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Regierungsprogramm 2025 – 2029 veröffentlicht! (Teil 2 – Legal)

Übersicht über wirtschaftsrechtliche Eckpunkte des Regierungsprogrammes

Die neue Bundesregierung wurde angelobt und hat auch bereits ihr neues
Regierungsprogramm für die kommende Legislaturperiode vorgestellt. Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick, welche wirtschaftlichen Gesetzesänderungen und sonstigen wirtschaftsrechtlichen Maßnahmen die neue Bundesregierung für die kommende Legislaturperiode plant.

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Datenschutz-, Cybersecurity-, KI-, Medien- und Wettbewerbsrecht

 

Datenschutz·       

  • Überprüfung und gegebenenfalls Neukodifikationen von Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Gesundheitsdaten.
  • Schaffung einer Abteilung für Beschäftigtendatenschutz in der Datenschutzbehörde mit entsprechender Ressourcenausstattung.

Cybersecurity     

  • Aufbau eines Austrian Cyber Competence Centers – AT3C-  zur Bewältigung von NIS2 und den zivilen Herausforderungen von Cybersicherheit.     
  • Erarbeitung einer Österreichischen Cybersicherheitsstrategie (ÖSCS 3.0.).
  • Richtliniengetreue Umsetzung der NIS2-Richtlinie und Ansiedelung der vorgesehenen Cybersicherheitsbehörde in einer neuen Behörde.

Künstliche Intelligenz     

  • Schaffung einer KI-Strategie und Bekenntnis zur raschen Umsetzung des AI-Acts. 
  • Einrichtung der KI-Behörde in der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR).   
  • Ausbreitung von KI-Anwendungen im öffentlichen Sektor.     
  • Schaffung von Regulierungen zu Desinformationen, Deepfakes und anderen demokratiegefährdender Aktivitäten.

Medienrecht    

  • KI-Kennzeichnungspflicht etwa im Medienbereich in redaktionellen Inhalten oder zu KI-generierten Bildern und generell Maßnahmen zur Sichtbarmachung von KI-Anwendungen.       
  • Verstärkte Regulierung und Kontrolle über digitale Plattformen durch Verstärkung der Verantwortung bei Moderations- und Löschungsverpflichtungen, Bekämpfung von Desinformation und Deep Fakes sowie Einführung von „must carry“- und „must be found“-Bestimmungen. 
  • Weiterentwicklung der Förderstruktur im Medienbereich.

Wettbewerbsrecht·       

  • Einsatz für Weiterentwicklung des EU-Wettbewerbsrecht und Beseitigung ungerechtfertigter territorialer Lieferbeschränkungen innerhalb des
    Binnenmarkts.   
  • Verbesserungen in der Wettbewerbskontrolle durch personelle Stärkung des Kartellgerichts, erweiterte Ressourcen der Wettbewerbskommission sowie Stärkung der Unabhängigkeit der BWB.

