Der AIA ist eine globale Initiative zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, die von der OECD geleitet wird. Seit die OECD den CRS-Rahmen 2015 veröffentlicht hat, haben mehr als 100 Länder, darunter die Schweiz, den Standard in lokales Recht umgesetzt. Die entsprechenden Regeln sind in der Schweiz am 1. Januar 2017 in Kraft getreten und die Schweiz hat 2018 erstmals Informationen mit ihren Partnerländern ausgetauscht.
Ähnlich wie bei FATCA unterscheiden sich die Auswirkungen des AIA/CRS je nachdem, ob ein Schweizer Finanzinstitut (FI) ein meldendes oder ein nicht meldendes Schweizer FI ist.
Ein meldepflichtiges Schweizer FI muss sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung registrieren lassen und die folgenden Hauptpflichten eines meldepflichtigen Schweizer FI erfüllen:
Ähnlich wie bei FATCA betrifft der AIA/CRS nicht nur Banken, sondern auch Treuhänder, Treuhandgesellschaften, Lebensversicherungsgesellschaften und Vermögensverwalter. Auch wenn diese weniger vom AIA/CRS betroffen sind, da sie sich für den Status eines nicht meldenden FI qualifizieren können, müssen sie dennoch sicherstellen, dass sie sowie die von ihnen verwalteten Treuhandgesellschaften, zugrunde liegenden Unternehmen oder Fonds ihre jeweiligen AIA/CRS-Verpflichtungen einhalten.
Darüber hinaus muss auch ein Nicht-Finanzunternehmen (NFE) darauf vorbereitet sein, auf AIA/CRS-Anfragen von Kunden und Gegenparteien zu antworten, einschliesslich Anfragen zur Bestätigung seines AIA/CRS-Status bei der Eröffnung von Bankkonten oder der Beantragung von Finanzierungen.
DAC6 steht in engem Zusammenhang mit bestimmten Transparenzinitiativen der OECD, wie z.B. Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) Action 12 und die Mandatory Disclosure Rules (MDR). Der Anwendungsbereich von DAC6 ist jedoch viel weiter gefasst. Jede dieser Regelungen zielt darauf ab, den Steuerbehörden zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen, damit sie Schlupflöcher in der Steuergesetzgebung schnell schliessen und gegen schädliche Steuerpraktiken vorgehen können.
Im Rahmen von DAC6 werden diese Informationen durch neue Offenlegungspflichten für EU-Intermediäre und Steuerzahler in Bezug auf meldepflichtige grenzüberschreitende Vereinbarungen (RCBAs) gesammelt.
Die Definition eines Intermediärs ist sehr weit gefasst und umfasst wahrscheinlich nicht nur Anwälte und Berater, sondern auch Banken, Treuhänder, Versicherungsgesellschaften, Vermögensverwalter und andere Dienstleistungsanbieter. Wenn kein EU-Vermittler beteiligt ist oder der EU-Vermittler aufgrund des Anwaltsgeheimnisses von der Meldepflicht befreit ist, fällt die Meldepflicht auf den EU-Steuerzahler zurück.
Eine RCBA ist eine grenzüberschreitende Vereinbarung, an der mindestens ein EU-Mitgliedstaat beteiligt ist und die mindestens ein 'Gütesiegel' erfüllt. Die Merkmale können in die folgenden Kategorien eingeteilt werden:
Alle RCBAs, die am oder nach dem 1. Juli 2020 umgesetzt werden, müssen innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden. Darüber hinaus umfasst DAC6 ein rückwirkendes Element und verlangt die Meldung von RCBAs, die zwischen dem 25. Juni 2018 und dem 30. Juni 2020 umgesetzt wurden.
Die meldepflichtigen Informationen umfassen unter anderem:
Es ist wichtig zu bedenken, dass jeder EU-Mitgliedstaat den DAC6-Standard in lokale Gesetze und Vorschriften umsetzen muss. Folglich können die tatsächlichen Verpflichtungen für EU-Vermittler und Steuerzahler je nach Land vom DAC6-Standard abweichen.
Wenn es um die Bekämpfung von Steuervermeidung geht, stehen Bemühungen um mehr Transparenz ganz oben auf der Agenda von Regierungen in aller Welt. Eine neue EU-Richtlinie, "DAC6" (auch bekannt als EU MDR), ist eine der Massnahmen, die die Europäische Kommission ergriffen hat, um dies zu erreichen. Obwohl sie im Juni 2018 eingeführt wurde, treten die vollständigen Berichtspflichten erst am 1. Juli 2020 in Kraft; zu diesem Zeitpunkt wird jedoch ein völlig neues Berichtssystem für Steuerzahler (und ihre Berater) gelten.
Verwalten Sie Ihre EU-MDR-Verpflichtungen mit Transparenz, Effizienz und Einfachheit.
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