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EU COVID-19 'Quick Fix' für den Abzug von Softwarevermögen als Reaktion auf die Auswirkungen von COVID-19

Ist es an der Zeit, die Kapitalisierungsrichtlinien der IFRS (International Financial Reporting Standards) zu überprüfen?

Der Druck, der durch COVID-19 auf die europäischen Banken ausgeübt wird, ist gut dokumentiert. Um diesen Druck zu lindern, hat die Europäische Union (EU) Notfalländerungen an der EU-Kapitaladäquanzverordnung (CRR) vorgenommen, die als "CRR Quick Fix" bekannt sind. Dazu gehört die Abschaffung der Vorschrift, den vollen Wert von immateriellen Vermögenswerten aus Software vom harten Kernkapital (CET1) abzuziehen.

EU COVID-19 'Quick Fix' für den Abzug von Softwarevermögen als Reaktion auf die Auswirkungen von COVID-19


  • EU-Banken und andere Finanzinstitute sind nicht mehr verpflichtet, den vollen Wert von Software-Assets vom CET1-Kapital abzuziehen
  • Der Abzug für Software-Vermögenswerte basiert nun auf der aufsichtsrechtlichen kumulierten Abschreibung, die unter Bezugnahme auf die in der Bilanz einer Bank für Buchhaltungszwecke enthaltenen Beträge berechnet wird

Diese Publikation fasst die aufsichtsrechtlichen Vorschriften und Rechnungslegungsanforderungen zusammen, um Klarheit in den Kapitalisierungsrahmen zu bringen. Laden Sie die PDF-Datei herunter, um den gesamten Artikel zu lesen.

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