Leistbares Wohnen

Baukonjunktur   

  • Die Bundesregierung setzt sich aktiv für die Förderung der Bauwirtschaft ein, um den Neubau und die Sanierung von Wohnräumen zu unterstützen, mit einem klaren Fokus auf die Schaffung von leistbarem Wohnraum.     
  • Ein funktionierender Bau- und Immobiliensektor wird als wirtschaftlich bedeutend anerkannt, da er zur Schaffung von Arbeitsplätzen und der Aufrechterhaltung der Wirtschaftskraft beiträgt.    
  • Nachhaltiges und effizientes Bauen: Um Wohnkosten zu senken, soll eine Evaluierung der bestehenden Bauvorschriften erfolgen, um kostentreibende Anforderungen zu reduzieren.
    • Vorschriften für Bau und Sanierung sollen auf eine Kosten-Nutzen-Analyse überprüft werden, bei der Bund und Länder zusammenarbeiten, um bürokratische Hürden zu minimieren.
    • Im Dialog mit Praktikern aus der Baubranche und Technikern wird eine Vereinfachung der Baustandards unter Wahrung der Schutzstandards angestrebt
    • Eine Prüfung zur besseren gewerblichen Nutzung von historischen Gebäuden wird initiiert, um Potenziale im Bestand besser zu nutzen.
  • Rechtliche Klarstellung: Es sollen gesetzlich verankerte, praxisnahe Definitionen der Begriffe „Regeln der Technik“ und „Stand der Technik“ geschaffen werden, um die Auslegung dieser Begriffe zu vereinheitlichen und den Bauprozess zu vereinfachen.
  • Vereinfachung von Bauverfahren: Maßnahmen zur Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren sollen eingeführt werden, insbesondere durch die Implementierung von Digitalisierungsprojekten wie dem „Digitalen Akt“, der die Kommunikation und Abstimmung zwischen Behörden und Bauträgern verbessern soll.
  • Zweckbindung der Wohnbauförderung: Die Regierung bekennt sich zur Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung, um eine gesicherte und langfristige Finanzierung des Wohnbaus zu gewährleisten.
  • Evaluierung des Wohnbaupakets: Eine kontinuierliche Evaluierung des aktuellen Wohnbaupakets wird angestrebt, um auf dieser Grundlage weitere Maßnahmen zur Förderung des Wohnbaus zu prüfen, auch mit Blick auf kommunalen Wohnbau.
  • Neue Finanzierungsinstrumente: Die Schaffung neuer Finanzierungsinstrumente für Wohnbauinvestitionen wird geprüft, mit dem Ziel, langfristige Darlehen und stabile Wohnkosten zu ermöglichen.
  • Innovative Baukonzepte: Die Regierung fördert innovative und neue Baukonzepte, um die Vielfalt im Gebäudesektor zu erhöhen und Lösungen für den Wohnungsbau zu schaffen, die den aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen entsprechen.

Sanierung und Dekarbonisierung

  • Förderung von Sanierungen und Dekarbonisierung: Die Bundesregierung bekennt sich zur Förderung von Sanierungs- und Dekarbonisierungsmaßnahmen im Wohnbau, um den Energieverbrauch zu reduzieren und nachhaltigere Wohnlösungen zu schaffen.
  • Faire Lösungen für alle Beteiligten: Die (wohn-)rechtlichen Rahmenbedingungen sollen so angepasst werden, dass sie faire Lösungen für Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümer bieten, ohne dabei die Rechte der einzelnen Parteien zu gefährden.
  • Thermische Sanierung und Heizungstausch: Steuerliche Anreize und Förderprogramme sollen weiterentwickelt werden, um thermische Sanierungen und den Austausch von Heizsystemen zu unterstützen. Diese sollen effektiv und zielgerichtet dazu beitragen, den Energieverbrauch zu senken und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.
  • Sanierungsoffensive: Eine umfassende Prüfung zur Umsetzung einer Sanierungsoffensive wird eingeleitet, mit dem Ziel, mehr qualitativ hochwertigen Wohnraum zu schaffen, insbesondere durch steuerliche und rechtliche Maßnahmen zur Sanierung von Bestandsgebäuden.
  • Kommunale Wärmeplanung: Die kommunale Wärmeplanung, einschließlich des Ausbaus von Fernwärmesystemen, soll in Zusammenarbeit mit den Gebietskörperschaften transparent und vorausschauend gestaltet werden, um langfristige Investitionsentscheidungen zu erleichtern.
  • EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie: Die nationale Umsetzung der EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie soll zeitgerecht erfolgen, um den Ländern und Gemeinden Planungssicherheit zu geben und die Integration nachhaltiger Energieträger zu fördern.
  • Bauträgervertragsgesetz: Das Bauträgervertragsgesetz wird novelliert, um die Sanierung von Bestandsimmobilien zu erleichtern. Dies umfasst die Erweiterung auf Ratenpläne für Sanierungsmaßnahmen und die Förderung der Nachverdichtung sowie den Erhalt von schützenswerten Gebäuden.

