Der Druck, der durch COVID-19 auf die europäischen Banken ausgeübt wird, ist gut dokumentiert. Um diesen Druck zu lindern, hat die Europäische Union (EU) Notfalländerungen an der EU-Kapitaladäquanzverordnung (CRR) vorgenommen, die als "CRR Quick Fix" bekannt sind. Dazu gehört die Abschaffung der Vorschrift, den vollen Wert von immateriellen Vermögenswerten aus Software vom harten Kernkapital (CET1) abzuziehen.
EU COVID-19 'Quick Fix' für den Abzug von Softwarevermögen als Reaktion auf die Auswirkungen von COVID-19
Diese Publikation fasst die aufsichtsrechtlichen Vorschriften und Rechnungslegungsanforderungen zusammen, um Klarheit in den Kapitalisierungsrahmen zu bringen. Laden Sie die PDF-Datei herunter, um den gesamten Artikel zu lesen.