Überblick
Wie bereits im Vorfeld angekündigt hat die US-Administration weitreichende reziproke Zölle gegen die wichtigsten Handelspartner der USA eingeführt. Die Zusatzzölle treten bereits am 5. April in Kraft und wurden für die wichtigsten Handelspartner individuell festgelegt. Für viele Länder beträgt der Zusatzzoll 10%. Für die EU beträgt dieser 20%, für China 34%.
Details
Die Zusatzzölle werden in zwei Schritten eingeführt: Grundsätzlich führt die USA Zusatzzölle von 10% für fast alle Länder ein, die am 5. April in Kraft treten. Für manche Länder, bei denen das Handelsbilanzdefizit mit den USA als sehr hoch erachtet wird, erhöhen sich die Zusatzzölle individuell. Diese individuellen Zusatzzölle treten am 9. April in Kraft. Für die EU führt dies insgesamt zu einem Zusatzzoll von 20%, für China von 34%, Japan 24%, Südkorea 25%, Schweiz 31%. Für das Vereinigte Königreich und Australien wurde kein individueller Zusatzzoll festgelegt, sodass hier ein Zusatzzoll von 10% gilt. Für Russland als auch Kuba, Belarus und Nordkorea gelten die Zusatzzölle jedoch nicht. Auch Kanada und Mexiko sind von diesen Zusatzzöllen nicht betroffen, da US-Präsident Trump bereits im März Zusatzzölle in der Höhe von 25% für Kanada und Mexiko einführte.
Die Zusatzzölle gelten auf fast alle Waren. Ausgenommen sind jedoch zb Kupfer, Pharmazeutika, Halbleiter und Holzprodukte, Energie sowie bestimmte Mineralien, die in den USA nicht verfügbar sind. Auch Fahrzeuge und Stahl- und Aluminiumprodukte sind von den Zusatzzöllen ausgenommen, da für Stahl- und Aluminiumprodukte Zusatzzölle bereits im März und bei Fahrzeugen Zusatzzölle in der Höhe von 25% mit 3. April in Kraft traten. Ab Mai gilt der 25% Zusatzzoll dann auch für Autoteile wie Motoren, Getriebe, Lithium-Ionen-Batterien und Reifen.
Bereits im März eingeführte Zusatzzölle der US-Administration
Die erste Maßnahme der US-Administration im Bereich Zoll war die Einführung von Zusatzzöllen von 10% für chinesische Waren mit 4. Februar 2025. Dieser Zusatzzoll wurde Anfang März auf 20% erhöht. Für chinesische Waren gelten die am 2. April verkündeten Zusatzzölle zusätzlich zu jenen 20% Zusatzzöllen, die seit 4. März gelten, sodass auf chinesische Waren ein Zusatzzoll von insgesamt 54% erhoben wird.
Seit 4. März 2025 gelten weiters Zusatzzölle von 20% auf fast alle Warenimporte aus Kanada und Mexiko.
Bereits in seiner ersten Amtszeit 2018 führte US-Präsident Trump Zusatzzölle in der Höhe von 25% auf Stahl und 10% auf Aluminium ein. Nach Gesprächen mit der EU und anderen westlichen Ländern wurden diese allerdings unter anderem für die EU ausgesetzt. Seit dem 12. März 2025 wird jedoch wieder ein Zoll in der Höhe von 25% auf Stahl- und Aluminiumimporte erhoben. Die Zusatzzölle gelten auf Stahl- und Aluminiumwaren sowie auf bestimmte stahl- und aluminiumhaltige Erzeugnisse, egal aus welchem Land diese in die USA importiert werden.
Weiters gilt seit 2. April ein Zusatzzoll in der Höhe von 25% für alle Länder, die von Venezuela Öl oder Erdgas aus Venezuela beziehen. Welche Länder unter diese Zusatzzölle fallen, wird von der US-Administration geprüft.
Gegenmaßnahmen der EU
Neben Kanada, Mexiko und China hat auch die EU-Gegenmaßnahmen beschlossen. In einem ersten Schritt führt die EU voraussichtlich Mitte April Zusatzzölle in der Höhe von bis zu 50% auf Whisky, Jeans, Motorräder, Erdnussbutter, Mais und diverse andere Waren wieder ein. Als zweiten Schritt veröffentlichte die EU eine Warenliste mit weiteren Waren, für die Zusatzzölle eingehoben werden können. Nach der Bekanntgabe der reziproken Zusatzzölle kündigte die EU weitere Gegenmaßnahmen sowie die Einhebung einer Digitalsteuer an.
Fazit
Bisher lagen die Zollsätze für die meisten Industriewaren bei 1 bis 5% und Importzollsätze waren ein vernachlässigbarer Faktor. Mit der Einführung von diversen Zusatzzöllen der US-Administration rückten Zölle wieder verstärkt in den Fokus der Unternehmen. Unternehmen sollten jedenfalls prüfen, ob die Zollbelastung durch etwaige besondere wirtschaftliche Zollverfahren noch optimiert werden kann. Da die Zusatzzölle sich nach dem nicht präferenziellen Ursprung der Waren richten, ist es für Unternehmen essenziell, den Ursprung der Waren zu überprüfen. Außerdem gelten die Zusatzzölle additiv: Die Zusatzzölle gelten zusätzlich zu den bisher bestehenden US-Einfuhrzöllen. Bei Fahrzeugen beträgt dieser beispielsweise 2,5%, sodass der gesamte Importzoll bei Fahrzeugen nun 27,5% ist. Auch wenn Entscheidungen über US-Zusatzzölle von den USA sehr kurzfristig getroffen wurden und auch kurzfristig wieder geändert werden können, sollten Unternehmen eruieren inwieweit sie durch die US-Zusatzzölle direkt oder indirekt, wie zb als Zuliefererbetrieb, betroffen sind.