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Steuererklärungen 2023: Fristenanzeige in FinanzOnline und Quotenregelung NEU

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Für die Steuererklärungen 2023 gilt erstmals eine neue Rechtslage für die sog. „Quotenregelung“ für Steuerberater:innen. Neu ist, dass Steuerberater:innen die von ihnen vertretenen Mandant:innen jährlich für die sog. „Quotenregelung“ neu anmelden müssen, sofern die Mandant:innen die Quotenregelung in Anspruch nehmen wollen. Die Quotenregelung ermöglicht, dass die gesetzliche Frist zur Abgabe von Steuererklärungen (grundsätzlich 30.6. des Folgejahres) maximal bis zum 31.3. des zweitfolgenden Jahres ausgedehnt werden kann (für Details zur Quotenregelung, siehe unseren zugehörigen Deloitte Tax & Legal Blogartikel).

Die Anmeldungen zur Quotenregelung für Steuererklärungen 2023 müssen von Steuerberater:innen bis 30.6.2024 durchgeführt werden. Solange noch keine Anmeldung einer Steuernummer zur Quotenregelung 2023 vorgenommen wurde, ist in FinanzOnline als Abgabefrist der 1.7.2024 hinterlegt. Mit Anmeldung zur Quotenregelung 2023 wird die Abgabefrist für die Steuererklärungen automatisch verlängert. Wenn Sie daher mit Ihrer Deloitte-Steuerberater:in vereinbart haben, dass Sie unter der Quotenregelung von Deloitte geführt werden, kann die in FinanzOnline derzeit hinterlegte Frist ignoriert werden.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Deloitte-Steuerberater:innen.