Zum Hauptinhalt springen

Transformation der Industrie – Transformationszuschuss

Der Transformationszuschuss unterstützt österreichische Industrieunternehmen bei Investitionen und der Transformation zu nachhaltigen und klimafreundlichen Technologien 

Ziel des Förderprogramms Transformation der Industrie – Transformationszuschuss der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) ist es, die größtmögliche Reduktion von THG-Emissionen aus der direkten Verbrennung von fossilen Energieträgern oder unmittelbar aus industriellen Produktionsprozessen zu fördern. Konkret unterstützt der Transformationszuschuss Unternehmen im Bereich der Einführung klimafreundlicher Technologien sowohl hinsichtlich Investitions- als auch laufender Kosten und ist somit ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen, CO2-Emissionen zu reduzieren und die Energieeffizienz der österreichischen Industrie zu steigern. Damit wird bis 2040 ein signifikanter Beitrag zur Stärkung des Industrie- und Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet. 

 

Dekarbonisierung der österreichischen Industrie 

Die im Februar 2025 veröffentlichte Ausschreibung zielt speziell auf den Ausgleich von Mehrkosten ab, die durch die Umstellung auf erneuerbare Energieträger im Vergleich zu fossilen Energieträgern entstehen (u.a. auch für erneuerbaren Wasserstoff). Der Transformationszuschuss fördert hierbei sowohl laufende Mehrkosten (OPEX) als auch anteilsmäßige Investitionskosten (CAPEX) und sieht sowohl eine Einzel- als auch Konsortialantragstellung vor. Dabei wären bspw. Investitionen in technische Anlagen bzw. Aggregate zur Vermeidung oder Reduktion von Umweltbelastungen durch Treibhausgas-Emissionen (THG), die laufenden Kosten durch den Einsatz erneuerbarer Energieträger, die Umstellung auf erneuerbaren Strom und erneuerbaren Wasserstoff sowie auch Maßnahmen zur CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCU/CCS) umfasst. Förderfähig sind somit Projekte, die nachweislich einen positiven Umwelteffekt durch diese Reduktion erzielen und welche durch den Einsatz erneuerbarer Energieträger im Vergleich zu fossilen Brennstoffen mit erheblichen Mehrkosten konfrontiert sind.  

 

Förderhöhe und Antragstellung  

Für die aktuelle Ausschreibung steht insgesamt ein Budget von EUR 300 Mio. zur Verfügung, wobei eine maximale Förderhöhe von EUR 200 Mio. pro Projekt möglich ist und der Beihilfehöchstbetrag EUR 600 je reduzierter Tonne CO2 -Äquivalent beträgt. 

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses zu den allgemeinen Transformationskosten (d.h. laufende Kosten entstehend aus der Kostendifferenz durch die Umstellung von einem fossilen auf einen erneuerbaren Energieträger und damit im Zusammenhang stehende Investitionskosten) gewährt. Die Auszahlung erfolgt jährlich über einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem ersten Jahr des Betriebs, wobei der Auszahlungsbetrag jährlich mittels Berechnungsformel neu ermittelt wird. Anträge können von allen Unternehmen mit Betriebsstandort in Österreich gestellt werden, welche unter den Anwendungsbereich des Anhang I des Umweltförderungsgesetzes (UFG) fallenden Tätigkeiten nachgehen und einen Betriebsstandort in Österreich (inkl. Anlagen im ETS) betreiben.

Der Einreichzeitraum für die Einzel- oder Konsortialantragstellung begann mit dem 24.02.2025 und endet mit dem 28.05.2025.  

Die Förderentscheidung erfolgt voraussichtlich im November 2025. Die unter dem Transformationszuschuss geförderten Maßnahmen müssen sodann bis spätestens 30.04.2031 umgesetzt werden. 

