Zum Hauptinhalt springen

FinanzOnline: Änderungen ab 1.10.2025

Verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung, Einschränkung des Opt-out von der elektronischen Zustellung

Anmeldung zum Erhalt von Informationen und Newslettern
Überblick
 
Die verpflichtende Einführung der Zwei-Faktor-Authentifizierung ab dem 1.10.2025 soll für mehr Sicherheit beim Zugang zu FinanzOnline sorgen, bringt aber auch unternehmensseitigen Anpassungsbedarf mit sich. Nutzer, die sich nicht mittels ID Austria anmelden, haben künftig neben den FinanzOnline-Zugangsdaten einen zweiten Sicherheitsfaktor zu verwenden. Für Steuerberater und Unternehmen besteht die Möglichkeit, diesen zweiten Faktor in (vorhandene) Software zu integrieren, sodass die Nutzung von Hardwaregeräte (zB Diensthandy) als zweitem Faktor vermieden werden kann. Des Weiteren wird ab 1.10.2025 die Pflicht zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung über FinanzOnline an die Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung anstatt wie bisher an die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen gekoppelt werden, wodurch künftig insbesondere auch Kleinunternehmer erfasst werden, die zur Umsatzsteuerpflicht optiert haben.

Verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung beim Einstieg in FinanzOnline

Ab dem 1.10.2025 ist ein Einstieg in FinanzOnline lediglich mit den vom Finanzamt bekanntgegebenen Zugangsdaten nicht mehr möglich. Ein Einstieg erfolgt künftig durch Verwendung einer ID-Austria oder durch Eingabe der Zugangsdaten und Verwendung eines zweiten Authentifizierungsfaktors (2FA), in zweiterem Fall im Wesentlichen also durch Verwendung eines zusätzlichen Geräts (zB Smartphone oder andere Hardware) oder eigener Softwarelösungen, mit welchen ein Einmal-Passwort generiert wird.
 
Verpflichtende Teilnahme an der elektronischen Zustellung über FinanzOnline für alle Unternehmen, die eine Umsatzsteuerjahreserklärung einzureichen haben

Die verpflichtende Teilnahme an der elektronischen Zustellung über FinanzOnline wird künftig nicht mehr an die Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, sondern an die Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung geknüpft. Dadurch werden künftig insbesondere auch Kleinunternehmer erfasst, die gemäß § 6 Abs 3 UStG zur Umsatzsteuerpflicht optiert haben und daher zwar keine Umsatzsteuervoranmeldungen, aber grundsätzlich eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben haben.

Fazit und Praxishinweis

Die Umstellung auf die ab 1.10.2025 zwingende Zwei-Faktor-Authentifizierung beim Einstieg in FinanzOnline bringt regelmäßig unternehmensseitigen Anpassungsbedarf mit sich. Unternehmen und Steuerberater sollten sich spätestens jetzt mit der Implementierung von Zugangslösungen befassen, insbesondere wenn die Nutzung von (privaten) Mobiltelefonen als zweitem Faktor vermieden werden soll. Weitere Informationen sowie erläuternde Videos zur Einrichtung des zweiten Faktors finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.