Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll für mehr Einkommensgerechtigkeit insbesondere zwischen Männern und Frauen sorgen. Österreichs Unternehmen setzt die Umsetzung aber unter Druck, wie eine aktuelle Deloitte Studie deutlich macht. Demnach fällt der Informations- und Umsetzungsstand noch sehr gering aus. Auch mögliche Konsequenzen bei einer Nichtumsetzung sind weitegehend unbekannt. Gefordert ist nun der Gesetzgeber: Er muss rasch die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen und Unternehmen entsprechende Hilfsleistungen zur Verfügung stellen.
Wien, 23. April 2026 – Die Höhe des Einkommens ist in Österreich nach wie vor ein Tabuthema. Wie eine aktuelle Deloitte Studie unter rund 500 Unternehmensvertreterinnen und -vertretern zeigt, gibt über ein Viertel (28 %) derzeit keine Informationen zum durchschnittlichen Entgelt an die Mitarbeitenden weiter, für ein Fünftel (21 %) ist diese Einsicht lediglich auf Anfrage möglich.
Vollständige Einkommenstransparenz ist in der Praxis noch die Ausnahme. Nur in jedem fünften Unternehmen sind sämtliche Entgeltinformationen für alle Mitarbeitenden leicht zugänglich. Mit der Umsetzung der EU- Entgelttransparenzrichtlinie, die spätestens am 7. Juni in nationales Recht umgesetzt sein muss, wird sich das nun aber endlich ändern. Das ist auch eine wesentliche Voraussetzung zur Schließung des Gender Pay Gaps.
Elisa Aichinger, Partnerin bei Deloitte Österreich
Unternehmen kennen die Anforderungen der Richtlinie nicht
Trotz des nahenden Stichtages sind die Unternehmen insgesamt noch wenig vorbereitet. Zwei Drittel (65 %) wissen laut eigenen Angaben kaum oder gar nicht über die bevorstehenden Anforderungen Bescheid. Und auch mögliche rechtliche Konsequenzen bei einer Nichtumsetzung sind der Mehrheit (59 %) nicht bekannt.
Im Hinblick auf die bald zwingend einzuhaltenden Transparenzpflichten besteht dringender Informationsbedarf. Hier ist vor allem der österreichische Gesetzgeber gefordert, Hilfestellungen anzubieten und Maßnahmen zu ergreifen, um Unternehmen die Einhaltung der neuen Regelungen zu erleichtern. Neben Leitfäden und Schulungsangeboten kann auch die Einrichtung von Anlaufstellen ein wirksames Hilfsmittel darstellen.
Stefan Zischka, Partner bei Deloitte Legal
Vorbereitungen auf Richtlinie stehen noch am Anfang
Obwohl viele die Anforderungen der Richtlinie nicht kennen, geht mehr als die Hälfte der Befragten (51 %) von einem sehr oder eher hohen Umsetzungsaufwand aus. Vor allem unklare Definitionen von gleicher und gleichwertiger Arbeit (44 %) und kulturelle Barrieren (33 %) werden diesbezüglich als zentrale Herausforderungen wahrgenommen.
Mangels Gesetzesentwurf fehlt es aktuell an einer Grundlage, um rechtssicher handeln zu können. Insofern verwundert es nicht, dass erst ein Viertel der Unternehmen erste Schritte zur Umsetzung gesetzt hat. Der Großteil ist derzeit mit anderen Themen beschäftigt. Seitens der Politik muss hier dringend gehandelt werden. Die Unternehmen können ihren Verpflichtungen nur dann nachkommen, wenn sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und verstehen.
Stefan Zischka, Partner bei Deloitte Legal
Nicht alle sind von der Wirksamkeit der Richtlinie überzeugt
Ohnehin stößt die Richtlinie nicht bei allen Unternehmensvertreterinnen und -vertretern auf Zustimmung. Während 17 % der Umsetzung an sich kritisch gegenüberstehen, erwarten 48 % überhaupt keinen positiven Einfluss auf die Einkommensgerechtigkeit in den Unternehmen. Ein Großteil (43 %) wünscht sich deshalb einen möglichst geringen administrativen Aufwand im Zusammenhang mit der Richlinie, 38 % hoffen im Fall einer Nichteinhaltung zunächst auf Kulanz und Beratung statt auf unmittelbare Sanktionen.
Noch fehlt es an flächendeckendem Vertrauen in die Richtlinie. Wenn sie primär als bürokratische Last wahrgenommen wird, wird sie ihr Ziel nicht erreichen. Umso wichtiger ist es jetzt, den konkreten Nutzen klarer zu vermitteln und die Umsetzung praxistauglich zu gestalten.
Elisa Aichinger, Partnerin bei Deloitte Österreich
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