Die berufsmäßigen Parteienvertreter haften seit 1.1.2013 für die Entrichtung der Immobilienertragsteuer sowie in Einzelfällen auch für die Richtigkeit der Berechnung. Auch bei Nichtvornahme einer Selbstberechnung sind Rechtsanwälte und Notare bei Liegenschaftstransaktionen verpflichtet, die Höhe der vom Steuerpflichtigen zu entrichtenden besonderen Vorauszahlung an das Finanzamt zu melden.
Um Sie als Parteienvertreter in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen, haben wir einen standardisierten Fragebogen entwickelt, den wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch erläutern. Anhand dieses Fragebogens können Sie die für die Berechnung notwendigen Dokumente und Informationen direkt mit Ihrem Klienten abstimmen.
Auf Basis dieser Dokumente berechnen wir anschließend die Bemessungsgrundlage sowie die Immobilienertragsteuer und stellen Ihnen unsere Berechnung in strukturierter Form zur Verfügung, sodass Sie die entsprechende Meldung durchführen können und auch jederzeit die entsprechende Dokumentation im Bedarfsfall zur Verfügung haben.
Durch unsere moderaten Pauschalhonorare in Abhängigkeit des Transaktionsvolumens haben Sie bzw Ihr Klient überdies einen planbaren Kosteneinsatz.