Skip to main content

Immobilienertragsteuer für Rechtsanwälte und Notare

Seit 1.1.2013 sind mit Immobilientransaktionen betraute Rechtsanwälte und Notare (Parteienvertreter) bei Vornahme einer Grunderwerbsteuerselbstberechnung verpflichtet, auch die Immobilienertragsteuer zu berechnen und abzuführen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung dieser gesetzlichen Verpflichtung.