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Der elektronische Frachtbrief (eCMR) in der Transportwirtschaft

Gleichstellung des eCMR mit dem CMR-Frachtbrief in Papierform

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Überblick

Seit 4.11.2024 ist in Österreich das Zusatzprotokoll zum CMR (eCMR) anwendbar. Dadurch ist es möglich, anstelle eines CMR-Frachtbriefs in Papierform einen elektronischen Frachtbrief als Transportnachweis zu verwenden. Dies gilt in Österreich sowohl im grenzüberschreitenden Verkehr als auch im Inland. Aktuell haben bereits 38 Staaten das Zusatzprotokoll ratifiziert.

Pendant zum papiergebundenen CMR-Frachtbrief

Das eCMR ist ein Zusatzprotokoll zum CMR, das die Verwendung eines elektronischen Frachtbriefes im grenzüberschreitenden Gütertransport ermöglicht. Es obliegt den Unternehmer:innen, den elektronischen Frachtbrief zu nutzen. Vor Unterzeichnung des Zusatzprotokolls wurde ein elektronischer Frachtbrief nur im Rahmen der freien Beweiswürdigung anerkannt. Mit der Einführung des Zusatzprotokolls wird das Ziel verfolgt, Neutralität zwischen dem papiergebundenen CMR-Frachtbrief und dem elektronischen Frachtbrief herzustellen. Das Zusatzprotokoll bildet damit einen Anreiz für die Weiterführung der Digitalisierung in Unternehmen. In Österreich wird der elektronische Frachtbrief auch im nationalen Güterverkehr anerkannt.

Bedeutung des elektronischen Frachtbriefes in der Umsatzsteuer

Gemäß Umsatzsteuergesetz ist die Führung eines Buchnachweises inkl Transportnachweis zwingende Voraussetzung für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung und einer Ausfuhrlieferung. Dazu gehört ua der Frachtbrief. Werden im Zuge einer  Betriebsprüfung die entsprechenden Frachtbriefe in Papierform nicht in angeforderter Weise vorgelegt, kann die Steuerfreiheit der Lieferung versagt werden. Durch die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum CMR kann nun anstelle eines CMR-Frachtbriefes in Papierform ein elektronischer Frachtbrief ausgestellt werden. Somit wird unter anderem eine elektronische Ausstellung und Signatur sowie eine direkte Hinterlegung des Frachtbriefs im ERP-System ermöglicht, welche die umsatzsteuerlichen Aufbewahrungs- und Nachweisrisiken bei Frachtbriefen in Papierform für die Unternehmer:innen vermindert.

Rechtswirkung des eCMR-Frachtbriefes

Aufgrund der Gleichstellung des digitalen Frachtbriefes mit dem CMR-Frachtbrief in Papierform gelten hierfür auch dieselben rechtlichen Regelungen. Um die Rechtswirkung wie bei einem CMR-Frachtbrief in Papierform herbeizuführen, muss der eCMR-Frachtbrief dieselben Angaben enthalten und mit einer zuverlässigen elektronischen Signatur unterzeichnet werden. Die verwendeten Verfahren und deren Umsetzungen sind zwischen den beteiligten Parteien zu vereinbaren.

Praxis

Die United Nations Treaty Organisation veröffentlichte eine aktuelle Liste mit all jenen Staaten, die das Zusatzprotokoll zum CMR (eCMR) ratifiziert und das eCMR dem CMR somit rechtlich gleichgestellt haben. Welcher:e Softwareanbieter:in für die Erstellung des eCMR-Frachtbriefs verwendet wird, obliegt den jeweiligen Vertragspartner:innen des eCMRs. Vor Erstellung des eCMR sollte deshalb jedenfalls mit den am Transportvertrag beteiligten Parteien abgeklärt werden, mit welcher Software der eCMR erstellt und unterzeichnet werden kann. 

Durch die Verwendung des eCMR erhalten alle am Beförderungsvertrag beteiligten Parteien über den gesamten Prozess Informationen zur Lieferung. Ein weiterer Vorteil des eCMR ist die einfachere elektronische Archivierung der Dokumente. 

Fazit

Durch die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum CMR wird der elektronische Frachtbrief dem Frachtbrief in Papierform gleichgestellt. Unternehmer:innen ist es dadurch möglich, den Transportnachweis elektronisch auszustellen, zu signieren und aufzubewahren. Durch die Anerkennung des digitalen Frachtbriefes können Unternehmer:innen zwischen eCMR oder  papiergebundenen CMR als Transportnachweis wählen.