Bodenpolitik

  • Nachhaltige Bodenpolitik: Die Bundesregierung verfolgt eine ausgewogene und nachhaltige Bodenpolitik, die sowohl den sparsamen Verbrauch von
    Bodenressourcen als auch die Mobilisierung von Bauland umfasst. Ziel ist es, angemessene Bodenpreise zu erzielen und den Landverbrauch zu reduzieren.
  • Nutzung öffentlicher Grundstücke: Unternehmen, die mehrheitlich im Besitz des Bundes sind, sollen angehalten werden, ungenutzte Grundstücke für den geförderten Wohnbau, Schulen, Sportstätten sowie andere soziale und infrastrukturelle Einrichtungen zu nutzen.
    • Vorrang soll dem Flächenrecycling vor der Neuwidmung eingeräumt werden.
    • Sanierungen sollen Vorrang vor Neubauten haben.
  • Baurecht und Eigentum: Es wird angestrebt, den Grundstücksbestand in öffentlicher Hand zu behalten und diesen vorzugsweise per Baurecht zu vergeben. Dies soll durch gesetzliche Vorgaben im jeweiligen Liegenschaftsrecht umgesetzt werden.
  • Stärkung der Ortskerne: In Zusammenarbeit mit den Gebietskörperschaften sollen Maßnahmen zur Stärkung der Ortskerne ergriffen werden. Dies umfasst die Erhöhung der Bebauungsdichte, die Verbesserung der Infrastruktur und die Förderung von flexiblen Nutzungsänderungen.
  • Reduzierung von Bodenversiegelung: Es wird eine klare Strategie entwickelt, um die Neuversiegelung von Boden zu minimieren, Baulandüberhänge abzubauen und Entsiegelungsmaßnahmen zu forcieren. Ziel ist es, einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu fördern.
  • Bodenverbrauch und -inanspruchnahme: Die Bundesregierung strebt an, eine einheitliche Definition von „Bodenversiegelung“, „Bodeninanspruchnahme“ und
    „Bodenverbrauch“ zu etablieren, um die Konzepte bundesweit vergleichbar und transparent zu machen.

Förderungen

  • Koordination und Transparenz: Die Bundesregierung möchte die Förderungen im Wohnbereich besser koordinieren, transparenter gestalten und effektiver auf die Zielgruppen ausrichten. Dabei sollen Doppelgleisigkeiten und Widersprüchlichkeiten in bestehenden Förderprogrammen beseitigt werden.
  • Evaluierung der Förderprogramme: Es wird eine Gesamtevaluierung der Bundesförderungen sowie eine Prüfung der bestehenden Landesförderungen vorgenommen, um Doppelförderungen und mögliche Beihilfen im Bereich Bauen, Wohnen und Wohnkosten zu vermeiden.
  • Housing First: Die Regierung bekennt sich zur Unterstützung des „Housing First“-Prinzips, das darauf abzielt, Obdachlosigkeit nachhaltig zu bekämpfen, indem der Zugang zu Wohnraum unabhängig von anderen sozialen Problemen gewährleistet wird.

