebungen, die die Voraussetzungen des vorläufigen Anerkennungsmechanismus der lokalen Pillar Two-Umsetzung (insbesondere PES (IIR) und NES (DMTT)) erfüllt haben, ist eine bedeutende Entwicklung, die insbesondere die Anwendung des NES-Safe-Harbour ermöglicht.
Im Juni 2024 schlug das OECD IF ein vereinfachtes Verfahren für einen vorläufigen Anerkennungsmechanismus vor, wonach die temporäre Qualifizierung lokaler Gesetzgebungen auf Grundlage eines Selbstzertifizierungsprozesses ermöglicht wurde. Infolgedessen hat das OECD IF nun eine Liste anerkannter PES- und NES-Regelungen veröffentlicht. Der veröffentlichte Stand soll regelmäßig aktualisiert werden, sobald die Umsetzung in weiteren Steuerjurisdiktion vorläufig als anerkannt gilt.
Die Liste der „anerkannten“ Regeln ist besonders wichtig für Gruppen, die die
Safe-Harbour-Tests in einigen der Steuerhoheitsgebiete, in denen sie tätig
sind, nicht erfüllen. Durch das zentrale Register gibt es nun eine global
koordinierte Einschätzung zur Anwendbarkeit des permanenten NES-Safe-Harbours für die ersten Steuerjurisdiktionen, was den betroffenen Gruppen eine umfangreiche eigenständige Analyse und letztlich Zeit und Ressourcen bei der Vornahme einer Vollberechnung sparen kann.
Die Verwaltungsleitlinien bzw das veröffentliche zentrale Register des OECD IF
wurden auch schon von der österreichischen Finanzverwaltung übernommen und eine diesbezügliche BMF-Info (21.1.2025, 2025-0.047.119) veröffentlicht.
Bereits im Juli 2023 wurde erstmalig eine Standardvorlage für den einzureichenden Mindeststeuerbericht (Global Information Return, GIR) veröffentlicht. Nunmehr wurde vom OECD IF eine aktualisierte Version bereitgestellt und ua erörtert, welche Datenbasis heranzuziehen ist. Letzteres war deshalb erforderlich, weil lokale NES-Regelungen auch auf den lokalen Rechnungslegungsstandard abstellen können und der Mindeststeuerbericht als zentrale Datenquelle sowohl im Fall einer PES als auch im Fall einer NES dienen soll. Gemäß den nun veröffentlichten Informationen soll der GIR grundsätzlich eine einheitliche Datenbasis enthalten (gem den GloBE Model Rules). Lediglich in jenen Fällen, in denen nur einer Steuerjurisdiktion ein Besteuerungsrecht zukommt, sind die Daten gemäß den lokalen Vorgaben dieser Jurisdiktion aufzunehmen.
Darüber hinaus kommt es zu keiner Änderung des grundsätzlichen Aufbaus des GIR, es wurden allerdings vereinzelte Passagen angepasst und erweitert (bspw gebietsspezifische Daten oder Darstellung der DTL Recapture-Beträge). Ebenso wurde ein xml-Schema für den GIR bereitgestellt.
Im Rahmen ihrer Arbeit entwickelte das OECD IF auch ein multilaterales Abkommen (Multilateral Competent Authority Agreement on the Exchange of GloBE Information (GIR MCAA)) samt Kommentar, auf Basis dessen ein Austausch der Informationen im Mindeststeuerbericht sichergestellt und die administrative Belastung iZm der Einreichung des Mindeststeuerberichts verringert werden sollen. Gemäß den Pillar Two Mustervorschriften ist nämlich vorgesehen, dass grundsätzlich jede Geschäftseinheit einen GIR in ihrem Steuerhoheitsgebiet einreichen muss. Wird der GIR jedoch von der obersten Muttergesellschaft (Ultimate Parent Entity, UPE) oder von einer benannten Einheit in einem Steuerhoheitsgebiet eingereicht, das ein entsprechendes Austauschabkommen abgeschlossen hat, ist bestenfalls die einmalige Übermittlung des GIR für die Unternehmensgruppe ausreichend.
Das GIR MCAA sieht einen automatischen jährlichen Informationsaustausch vor, der bilateral zwischen den Steuerjurisdiktionen erfolgen soll. Die relevanten Daten sollen spätestens binnen drei Monaten nach Ablauf der Einreichfrist im jeweiligen Steuerhoheitsgebiet ausgetauscht werden (sechs Monate für das erste Berichtsjahr).
Für die Wirksamkeit des GIR MCAA ist die Unterfertigung einer entsprechenden Erklärung durch die zuständigen Behörden vorgesehen. Ein Status der teilnehmenden Steuerjurisdiktionen soll laufend vom OECD IF veröffentlicht werden.
Bereits im Oktober 2024 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Steuerbereich veröffentlicht (DAC9), der darauf abzielt, ähnliche Ergebnisse innerhalb der EU zu erzielen.
Insbesondere das zentrale Register der „anerkannten“ lokalen Pillar Two Regelungen als Basis für eine global koordinierte Einschätzung zur Anwendbarkeit des permanenten NES-Safe-Harbours ist begrüßenswert. Darüber hinaus gilt es für betroffene Unternehmen nun die Auswirkungen der neuen Anforderungen, insbesondere in Hinblick auf den Mindeststeuerbericht, zu analysieren und bei der praktischen Aufbereitung der relevanten Daten zu berücksichtigen.