Skip to main content

Working Holiday nun auch für US-Staatsangehörige

Ferien in Österreich verknüpft mit praktischer Berufserfahrung

Anmeldung zum Erhalt von Informationen und Newslettern
Überblick
 

Working Holiday Programme ermöglichen jungen Menschen während eines längeren Urlaubsaufenthaltes praktische Berufserfahrungen zu sammeln. Die Grundlage dafür ist ein bilaterales Visa-Abkommen zwischen zwei Staaten, welches Österreich mit über zehn Ländern abgeschlossen hat. Seit Jahresbeginn 2024 zählt zu diesen Ländern auch die USA.

Immigration nach Österreich
 

Wer in Österreich leben und arbeiten möchte, muss sich mit den lokalen Gesetzesbestimmungen vertraut machen. Für Bürger:innen der EU, des EWR und der Schweiz bestehen bei einem Umzug nach Österreich idR lediglich Registrierungspflichten. Hingegen sind die fremdenrechtlichen Bestimmungen für Drittstaatsangehörige komplex. Will ein Drittstaatsangehörige:r in Österreich leben und arbeiten, benötigt man die entsprechenden Bewilligungen (Visum/Aufenthaltstitel/Beschäftigungsbewilligung).

Eine der Ausnahmen besteht für junge Menschen, die während einer längeren Urlaubsreise praktische Berufserfahrungen im Reiseland sammeln möchten. Dabei handelt es sich um Working Holiday Programme.

Working Holiday Programm im Detail
 

Ein Working Holiday Programm ist ein bilaterales Abkommen. Durch dieses können während des Ferienaufenthalts befristete Dienstverhältnisse für genau im Abkommen festgelegte Zeiträume kurzfristig eingegangen werden. Die mögliche, maximale Dauer des Programms variiert je nach Abkommen und liegt zwischen sechs bis zwölf Monaten. Der:die österreichische Arbeitgeber:in muss bei derartigen Arbeitsverhältnissen die für die jeweilige Beschäftigung geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften einhalten. Das Visum ist vor der Einreise nach Österreich bei der österr. Botschaft im Ausland zeitgerecht zu beantragen. Eine Antragstellung im Zielland ist nicht möglich.

Folgende Voraussetzungen für die Teilnahme am Programm (die je nach Land variieren) müssen neben anderen Voraussetzungen wie Sozialversicherung und ausreichenden finanziellen Mittel erfüllt werden:

  • Alter: zwischen 18 und 30 Jahren (dabei zu beachten ist, dass die Antragstellung vor dem 18. Geburtstag möglich ist, allerdings der Antritt der Reise erst nach dem 18. Geburtstag erfolgen kann).
  • Festgelegter Geltungszeitraum: die Antragstellung für das Programm ist frühestens drei Monate und nicht später als drei Wochen vor Antritt des Visums zulässig. Der Geltungszeitraum kann nach der Ausstellung des Visums nicht mehr verändert werden.
  • Primärer Reisezweck darf nicht eine Beschäftigung im Zielland sein.
  • Staatsbürgerschaft des Vertragsstaates für das bilaterale Abkommen
  • Sprachkenntnisse des Ziellandes

Zu Jahresbeginn 2024 wurde das Programm nun auch zwischen Österreich und USA abgeschlossen. Nun können US-Staatsangehörige, welche die speziellen Voraussetzungen gemäß dem Abkommen erfüllen, grds bewilligungsfrei jeder beliebigen Beschäftigung in Österreich nachgehen und dadurch auch ihren Ferienaufenthalt in Österreich mitfinanzieren.

Neben den USA bestehen zudem bereits Abkommen für Working Holiday zwischen Österreich und folgenden Ländern: Argentinien, Australien, Chile, Hongkong, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und Taiwan.

Fazit
 

Durch das bilaterale Abkommen wird nun auch jungen US-Staatsangehörigen ermöglicht, während ihres Urlaubsaufenthaltes in Österreich nicht nur die Kultur kennenzulernen und Sehenswürdigkeiten zu besichtigen, sondern auch praktische Berufserfahrungen in Österreich zu sammeln und dadurch den Aufenthalt mitzufinanzieren. Um in den Genuss des Working Holiday Programmes zu kommen, sind eine gute Planung und eine zeitgerechte Beantragung des Visums im Heimatland USA erforderlich.