Eigentumserwerb

  • Erleichterung des Zugangs zu Eigentum: Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern, insbesondere für junge Menschen, indem eine Vielzahl von Finanzierungsmodellen geprüft wird.
  • Evaluierung der Förderprogramme: Die bestehenden Finanzierungsprogramme der Bundesländer, insbesondere für junge Käufer, sollen einer Evaluierung unterzogen werden, um den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Ziel ist es, klare und transparente Finanzierungsmöglichkeiten zu schaffen.
  • Bundeseinheitliches Wohnbaukreditprogramm: Ein bundeseinheitliches Wohnbaukreditprogramm für junge Menschen könnte geschaffen werden, das in Zusammenarbeit mit Finanzinstitutionen entwickelt wird und durch Annuitätenzuschüsse eine günstigere Finanzierung ermöglicht.
  • Überarbeitung des Bausparens: Es wird eine Überprüfung des Bausparens sowie der Struktur der Bausparkassen vorgenommen, um ihre Effizienz und Wirksamkeit zu verbessern.
  • Prüfung der Abschaffung der staatlichen Nebengebühren sowie der Grunderwerbsteuer (GrESt) beim Erwerb des ersten Eigenheims.
  • Grunderwerbsteuer: Lückenschluss bei der Grunderwerbsteuer mit 01.07.2025, um große Immobilientransaktionen (Share Deals) steuerlich effektiver zu erfassen (z.B. durch Zusammenrechnung verbundener Erwerber

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)

  • Förderung des gemeinnützigen Wohnbaus: Das WGG wird weiterhin als zentrales Instrument für den leistbaren Wohnungsbau gestärkt. Die Regierung setzt sich dafür ein, dass die Berechnung der Kaufpreise für Wohnungen im gemeinnützigen Sektor transparenter und nachvollziehbarer wird.
  • Neue Eigentumsmodelle: Zusätzlich zu den bestehenden Eigentumserwerbsmodellen sollen neue Möglichkeiten geschaffen werden, etwa das Modell „Miete mit Kaufoption“ kombiniert mit einem freiwilligen Ansparen der Mieter.
  • Dekarbonisierung im gemeinnützigen Wohnbau: Die Herausforderungen der Dekarbonisierung im gemeinnützigen Wohnbau werden erkannt und es wird ein Modell entwickelt, das die finanziellen Belastungen für die Mieter gering hält.

Leistbare Mieten

  • Stärkung der Mietrechtlichen Rahmenbedingungen: Die Bundesregierung setzt sich für die Schaffung fairer und transparenter mietrechtlicher Bestimmungen ein. Ziel ist es, eine stabile Beziehung zwischen Mietern und Vermietern zu fördern.
  • Harmonisierung der Mietrechtlichen Bestimmungen: Es sollen klare Regeln zur Dekarbonisierung des Wohnungsbestands sowie zur Verbesserung der Rechtssicherheit im Mietrecht eingeführt werden.
  • Mietzinsbildung und Sanierung: Die Mietzinsbildung wird dahingehend reformiert, dass energetische Maßnahmen zur Verbesserung von Gebäuden stärker berücksichtigt werden. Ein Bonus-Malus-System wird geprüft, um energetische Sanierungen bei der Mietzinsbildung zu belohnen oder zu bestrafen
  • Mindestbefristung von Mietverträgen auf 5 Jahre
  • Beschränkung von Indexierungen von Mieten: Mangelhafte und bestehende Wertsicherungsvereinbarungen sollen klargestellt und eine gesetzliche Wertsicherung für den gesamten Wohnbereich geschaffen werden
  • Auf Basis des VPI wird ein neuer Index für Wohnraumvermietung geschaffen, der mit maximal 3 Prozent sowie bei darüberliegenden Inflationsraten mit einer Hälfteregelung Mieterin, Mieter/Vermieterin, Vermieter festgesetzt wird.
  • Für den Vollanwendungsbereich des MRG sowie Kategorie- und WGG-Mieten wird die Indexierung des Mietzinses auf Basis des VPI für 2025 ausgesetzt, für 2026 mit max. 1 Prozent und 2027 mit max. 2 Prozent festgesetzt. Ab 2028 findet der neue Index für Wohnraumvermietung Anwendung. 
  • Rückforderung von Mietzinszahlungen aufgrund rechtsunwirksamer Wertsicherungs- bzw. Hauptmietzinsanpassungsvereinbarungen wird mit fünf Jahren begrenzt (Frist drei Jahre ab Kenntnis der Rechtsunwirksamkeit und des Rückforderungsanspruchs). 
  • Erarbeitung eines Mustermietvertrages seitens des Bundesministeriums für Justiz

Gesellschaftsrecht

Gründungspolitik, Start-Ups und Novelle des Firmenbuchrechts  

  • Signifikant beschleunigte und rein digitale Gründungen sollen ermöglicht und das System missbrauchsresistent ausgestaltet werden (Zielzeit: 5 Werktage).     
  • Die seit 1.1.2024 als neue Gesellschaftsform bestehende „Flexible Kapitalgesellschaft“ soll evaluiert und gegebenenfalls weiterentwickelt werden.        
  • Eine Novelle des Firmenbuchrechts zur Anpassung an internationale Standards ist geplant. Insbesondere soll künftig auch die Vorlage englischer Urkunden zulässig sein, was in der Praxis zu einer erheblichen Erleichterung und Kostenersparnis für Unternehmen führen würde. Grundlegende Informationen aus dem Online-Firmenbuch sollen weiterhin kostenlos zugänglich sein.       
  • Die Notariatsaktpflicht soll „unter Beibehaltung von Rechtssicherheit und der Vermeidung von Scheinunternehmen“ evaluiert werden.

Entbürokratisierung    

  • Für Unternehmen in Österreich sollen unternehmerische Berichtspflichten, insbesondere für KMU, spürbar reduziert werden sollen.      
  • Durch die regelmäßige Überprüfung bestehender Vorschriften und die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten soll die administrative Belastung gesenkt werden.      
  • Der Aufbau eines One-Stop-Shops in Verbindung mit dem Once-Only-Prinzip soll sicherstellen, dass Unternehmen dieselben Daten nicht mehrfach an Behörden übermitteln müssen.

Stiftungsrecht   

  • Die volkswirtschaftliche Bedeutung der österreichischen Privatstiftung wird im Regierungsprogramm ausdrücklich anerkannt.
  • Das Stiftungsrecht soll insbesondere im Hinblick auf die Sicherung einer funktionierenden Governance reformiert werden, wobei keine konkreten Maßnahmen erwähnt werden. Es bleibt zu hoffen, dass die in den letzten Jahren vielfach geforderte Modernisierung und Liberalisierung des Stiftungsrechts in Angriff genommen werden.    
  • Vorgesehen ist eine Anhebung der Stiftungseingangssteuer auf 3,5% und der Zwischensteuer auf 27,5%.

Gewerberecht 

  • Das Gewerberecht soll modernisiert werden und die Gewerbeordnung klar in zwei Teile – Berufsrecht und Betriebsanlagenrecht –strukturiert werden.   
  • Die Gewerbeanmeldung soll digitalisiert, schneller und unkomplizierter gestaltet werden, etwa durch den Ausbau des GISA und die vereinfachte Validierung von Nachweisen.

Arbeit und Soziales

Arbeitsmarkt·       

  • Die Bildungskarenz soll reformiert werden, um eine gezielte Höherqualifizierung zu ermöglichen. Hierbei sollen strengere Vorgaben gelten und eine direkte Anschlussmöglichkeit an die Elternkarenz ausgeschlossen werden.
  • Eine Qualifizierungsoffensive soll insbesondere nachhaltige, digitale und technische Berufe, mit besonderem Fokus auf Fachkräfteförderung, Pflegeberufe sowie die verstärkte Einbindung von Frauen in Handwerks- und Technikberufe fördern.  
  • Für Arbeitslose, insbesondere Langzeitarbeitslose, werden Anpassungen beim geringfügigen Zuverdienst geprüft.       
  • Die Arbeitsmigration soll durch die Modernisierung und Beschleunigung der Rot-Weiß-Rot-Karte und der Mangelberufsliste optimiert werden.

