Am 20. März 2024 wurde im Nationalrattemporäre Befreiung von den Gebührenfür die Eintragung von Eigentumsrechtund Pfandrecht im Grundbuch beiErwerb von Wohnraum beschlossen.
Die Gebührenbefreiung gilt temporärfür zwei Jahre und ist an folgendeVoraussetzungen geknüpft: