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Das FFG-Basisprogramm 2025

Eine Förderoption für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten

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Überblick

Das Basisprogramm der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist das wohl bekannteste und sicherlich eines der vielseitigsten Förderprogramme in Österreich. Es steht innovativen und wettbewerbsfähigen Unternehmen aller Größen zur Verfügung, ist grds technologie- und themenoffen und kann sowohl von einzelnen Unternehmen als auch in Kooperation mit anderen Projektpartner:innen eingereicht werden. Ziel der Förderung ist es, die experimentelle Entwicklung österreichischer Unternehmen anzuregen bzw die Forschungstätigkeiten der Förderwerbenden zu intensivieren. Wichtig für die Einreichung ist der Innovationsgehalt, der technische Schwierigkeitsgrad und die wirtschaftlichen Verwertungsaussichten des Projekts. Zudem sollten Nachhaltigkeitsziele und soziale Aspekte auch mitberücksichtigt werden. Die durch das Basisprogramm geförderten Projekte sollen verwertbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen (einschließlich digitaler Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen) hervorbringen. 

Förderhöhe und Antragsmodalitäten

Üblicherweise werden FFG-Basisprogrammprojekte mithilfe einer Kombination aus einem Zuschuss und einem zinsbegünstigten Darlehen oder einer Bundeshaftung für einen Bankkredit inkl eines Kreditkostenzuschusses finanziert. Dieser Mix beträgt idR 50% der Projektkosten (jedoch max EUR 3 Mio, Ausnahmen gibt es für Start-ups). Der Prozentsatz, der dabei jeweils auf den Zuschuss bzw das Darlehen oder die Haftung entfällt, richtet sich nach der Unternehmensgröße:

  • Start-Ups: Zuschuss iHv 31%, Darlehen bzw Haftungen bis zu 39%,
    ergibt eine Gesamtförderquote von bis zu 70%
  • Kleine Unternehmen: Zuschuss iHv 28%, Darlehen bzw Haftungen bis
    zu 22%, ergibt eine Gesamtförderquote von bis zu 50%
  • Mittlere Unternehmen: Zuschuss iHv 25%, Darlehen bzw Haftungen bis zu 25%, ergibt eine Gesamtförderquote von bis zu 50%
  • Große Unternehmen: Zuschuss iHv 19%, Darlehen bzw Haftungen bis zu 31%, ergibt eine Gesamtförderquote von bis zu 50%

Anträge können laufend, idealerweise vor Projektbeginn, eingereicht werden. Der Beirat für Basisprogramme berät dann in mehrmals jährlich stattfindenden Fördersitzungen über die Förderung der Forschungsvorhaben. Die Beiratstermine für das Jahr 2025 stehen bereits fest und finden siebenmal zwischen Jänner und Dezember statt.

Top-Up durch Förderkooperationen zwischen der FFG und den Bundesländern

Ein weiterer interessanter Aspekt des FFG-Basisprogramms ist die Aufstockung der Fördermittel durch die Bundesländer. Derzeit hat die FFG mit den Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg und Tirol zusätzliche Förderkooperationen vereinbart. Für die Unternehmen bedeutet dies, dass sich in den genannten Bundesländern die Projektfinanzierung auf bis zu 70% der förderbaren Projektkosten erhöhen kann. Dies geschieht über erhöhte Darlehen, Haftungen oder Darlehens-Zuschuss-Modelle, die von den jeweiligen Bundesländern finanziert werden. Zusatzanreize können bspw auch durch einen KMU-Bonus, Nachhaltigkeitsbonus, Kooperationsbonus oder Themenbonus geboten werden. Für Burgenland, Kärnten und Vorarlberg wird der mögliche Anteil einer Landesförderung in enger Abstimmung mit der FFG einzelfallbezogen ermittelt. Hierbei ist jedoch eine zusätzliche Einreichung für die Gewährung von Landesmitteln notwendig. Auch für Wien bestehen eigene Fördermöglichkeiten. Zudem können geförderte Projekte aus dem FFG-Basisprogramm weiterführend für die Beantragung der Forschungsprämie herangezogen werden.

Fazit 

Das FFG-Basisprogramm 2025 bietet innovativen, österreichischen Unternehmen und Start-Ups eine interessante und vielseitige Fördermöglichkeit, nicht zuletzt aufgrund der relativ hohen lukrierbaren Fördersumme. Gleichzeitig darf die umfangreiche Antragstellung nicht unterschätzt werden, da die Vielschichtigkeit des Förderprogramms Einreichende immer wieder vor Herausforderungen stellen kann. Um die umfassenden Anforderungen im Detail zu verstehen und erfüllen zu können, benötigt es eine effiziente Organisation und Durchführung der Erstellung der Antragsunterlagen und des Antragsprozesses. Ebenso kann es ratsam sein, bereits während der Projektlaufzeit die Aufbereitung und Planung der Endabrechnung und des abschließenden Reportings vorzubereiten.