Arbeitsrecht   

  • Neue Arbeitszeitmodelle sollen in Pilotprojekten mit Mitbestimmung des Betriebsrats erprobt und wissenschaftlich begleitet werden, darunter Modelle wie die Vier-Tage-Woche und Vertrauensarbeitszeit.      
  • Die Regulierungsdichte des Arbeitsrechts soll überprüft werden, um eine Vereinfachung der Vorschriften zu erreichen.      
  • Krankenstandskontrollen werden risikoorientiert und effizienter gestaltet.   
  • Um Teilzeitbeschäftigung gezielt auszuweiten, sollen rechtliche Anreize geschaffen werden.
  • Die Rechtssicherheit soll durch unstrittige Bestimmungen in Kollektivverträgen bei Kündigungsfristen, eine Klarstellung der Rechtslage zur Wochenendruhe und Fortbildungen sowie durch eine Vereinfachung und Anpassung von Remote-Arbeit erhöht werden. Zudem soll geprüft werden, inwieweit Kollektivverträge auf arbeitnehmerähnliche Personen angewendet werden können.
  • Die Verfahren vor den Arbeits- und Sozialgerichten sollen beschleunigt werden

Lohn- und Sozialdumping      

  • Die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping soll durch effizientere Kontrollen, Maßnahmen gegen Unterentlohnung und Kontrollvereitelung sowie eine verbesserte Abgeltung von Überstunden verstärkt werden. Gleichzeitig sollen bürokratische Hürden für internationale Arbeitskräfte abgebaut werden.

Arbeitnehmer:innenschutz   

  • Der Arbeitnehmer:innenschutz soll modernisiert werden, um die Gesundheit bis zur Pension zu gewährleisten. Spezielle Regelungen sollen für Outdoor-Arbeitskräfte eingeführt werden.

Soziale Arbeit       

  • Im Bereich der sozialen Arbeit wird ein einheitliches Berufsgesetz angestrebt, das mehr Studienplätze und klare regulatorische Rahmenbedingungen schaffen soll.

Sozialhilfe  

  • In der Sozialhilfe sollen einheitliche Leistungssätze für Alleinstehende und Haushaltsgemeinschaften definiert werden, ein Tagsatz für arbeitsfähige Personen mit "Integrationshilfe" eingeführt sowie ein einheitlicher Zuschlag für Kinder und eine Erhöhung des Familienzuschlags vorgesehen werden.  
  • Arbeitsfähige Sozialhilfebezieher:innen sollen durch Schulungen und Vermittlung in das AMS-System integriert werden.

Altersbeschäftigung und Pension     

  • Zur Förderung der Altersbeschäftigung sollen Qualifizierungsmaßnahmen und Arbeitsplatzanpassungen für ältere Arbeitnehmer:innen unterstützt werden.
  • Die Korridorpension soll reformiert werden, indem sowohl die erforderlichen Versicherungsjahre als auch das Antrittsalter angehoben werden. Ab 2026 soll eine Teilpension mit flexiblen Übergangsregelungen eingeführt werden.  
  • Die Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension soll flexibilisiert werden, indem das AMS stärker  eingebunden und die Rehabilitation verbessert wird.    
  • Soziale Innovationen und Alterssicherung sollen durch eine Weiterentwicklung der zweiten und dritten Säule des Pensionssystems, einen Generalpensionskassenvertrag und eine Umschichtung der "Abfertigung neu" gestärkt werden.

