Wir möchten Sie aus aktuellem Anlass darüber informieren, dass das Europäische Parlament am 13. November 2025 seine Position zur einheitlichen Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer, auch bekannt als BEFIT (Business in Europe: Framework for Income Taxation), beschlossen hat (siehe auch: Bericht EU-Parlament). Mit der Zustimmung zu BEFIT, wird ein neues Kapitel in der Unternehmensbesteuerung in der EU aufgeschlagen. Diese gemeinsame Initiative der EU-Länder zielt darauf ab, Steuergerechtigkeit, Transparenz und Vereinfachung in der europäischen Unternehmensbesteuerung zu fördern. Besonders für Österreich ist dies ein bedeutender Schritt, da BEFIT die Steuerlandschaft - sowohl für Unternehmen als auch für die österreichische Steuerverwaltung - grundlegend verändern könnte.
Einheitliche Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer
BEFIT sieht eine EU-weite Harmonisierung der Berechnung der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage für bestimmte Unternehmensgruppen vor. Durch ein EU-einheitliches Körperschaftsteuersystem soll die Rechtssicherheit erhöht und gleichzeitig Steuerbefolgungskosten gesenkt werden. Für weitere Details verweisen wir auf unseren Tax News Artikel: BEFIT: Business in Europe: Framework for Income Taxation.
Anpassungen des Entwurfs im EU-Parlament
Während im Großen und Ganzen die Kernelemente des Kommissionsvorschlags vom 12. September 2023 unterstützt wurden, fügte man dem Kommissionsentwurf im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf noch einige Details hinzu (siehe auch Überarbeiteter Entwurf durch EU-Abgeordneten bzw. Änderungen im Detail BEFIT: Änderungen im Detail):
Konkrete Auswirkungen auf Österreich
Die BEFIT-Richtlinie sieht eine zwingende Anwendung vor, wenn die oberste Muttergesellschaft einer Unternehmensgruppe in der EU ansässig ist, einen Konzernabschluss aufstellt und in mindestens zwei der letzten vier Geschäftsjähre ein jährlicher Gesamtumsatzerlös von mindestens EUR 750 Mio erzielt wurde. In diesem Fall sind die BEFIT-Regelungen auf sämtliche Unternehmen in der EU anzuwenden, an denen die oberste Muttergesellschaft zu mindestens 50% direkt oder indirekt beteiligt ist („BEFIT-Gruppe“). Für Österreichische oberste Muttergesellschaften sowie österreichische Tochtergesellschaften einer solchen BEFIT-Gruppe sind die Regelungen damit zwingend anzuwenden.
Kleinere Unternehmensgruppen, die einen Konzernabschluss aufstellen, aber nicht die oa Umsatzschwellen überschreiten, können das BEFIT-Regelwerk freiwillig anwenden.
Zeithorizont
Die BEFIT-Richtlinie soll bis zum 1.1.2028 in nationales Recht implementiert und ab dem 1.7.2028 angewendet werden. Dazu bedarf es allerdings noch der einstimmigen Zustimmung durch den Rat der Europäischen Union. Die weitere Entwicklung bleibt somit abzuwarten.