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Interbank Offered Rate (IBOR), der Weg in die Zukunft

Die Ersetzung des Interbank Offered Rate (IBOR) ist eine der wichtigsten Aufgaben für die Finanzdienstleistungsbranche in den kommenden Jahren. Um unsere Kunden bei diesem Unterfangen zu unterstützen, hat Deloitte ein Expertenteam in der Schweiz aufgebaut, das über fundiertes Fachwissen in Bereichen wie Risikomanagement, regulatorische Änderungen, Steuern und Recht verfügt. Das Team profitiert auch von der Erfahrung unserer Kollegen in anderen wichtigen Finanzmärkten wie London, New York, Frankfurt und Tokio. Unser Ziel ist es, unsere lokalen und globalen Kunden bei der Ablösung des IBOR zu unterstützen, indem wir Folgenabschätzungen durchführen, Lösungen für Veränderungen entwickeln, den Übergang planen und schließlich den neuen alternativen Referenzzinssatz implementieren.

Dekonzentration von IBOR

Die Notwendigkeit eines Übergangs zu den Interbank Offered Rates (IBORs) wurde vor allem durch die Betrugs- und Verschwörungsskandale rund um den LIBOR während der letzten Finanzkrise ausgelöst. Im Jahr 2014 empfahl das Financial Stability Board (FSB) aufgrund der Bedenken hinsichtlich der Nachhaltigkeit der IBORs im unbesicherten Bankenmarkt, risikofreie Referenzsätze (RFRs) als Alternativen zu den IBORs zu prüfen. Die Ankündigung der britischen Finanzaufsichtsbehörde (Financial Conduct Authority, FCA) im Jahr 2017, dass sie Banken ab 2021 nicht mehr dazu zwingen oder überreden wird, Kurse zur Unterstützung des London Interbank Offered Rate (LIBOR) zu stellen, war ein Eckpfeiler für die Ablösung der IBORs.

Es wurden Arbeitsgruppen auf nationaler und internationaler Ebene eingerichtet, um die alternativen RFR zu definieren und den Marktteilnehmern die Herausforderungen und den Fahrplan für den vorgeschlagenen Übergang zu erläutern. Mit der jüngsten Auswahl des Euro-Kurzfristzinses (ESTER) als Ersatz für den EURIBOR wurden alternative Referenzzinssätze (ARRs) für fünf wichtige Währungen (USD, GBP, EUR, CHF und JPY) festgelegt. In der Schweiz sieht die Nationale Arbeitsgruppe für Referenzzinssätze für den Schweizer Franken die Swiss Average Rate Overnight (SARON) als die Schweizer Lösung vor. SARON ist ein gesicherter Übernacht-Referenzkurs, der auf Transaktionen und Notierungen des Schweizer Repo-Marktes basiert.

Ausstehende Nominalvolumina für Referenzsätze insgesamt (basierend auf einer Schätzung für 2017)

Der Übergang von IBORs zu RFRs hat Auswirkungen auf Finanzdienstleister, Unternehmen und Kunden und wird das Marktumfeld insgesamt verändern. In Anbetracht des Ausmasses und der Tragweite des Übergangs und seiner Auswirkungen ist ein klares Bewusstsein für den laufenden Übergang von zentraler Bedeutung. Mit den Schreiben der FCA und der Prudential Regulation Authority (PRA) vom 19. September 2018 an die CEO's der grossen Banken und Versicherer, in denen die Vorlage einer vom Vorstand genehmigten Zusammenfassung des Übergangsplans bis zum 14. Dezember 2018 gefordert wird, ist dies noch stärker in den Fokus gerückt.

Deloitte verfügt über profundes Know-how und Erfahrung bei der Umgestaltung von Vorschriften. Wir nutzen kontinuierlich unser globales Netzwerk, um mit den Problemen der Branche Schritt zu halten. Da die FER kein direkter Ersatz für die IBOR ist, besteht unser Ziel darin, Kunden dabei zu unterstützen, ihre IBOR-spezifischen Herausforderungen zu identifizieren und einen Fahrplan für einen geordneten, effizienten und koordinierten Übergang zu definieren.

Wir werden fortlaufend IBOR-spezifische Blogs veröffentlichen, in denen wir unsere Erfahrungen, unser Wissen und unsere Erkenntnisse über die Herausforderungen bei der Umsetzung weitergeben und unsere Leser über die Änderungen im regulatorischen Umfeld auf dem Laufenden halten.

