Zum Hauptinhalt springen

Demnächst verfügbar: Das deutsche Gesetz zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette

Sind Sie betroffen? Sind Sie bereit?

Am 1. Januar 2023 wird in Deutschland das neue Gesetz zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (GSCA) in Kraft treten. Die Regierungen sehen die Umsetzung neuer regulatorischer Anforderungen als Katalysator für positive Veränderungen in globalen Lieferketten. Das GSCA wird sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens auswirken, von der Beschaffung bis zur endgültigen Auslieferung des Produkts oder der Dienstleistung an den Kunden. Es wird daher grosse Auswirkungen auf das Unternehmen selbst und auf seine direkten und indirekten Zulieferer haben.

Ab 2023 müssen in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern oder ausländische Unternehmen mit in Deutschland registrierten Tochtergesellschaften Gesetze einhalten, die die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards in ihren Lieferketten sicherstellen. Dieses Gesetz wird im Jahr 2024 auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern ausgeweitet. Selbst kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht direkt von der neuen GSCA-Verordnung betroffen sind, werden wahrscheinlich mit grösseren Unternehmen zusammenarbeiten, bei denen dies der Fall ist, und werden daher unabhängig von ihrer Grösse mit der Notwendigkeit konfrontiert sein, die notwendigen Anforderungen an Lieferanten zu erfüllen.

Unternehmen mit Sitz in der Schweiz müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie indirekt von diesen neuen Vorschriften betroffen sein können, wenn sie eine direkte Beziehung zu deutschen Unternehmen haben oder deren Muttergesellschaften in Deutschland ansässig sind.

 

Was Sie bei GSCA tun müssen

 

Das GSCA wird eine von mehreren bevorstehenden regulatorischen Änderungen im europäischen Wirtschaftsraum sein. Das Ziel der europäischen Regierungen und der EU ist es, die Einführung nachhaltiger Praktiken zu beschleunigen und Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Verstösse gegen Umweltstandards zur Verantwortung zu ziehen. Der GSCA verlangt von den Unternehmen, dass sie:

  • ein Risikomanagementsystem (intern und für direkte Lieferanten) einrichten, um Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren, zu bewerten, zu verhindern und zu beheben
  • die Verantwortlichkeiten für die Einhaltung der Vorschriften festlegen, indem sie einen Menschenrechtsbeauftragten ernennen und sicherstellen, dass die Geschäftsleitung mindestens einmal jährlich über dieses Thema informiert wird
  • regelmässige Risikobewertungen durchführen (mindestens einmal pro Jahr und bei der Einführung neuer Produkte)
  • eine Grundsatzerklärung abgeben, in der die notwendigen GSCA-Verfahren beschrieben werden
  •  Präventivmassnahmen in Ihrem eigenen Geschäftsbereich und für direkte Zulieferer einführen (z.B. Schulungen, interne Richtlinien, Kontrollannahmen zur Überprüfung der Einhaltung der in der Grundsatzerklärung dargelegten Menschenrechtsstrategie)
  • Abhilfemassnahmen ergreifen, wenn ein Verstoss stattgefunden hat oder unmittelbar bevorsteht. Die Maßnahmen müssen den Verstoss verhindern, beenden oder minimieren
  • ein Beschwerdeverfahren für das Unternehmen und die direkten Lieferanten einrichten
    Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei indirekten Lieferanten umsetzen
  • dokumentieren und berichten über Due-Diligence-Aktivitäten.

 

Die Strafen für die Nichteinhaltung

 

Die Nichteinhaltung der GSCA-Verpflichtungen kann zu Geldbussen (bis zu 8 Millionen Euro bzw. 2 % des weltweiten Jahresumsatzes für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 400 Millionen Euro), zum Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen, wenn die Geldbusse eine Mindestschwelle überschreitet, und zu zivilrechtlichen Haftungsklagen von geschädigten Parteien, Nichtregierungsorganisationen oder sogar Konkurrenten führen. Im Moment gelten die oben genannten Verpflichtungen nur für das Unternehmen und seine direkten Lieferanten. Die einzige Ausnahme ist, wenn ein Unternehmen Kenntnis von Menschenrechts- oder Umweltverletzungen durch seine indirekten Lieferanten erhält - dann muss eine Risikoanalyse durchgeführt werden. Ausserdem ist es wahrscheinlich, dass der Geltungsbereich der Vorschriften in Zukunft auf indirekte Lieferanten in einer mehrstufigen Lieferkette ausgeweitet wird, was die Sache noch viel schwieriger macht.

