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Rolled House Blueprints and Construction Plans.; Shutterstock ID 177394745; PO: LPX15962-01-01-0000; Job: Potentials for D.com; Other:  Alexa Steinberg

Die temporäre Befreiung von der Grundbucheintragungsgebühr bei Erwerb von Wohnraum

Am 20. März 2024 wurde im Nationalrattemporäre Befreiung von den Gebührenfür die Eintragung von Eigentumsrechtund Pfandrecht im Grundbuch beiErwerb von Wohnraum beschlossen.

Die Gebührenbefreiung gilt temporärfür zwei Jahre und ist an folgendeVoraussetzungen geknüpft:

für die Liegenschaft / der Pfandbestellungsvertrag wurden nach dem 31. März 2024 geschlossen.

auf Eintragung langt im Grundbuch zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 1. Juli 2026 ein.

auf dem das Eigenheim errichtet werden soll, dient der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses, das durch eine Hauptwohnsitzmeldung nachgewiesen werden soll, sowie durch eine Bestätigung, dass die bisherigen Wohnrechte aufgegeben wurden.

der Aufgabe derbisherigen Wohnrechte muss entweder durch eine Bestätigung des bisherigen Quartiergebers oder durch den Nachweis, dass diebisherige Eigentumswohnung verkauft, vermietet oder sonst übertragen (etwa verschenkt) wurde, erfolgen. Diese Übertragung muss eine „Aufgabe“der Wohnrechte an der Wohnstätte beinhalten, die bisher zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendet wurde. Die bloß prekaristische Überlassung der Wohnrechte an der bisherigen Wohnung ist nicht hinreichend, weil diese jederzeit zurückgerufen werden kann. Die auf der Meldebestätigung ersichtliche Abmeldung vom bisherigen Wohnsitz ist kein hinreichender Nachweis der Aufgabe der bisherigen Wohnrechte, weil die bloße Abmeldung noch keine „Aufgabe der Wohnrechte“ beinhaltet. Eine Selbsterklärung ist in der Regel auch kein Nachweis! Im Fall einer Vermietung ist daher die Vorlage des Mietvertrags oder zumindest eine Bestätigung des Mieters zu fordern. Allerdings kann sichder Eintragungswerber für den Fall der derivativen Übertragung des Eigentumsan der bisherigen Wohnliegenschaft auf den Grundbuchsstand berufen, ohne einen Grundbuchsauszug beilegen zumüssen.

(mind 90%) wurde zum Kaufdes Eigenheims („Wohnstätte“) aufgenommen, oder zur Sanierung oder Errichtung des Eigenheims. Das ist durch eine Bankbestätigung nachzuweisen.

gilt bis zu einer Bemessungs grundlage von EUR 500.000. Für den Teil, der über EUR 500.000 hinausgeht, ist die Gebühr zu entrichten. Wenn allerdings die Bemessungsgrundlage mehr als 2 Millionen Euro beträgt („Luxusimmobilie“), dann besteht keine Gebührenbefreiung.

muss für fünf Jahre bezogen werden; wird es vorher verkauft oder als Hauptwohnsitz aufgegeben, wird die Gebühr nacherhoben.

muss dem Grundbuchsgericht übermittelt werden. Der Nachweis des dringenden Wohnbedürfnisses ist zu folgenden Zeitpunkten zu erbringen:

(i) wenn die Wohnstätte bereits bezogen wurde, gleichzeitig mit dem Grundbuchsantrag oder

(ii) andernfalls (also wenn die Wohnstätte im Zeitpunkt des Grundbuchsantrags noch nicht bezogen wurde) - wenn eine bezugsfertige Wohnung erworben wurde, innerhalb von drei Monaten ab Übergabe der Wohnstätte, sonst wenn die Wohnstätte erst errichtet oder saniert wird, innerhalb von drei Monaten ab Fertigstellung.

Wenn der Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird, sohat die Vorschreibungsbehörde die Gebühr vorzuschreiben. Da die Fertigstellungszeiten und die Bezugszeiten das „dringende“ Wohnbedürfnis gesetzlich konkretisieren, und damit eine materielle Befreiungsvoraussetzung bilden, dürfen die Fristen auch nicht überschritten werden. Es ist daher sinnvoll, wenn beiden Angaben zur Gebührenbefreiung auch Ausführungen dazu gemacht werden, ob die Wohnstätte bereits bezogen wurde, bzw. anlässlich des Einreichens des Nachweises, wann die Wohnstätte übergeben oder fertiggestellt wurde. Hat die Vorschreibungsbehörde Zweifel an der Rechtzeitigkeit, kann sie zu solchen Angaben auffordern.

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