IBOR Einblicke

Der Übergang von den Interbank Offered Rates (IBORs) zu den neuen alternativen risikofreien Zinssätzen (RFRs) markiert einen historischen Wendepunkt auf den Finanzmärkten. Da die Abschaffung des LIBOR für Ende 2021 erwartet wird, müssen sich Banken und andere Finanzakteure auf eine geeignete Übergangsplanung konzentrieren. Die Schweizer Banken haben in dieser Hinsicht bereits einige Erfahrungen gesammelt, und zwar mit dem Übergang vom Tomorrow/Next Indexed Swaps (TOIS) Fixing zum Swiss Average Rate Overnight (SARON). Die Ablösung des CHF LIBOR wird jedoch aufgrund seiner Bedeutung als Grundlage für die Preisgestaltung von Schweizer Krediten weitaus komplexer sein. Ein grosser Teil der Finanzkontrakte, die sich auf den CHF LIBOR beziehen, hat Fälligkeitstermine jenseits von 2021, so dass Ausweichregelungen ganz oben auf der Agenda der Schweizer Banken stehen müssen, um die Kontinuität der Verträge zu gewährleisten.

Die Umstellung auf den IBOR ist an der Derivatfront bereits in vollem Gange, und es wurden einige wichtige Schritte zur Identifizierung verschiedener LIBOR-Ersatzprodukte unternommen. Die nächste Herausforderung wird die Gestaltung des Derivatemarktes für die neuen Benchmark-Sätze sein. Es wurden vorläufige Bewertungen vorgenommen, um potenzielle Ersatzprodukte für LIBOR-Derivate zu beurteilen.

Eine Reihe wichtiger Finanzaufsichtsbehörden rund um den Globus erhöht den Druck auf die beaufsichtigten Unternehmen, auf die Notwendigkeit der Abkehr von den Interbank Offered Rates (IBORs) zu reagieren.

Im Juli 2017 kündigte der Chief Executive der britischen Financial Conduct Authority (FCA) an, dass Unternehmen die Verwendung des London Interbank Offered Rate (LIBOR) zugunsten von risikofreien Übernachtzinssätzen (RFR) aufgeben sollten. Obwohl der LIBOR in Grossbritannien registriert ist und dort verwaltet wird, ist er eine Benchmark, die den Verträgen von Banken, Vermögensverwaltern, Versicherern und Unternehmen weltweit zugrunde liegt. Die Umstellung muss bis Ende 2021 abgeschlossen sein, da die Fortführung des LIBOR für die Marktteilnehmer nach diesem Datum nicht mehr gewährleistet ist.

Während die Abkehr vom London Interbank Offered Rate (LIBOR) weiter voranschreitet, haben die Aufsichtsbehörden in allen Ländern begonnen, sich an die Institute zu wenden, um Einblicke in ihre operative Bereitschaft zu erhalten. In der Schweiz ist eine breite Palette von Produkten mit erheblichem Vertragsvolumen an den LIBOR gebunden. Dazu gehören Kreditprodukte wie Hypotheken und Derivate.

Der London Interbank Offered Rate (LIBOR) ist ein vom Vereinigten Königreich regulierter und verwalteter umfassender Satz von Benchmarks für eine Reihe von Standardlaufzeiten und wichtigen Währungen. In Anbetracht der Tatsache, wie weit verbreitet der LIBOR im globalen Finanzsystem ist, wird jede Abschaffung des LIBOR weitreichende Auswirkungen haben. 2018 haben die Regulierungsbehörden den Druck auf die Unternehmen erhöht, sich auf den Übergang vom LIBOR zu neuen risikofreien/fast risikofreien Zinssätzen (RFR) vorzubereiten. Während neue Zinsderivate und Kassamärkte weiterhin auf den LIBOR referenzieren, haben Behörden und Arbeitsgruppen des privaten Sektors gemeinsam Optionen für Übernacht-RFRs ausgewählt, die von den Marktteilnehmern angenommen werden. Die Annahme von RFRs bleibt jedoch bis heute auf einem niedrigen Niveau.

Die Interbank Offered Rates (IBORs) dienen seit Jahrzehnten als Referenzzinssatz, zu dem sich Banken auf dem Interbankenmarkt Geld leihen. Während der letzten Finanzkrise führten jedoch erhebliche Betrügereien und Verschwörungen im Zusammenhang mit der Übermittlung von Zinssätzen zum Skandal um den London Interbank Offered Rate (LIBOR). Dies löste Bedenken hinsichtlich der Nachhaltigkeit bestimmter IBORs auf dem Markt für unbesicherte Bankfinanzierung aus. Im Jahr 2013 begann der Rat für Finanzstabilität (Financial Stability Board, FSB) mit der Überprüfung der wichtigsten Zinsbenchmarks aufgrund von Bedenken hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit und Robustheit. Im Jahr 2014 vertrat das FSB die Ansicht, dass risikofreie Referenzzinssätze (RFR) besser geeignet sein könnten als Referenzzinssätze, die eine Kreditrisikokomponente enthalten. Im November 2017 beschleunigte die britische Financial Conduct Authority (FCA) die Notwendigkeit für Finanzinstitute, auf alternative Referenzzinssätze (ARR) umzusteigen, indem sie ankündigte, dass sie die Banken nicht mehr zwingen oder überreden wird, nach 2021 Quotierungen zur Unterstützung des LIBOR abzugeben.

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