 

Förderkriterien 

Um förderfähig zu sein, müssen einreichende Unternehmen einen umfangreichen Kriterienkatalog an quantitativen und qualitativen Kriterien erfüllen. Diese Kriterien werden auch für die Reihung der Projekte bei der Fördervergabe herangezogen und sind mit 70% für die quantitativen und 30% für die qualitativen Kriterien gewichtet. Die Laufzeit der Förderung beträgt max. 10 Jahre ab erfolgreicher Umsetzung und Inbetriebnahme. Voraussetzung für die tatsächlich Auszahlung der Förderung in den einzelnen Jahren des Förderzeitraums ist der Nachweis der im Vorhinein vom Unternehmen im Förderantrag veranschlagten THG-Reduktion und der tatsächlich erreichten THG-Reduktion. Jedenfalls sind folgende Anforderungen und Mindestkriterien zu erfüllen:

 

  • Die mit der Maßnahme realisierte THG-Reduktion erreicht mindestens 60 % im Vergleich zur Ausgangssituation (bezogen auf die geförderte Anlage und bei gleichbleibender Produktionsmenge) oder die Maßnahme erreicht eine absolute jährliche Emissionsreduktion von 5.000 t CO2e beziehungsweise über 10 Jahre eine absolute Emissionsreduktion von 50.000 t CO2e im Vergleich zur Ausgangssituation (bezogen auf die geförderte Anlage und bei gleichbleibender Produktionsmenge). 
  • Die Referenzanlage (bestehende Anlage am Betriebsstandort) in Zusammenhang mit der eingereichten Maßnahme emittiert mindestens 10.000 t CO2e / Jahr. 
  • Die durch die Maßnahme entstehenden Energie-Mehrkosten müssen durch einhergehende Investitionen in eine klimafreundliche Technologie entstehen.
  • Die Investition in eine klimafreundliche Technologie darf weder direkt noch indirekt die Nutzung von fossilen Brennstoffen umfassen und es darf zu keinem Lock-In Effekt in fossile Technologien in der gesamten Anlage kommen. 
  • Darstellung der Dekarbonisierung des Gesamtprozesses im Transformationsplan betreffend aller Standorte in Österreich im funktionalen Zusammenhang mit der Tätigkeit der geförderten Anlage.

Zudem können auf Unternehmen für einzelne spezielle Maßnahmen (bspw. bei Anlagen, welche dem EU-Emissionshandel unterliegen, der Nutzung von erneuerbarem Strom oder Wasserstoff, etc.) weitere Anforderungen zukommen, auf die es bei der Antragstellung einzugehen gilt und für welche zusätzlich entsprechende Nachweise zu übermitteln sind. 

 

Fazit 

Das Programm „Transformation der Industrie – Transformationszuschuss“ eröffnet österreichischen Industrieunternehmen eine interessante Fördermöglichkeit im Bereich der Dekarbonisierung. Nicht unerheblich ist dabei jedoch der umfangreiche Kriterienkatalog, der für die Antragstellung erfüllt werden muss.  Dieser umfasst u.a. nicht nur Berichte zum Projekt, dem Unternehmen, der ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit und der Projektreife, sondern ebenso mehrere erforderliche Nachweise und Bestätigungen, Formulare und Berechnungen. Um hierbei den Überblick zu behalten ist ein organisierter und effizienter Prozess bei der Erstellung der Antragsunterlagen wichtig. Zudem ist vor allem im Rahmen dieses Förderprogramms eingehend darauf zu achten bereits während der Projektlaufzeit die Planung und Aufbereitung von Zwischen- und Endberichten sowie jeglicher Berechnungen und Abrechnungen gut im Auge zu behalten.  

 

 Unterstützungsleistungen durch Deloitte Gi³ 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Analyse der detaillierten Anforderungen sowie der weiterführenden Antragstellung für den KPC-Transformationszuschuss. Unsere erfahrenen Förderexpert:innen unterstützt Sie bei der professionellen und effizienten Organisation und Durchführung des Antragsprozesses, jeweils angepasst an die spezifischen Bedarfe und Prioritäten Ihres Unternehmens und des Projektteams. Sollten Sie Interesse an unserer Beratung haben, können Sie unter den angegebenen Kontaktmöglichkeiten gerne ein unverbindliches Erstgespräch mit uns vereinbaren. Wir freuen uns auf einen gemeinsamen Termin! 

Fanden Sie dies hilfreich?

Vielen Dank für Ihr Feedback