Aufschiebung
Der Rat der Europäischen Union hat heute die Aufschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EU)2023/1115 (EUDR) förmlich angenommen.
Alle Unternehmen haben damit ein weiteres Jahr Zeit, um die neuen EU-Vorschriften der EU-EUDR umzusetzen. Große Marktteilnehmer und Händler müssen die EUDR ab dem 30. Dezember 2026 umsetzen. Für kleine Markteilnehmer und Privatpersonen sowie KMU-Unternehmen gilt eine Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2027.
Ebenso wird EU-Kommission beauftragt, Vorschläge bis April 2026 für weitere Vereinfachungen zu erstellen.
Unternehmen wird daher mehr Zeit gegeben, ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen und sicherzustellen, dass die in der EUDR genannten Rohstoffe und Erzeugnisse aus Rind, Holz, Soja, Palmöl, Kaffee und Gummi sowie Folgeprodukte entwaldungsfrei in der EU verkauft oder aus der EU exportiert werden.
Weitere Vereinfachungen- Going forward
Erwartet wird ebenso, dass dieses Jahr die vom EU-Parlament am 17. Dezember beschlossenen Vereinfachungen der EUDR im Amtsblatt der EU kundgemacht werden.
Diese betreffen insbesondere die Regelung, dass nur mehr der Erstinvehrkerbringer eine Sorgfaltspflichterklärung erstellen und einreichen muss. Nachgelagerte Händler müssen eine solche, im Gegensatz zum jetzigen Rechtsstand, nicht mehr erstellen und einreichen.
Ebenso sollen sogenannte nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler nur mehr dann die Referenznummern der Sorgfaltspflichterklärungen sowie jene der vereinfachten Deklarationen sammeln, wenn ihr eigener Lieferant ein Erstinverkehrbringer ist. Für andere nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler soll eine Datensammlung nicht mehr notwendig sein.