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Zahlungen aus der Schweiz und Liechtenstein in der Vergangenheit

In der Plenarsitzung des Nationalrates am 7.7.2015 wurden die Änderungen des Endbesteuerungsgesetzes sowie das Bankenpaket beschlossen.

Im Rahmen ihrer Meldepflichten müssen österreichische Kredit- und Zahlungsinstitute künftig nicht nur Kapitalabflüsse, sondern auch Kapitalzuflüsse aus der Schweiz und Liechtenstein, welche vor Inkrafttreten der jeweiligen Steuerabkommen erfolgt sind, melden.

Die lange Legisvakanz der Abkommen mit der Schweiz und Liechtenstein hat Viele dazu verleitet, ihr Kapital unversteuert nach Österreich zu transferieren ("stilles Repatriieren"). Nach erfolglosen Versuchen, die Identität dieses Personenkreises im bilateralen Wege festzustellen (Gruppenanfrage an die Schweiz), wurde nunmehr eine innerstaatliche Maßnahme gesetzt. Durch die Meldung von Geldern, die aus der Schweiz und Liechtenstein abgezogen und nach Österreich transferiert wurden, sollen die betroffenen Personen ausgeforscht werden.

Für betroffene Personen besteht dringender Handlungsbedarf. Es ist für jeden Einzelfall zu beurteilen, welche Vorgehensweise aus steuerlicher und finanzstrafrechtlicher Sicht zweckmäßig ist.

Dank unserer Beratungspraxis auf diesem Gebiet verfügen wir nicht nur über das erforderliche Erfahrung, sondern auch über die entsprechenden technischen Tools zur effizienten Abwicklung. Insbesondere bei bereits aufgelösten Bankbeziehungen hat sich gezeigt, dass die Beschaffung der erforderlichen ausländischen Bankunterlagen eine gewisse Vorlaufzeit erfordert. Dies sollte Berücksichtigung finden, sodass rasches Handeln zu empfehlen ist.