Banking & Finance

Geplante Reformen in den Bereichen Insolvenzrecht, Kapitalmarkt und Investmentfonds

  • Das Regierungsprogramm sieht eine mögliche Reform des Insolvenzrechts vor, insbesondere im Hinblick auf eine Erweiterung der Anfechtungstatbestände.
  • Einführung eines Pfandregisters für mobile Gegenstände, wodurch die Sicherheitenbestellung erleichtert werden könnte (zb „besitzloses“ Faustpfand).     
  • Bekenntnis zu einem stabilen und starken Finanzmarkt mit einer fairen Regulierung, transparenten Regeln und einer starken und unabhängigen Finanzaufsicht, inklusive europaweiter Vertiefung der Kapitalmärkte (Kapitalmarktunion).    
  • Neuerungen im Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG). Bereits mit 1. Jänner 2022 trat eine Novelle des ImmoInvFG in Kraft. Ab spätestens 1. Jänner 2027 sollen eine Mindestbehaltedauer und eine Rückgabefrist von jeweils 12 Monaten für österreichische Immobilienfonds gelten. Zudem ist die Einführung einer „Hurdlerate“ vorgesehen, unter der die Rückgabefrist nicht zur Anwendung kommt. Eine Maßnahme, die insbesondere zur Förderung der Wohnraumschaffung beitragen soll. 

Zivilprozess

  • Österreichs Wettbewerbsfähigkeit als Schiedsort stärken: Anpassung der Regelungen der Schiedsgerichtsbarkeit, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden (insbesondere § 617 ZPO).      
  • Stärkung der Handelsgerichtsbarkeit im internationalen Vergleich, u.a. durch Prüfung vermehrten Einsatzes von Englisch als Verhandlungssprache.   
  • Evaluierung der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren, um Zugang zum Recht sicherzustellen.
  • Abbau überflüssiger Formalvorschriften ohne Schutzfunktion.  
  • Digitalisierung der Justiz (Standardisierte Prozesse bei elektronischer Akteneinsicht, Veröffentlichung von rechtskräftigen Instanzenentscheidungen, etc.)

Produktrecht & Öffentliches Recht

Tabakerzeugnisse

  • Neuartige alternative Tabakprodukte, wie etwa Nikotinbeutel und E-Zigaretten, sollen ab 2026 der Tabak oder Nikotinsteuer unterliegen.    
  • Tabakmonopol soll durch Einbeziehung von Nikotinbeuteln erweitert werden.

Energiewirtschaft       

  • Umsetzung der „Leuchtturmprojekte“ Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG), das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) und Erneuerbare-Gas-Gesetz (EGG) bis Sommer 2025.
  • Sicherstellung der Transformation des Energiesystems.    
  • Schaffung eines zeitgerechten Rechtsrahmens zur Modernisierung des Energiesystems.       
  • Begünstigung zielorientierter Innovationen und Erhöhung des Wettbewerbs.

Gewerbeordnung   

  • Zweiteilung in zwei separate und klar getrennte Gesetze: Gewerbeanlagenrecht und persönliches Gewerberecht. 
  • Unter der Prämisse der Entbürokratisierung.  
  • (KI-basierte) bundeseinheitliches Bewertungssysteme.

Umweltverträglichkeitsprüfung       

  • Entfall des „Normalen“ Genehmigungsverfahrens – nur mehr Anwendung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens. 
  • Bildung von Bürgerinitiativen soll potentiell erschwert werden – damit eventuell Verfahrensbeschleunigung. 
  • Auch für Hochleistungsstrecken und Bundesstraßen vollkonzentriertes Genehmigungsverfahren.

Vergaberecht

  • „Europe-First“ Ansatz: Bevorzugung von EU-Projekten bei Fördervergabe und Auftragsvergabe.   
  • Berücksichtigung von volkswirtschaftlichem Nutzen – Fokussierung auf Stärkung heimischer Unternehmen. 
  • Höhere Schwellenwerte bei Direktvergabe inklusive einer Valorisierung.
  • SchwellenwerteVerordnung soll in Vergabegesetze inkorporiert werden.

Fazit

Das Regierungsprogramm verschafft einen Einblick in die Eckpunkte der geplanten Anpassungen in den verschiedenen Bereichen, wobei die konkrete legistische Umsetzung des Regierungsprogrammes abzuwarten bleibt. Wir werden umgehend über die konkreten Gesetzesvorhaben informieren.