Die Europäische Kommission hat das sogenannte Omnibus-Paket vorgelegt, das darauf abzielt, die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die unternehmerische Sorgfaltspflicht (Due Diligence) zu reduzieren.
Im Rahmen dieses Pakets sollen künftig nur noch die größten Unternehmen zur Berichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verpflichtet werden. Ein Teil dieser Unternehmen wäre weiterhin verpflichtet, über ihre Aktivitäten gemäß der EU-Taxonomie Verordnung zu berichten.
Damit diese Änderungen in Kraft treten können, bedarf es nun der Einigung mit dem Europäischen Parlaments und dem Rat der EU sowie der anschließenden Umsetzung in nationales Recht. Darüber hinaus kündigte die Kommission an, die Angaben Anforderungen der ESRS zu vereinfachen und führt derzeit eine Konsultation zur Überarbeitung der EU-Taxonomie durch.
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Commission simplifies rules on sustainability and EU investments
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