Seit 2017 müssen Spenden an begünstigte Empfänger im Rahmen eines automatischen Datenaustausches von den empfangenden Organisationen an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Eine Eintragung der Spenden in die Steuererklärung der Spender ist im außerbetrieblichen Bereich nicht mehr möglich. Durch die automatische Übermittlung soll die Rechtssicherheit in Bezug auf Sonderausgaben erhöht und der Prozess für die Berücksichtigung von Sonderausgaben optimiert werden. Dafür gelten aber gewisse Voraussetzungen:
Spenden, welche dem Finanzamt nicht elektronisch bekanntgegeben wurden, können bei der Steuererklärung nicht berücksichtigt werden. Ob Ihre Spende korrekt gemeldet wurde, können Sie über FinanzOnline prüfen. Die Meldung an das Finanzamt ist von der Spendenorganisation bis Ende Februar des Folgejahres vorzunehmen. Sollten Sie bereits Spenden ohne entsprechende Angaben getätigt haben, kann in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Spendenorganisation, eine Nachmeldung erfolgen.
Wenn Sie als Spender nicht aufscheinen möchten, können Sie nach wie vor anonym spenden oder die Weitergabe der Daten untersagen. In diesen Fällen ist die Spendenzahlung nicht abzugsfähig.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass bei Tätigung einer Spende als Privatperson im Inland der Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum bekanntgegeben werden muss. Somit kann eine Meldung von Seiten der Spendenorganisation an das Finanzamt gewährleistet und diese als Sonderausgabe berücksichtigt werden.