Mit dem im Dezember 2024 veröffentlichten Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME) hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) einen eigenständigen Berichtsrahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geschaffen, die nicht der CSRD unterliegen. Der Standard stellt ein praxisnahes und proportional ausgestaltetes Instrument zur Verfügung, um Nachhaltigkeitsinformationen freiwillig, verständlich und nachvollziehbar zu kommunizieren.
Der VSME wurde vor dem Hintergrund wachsender Anforderungen entlang der Lieferkette sowie der regulatorischen Entlastungsziele des Omnibus-Pakets entwickelt. Die Anpassung der „Value Chain Cap“ durch die Europäische Kommission sieht vor, dass Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden künftig nicht mehr unter die Berichtspflicht der CSRD fallen. Für diese Unternehmen soll der VSME-Standard als vereinfachter Referenzrahmen dienen. Der VSME bildet somit die "Bottom Line" der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa – insbesondere während die ESRS-Überarbeitung für kleinere Unternehmen noch aussteht.
Der VSME ist modular strukturiert und umfasst folgende Anwendungsebenen:
Das Basic Module des VSME-Standards richtet sich an nicht-börsennotierte KMU und insbesondere Mikro-Unternehmen. Es ermöglicht einen niedrigschwelligen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung, basiert auf elf zentralen ESG-Themen und folgt dem „Relevance-only“-Prinzip, wonach nur relevante Informationen offenzulegen sind. Die Anforderungen sind bewusst einfach und proportional gestaltet. Das Basic Module ist zudem Voraussetzung für alle weiterführenden Module.
Das Comprehensive Module baut auf dem Basic-Modul auf und erweitert dieses um detaillierte Offenlegungspflichten, insbesondere mit Blick auf die Anforderungen von Investoren, Banken und größeren Geschäftspartnern. Es enthält fortgeschrittene ESG-Kennzahlen, orientiert sich an den ESRS und unterstützt Unternehmen bei der strategischen ESG-Kommunikation entlang der Wertschöpfungskette.
Der Appendix des VSME-Standards enthält ein Glossar mit zentralen ESG-Begriffen, eine Liste potenziell relevanter Nachhaltigkeitsthemen sowie Hintergrundinformationen für Anwenderinnen und Anwender zur Nutzung und Einordnung des Standards. Zudem finden sich Verweise auf bestehende regulatorische Rahmenwerke, wie die CSRD, die ESRS und die EU-Taxonomieverordnung.
Ergänzend wurde eine Guidance zur Umsetzung des VSME-Standards veröffentlicht. Diese bietet methodische Unterstützung bei der Anwendung der Module, verweist auf digitale Werkzeuge und Hilfsmittel, unterstützt bei der Priorisierung relevanter Themen und gibt Empfehlungen zur Strukturierung von Daten und interner Kommunikation.
Sind die Anforderungen nach VSME von ESRS abgedeckt?
Der Aufbau und die thematische Struktur des VSME-Standards orientieren sich klar an der Logik der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die Themenschwerpunkte im VSME sind stark an die ESRS angelehnt, und die im VSME enthaltene empfohlene Liste möglicher Nachhaltigkeitsthemen entspricht im Wesentlichen den Angabepflichten gemäß AR 16 der ESRS. Auch die Inhalte der VSME-Offenlegungen werden zu großen Teilen durch bestehende Datenpunkte der ESRS abgedeckt.
Trotz dieser inhaltlichen Nähe weist der VSME-Standard wesentliche strukturelle Unterschiede auf. Anstelle einer vollumfänglichen Wesentlichkeitsanalyse wird im VSME das Prinzip „falls zutreffend“ angewandt. Zudem erfolgt eine Vordefinition und thematische Eingrenzung der relevanten ESG-Themen – basierend auf den ESRS –, was die Anwendung für KMU erheblich vereinfacht.
Ein zentrales Unterscheidungsmerkmal liegt in der Modularität und der vereinfachten Sprache, die bewusst gewählt wurde, um niedrigere Einstiegshürden in die ESG-Berichterstattung zu schaffen. Der VSME ist vorrangig für den bilateralen Austausch im B2B-Bereich (z. B. gegenüber Kunden, Banken oder Partnern) konzipiert, kann aber ebenso wie ein Bericht nach ESRS öffentlich veröffentlicht werden.
Im folgenden Abschnitt wird eine Übersichtstabelle dargestellt, welche die zentralen Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den drei aktuellen Nachhaltigkeitsberichtsstandards der EU gegenüberstellt, den verpflichtenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) gemäß CSRD, dem freiwilligen VSME-Standard (Voluntary Standard for non-listed SMEs), sowie dem in Entwicklung befindlichen ESRS LSME (Standard for listed SMEs), im vereinfachten Anwendungsbereich.
Vergleich der Standards
Unterstützung bei der Anwendung von ESRS, LSME und VSME/SCME
Wir begleiten Sie bei der Einordnung, Auswahl und Umsetzung des für Ihr Unternehmen passenden Nachhaltigkeitsberichtsstandards – ob im Rahmen der verpflichtenden ESRS nach CSRD, ESRS LSME-Standards für gelistete KMU oder der freiwilligen Anwendung des VSME für nicht börsennotierte KMU Unternehmen.
Unser interdisziplinäres Team bietet Ihnen:
Einordnung & Schwellenwertanalyse
Strategische Entscheidungsunterstützung
Implementierungsbegleitung
Berichtsdesign & ESG-Kommunikation
Training & Upskilling
Ob regulatorisch verpflichtet oder freiwillig berichtend – wir helfen Ihnen, Relevantes zielgerichtet darzustellen, Berichtsaufwand proportional zu halten und Transparenz gegenüber Ihren Stakeholdern zu schaffen.