 

Was Sie tun müssen

 

Da nur noch wenige Wochen bis zur Umsetzung des GSCA verbleiben, ist es wichtig, sich schnell und gut vorzubereiten. Die Unternehmen müssen je nach ihrer Grösse und Rolle angemessen reagieren.

Für Markeninhaber oder Erstausrüster (OEMs) mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben?
Wurden die relevanten Daten von direkten Lieferanten gesammelt? Dazu müssen alle globalen Direktlieferanten kartiert werden. In der Regel kann dies in Zusammenarbeit mit den Beschaffungsteams und mit Hilfe eines beliebigen Tools geschehen, das zur Abbildung und Konsolidierung von Daten über Lieferanten verwendet wird. Sobald ein vollständiger Überblick vorliegt, muss eine Risikobewertung (mindestens einmal pro Jahr) für alle direkten Lieferanten und für das betreffende Unternehmen durchgeführt werden.

 

Sind Sie ein Lieferant eines regulierten Unternehmens?

 

Wenn einer Ihrer Kunden ein Unternehmen ist, das dem GSCA unterliegt, können Sie durch rechtzeitiges Handeln bei der Aufbereitung der relevanten Daten unnötigen Druck vermeiden und das Risiko des Verlusts von Kunden vermeiden. Eine der grössten Herausforderungen wird darin bestehen, die Richtlinien und Prozesse einzurichten, die es ermöglichen, die geforderten Informationen zu sammeln, und das Bewusstsein in Ihrem Unternehmen zu schaffen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie vom GSCA betroffen sind und daher nicht wissen, welche Daten Sie Ihren Kunden zur Verfügung stellen müssen, ist es jetzt an der Zeit, diese Fragen zu klären.

 

GSCA ist nur der Anfang

 

Unabhängig davon, wie weit Sie bereit sind, werden das GSCA und andere künftige Vorschriften einen intensiven Dialog und ein starkes Engagement mit den direkten Lieferanten erfordern. Es bedarf einer langfristigen Verpflichtung zum Austausch von Daten und Erkenntnissen, und es müssen wichtige Kontakte für Notfälle hergestellt werden.
Bei der Durchführung von Risikobewertungen und der Gewinnung von Daten und Erkenntnissen über Direktlieferanten mag es verlockend sein, es dabei zu belassen, da dies ausreicht, um die geltenden Vorschriften zu erfüllen. Aber wenn Sie über die direkten Lieferanten hinausgehen und Ihre gesamte Lieferkette (einschliesslich der indirekten Lieferanten) abbilden, von der Rohstoffgewinnung bis zur letzten Meile, werden Sie von einer Vielzahl von Vorteilen profitieren:

  • die Grundlage, um künftige Regulierungen frontal anzugehen, mit geringeren Investitionen und Risiken
  • die Möglichkeit, eine Führungsrolle für andere Unternehmen zu übernehmen, was für die Stakeholder von grossem Wert ist
  • besser informierte Entscheidungsfindung
  • Risikobeständigkeit

Wir fordern die Unternehmen auf, über das hinauszugehen, was von ihnen erwartet wird, innovativ zu sein und mit gutem Beispiel voranzugehen, nicht nur zum Nutzen des Unternehmens, sondern auch zum Nutzen aller Stakeholder.

 

Wie Deloitte Schweiz helfen kann

 

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie für den neuen GSCA bereit sind, zögern Sie nicht, eine Deloitte-Bereitschaftsbewertung anzufordern. Wir können Ihnen mit Hilfe unserer Experten für Nachhaltigkeit, Lieferketten und Risikoberatung helfen, Ihre Reise zu vollenden. Deloitte kann Sie auch mit einer Risikobewertung unterstützen und Ihnen helfen, Ihre nächsten Schritte zu bestimmen, einschliesslich Lösungen für den Austausch grosser Datenmengen.

Anstatt kurzfristige Lösungen anzuwenden, empfehlen wir Ihnen, gemeinsam mit Deloitte Schweiz langfristig zu denken, um jetzt eine bessere Zukunft aufzubauen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Zugang zu unserem breiten Netzwerk an Fachwissen zu erhalten.

Fanden Sie dies hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback