EU verabschiedet mit dem EU-AML-Paket neue Vorschriften zur Geldwäsche-Bekämpfung
Im Juli 2021 hat die Kommission das EU-AML-Paket veröffentlicht, mit dem Ziel die EU-weiten Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche zu stärken und zu harmonisieren. Im Mai 2024 wurde das AML-Paket nun verabschiedet und im Juni im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
In der Europäischen Union wurden in der Vergangenheit wiederholt Schwachstellen im bestehenden Regelwerk identifiziert, die von Kriminellen zur Geldwäsche und anderen illegalen Aktivitäten ausgenutzt wurden. Mehrere Geldwäscheskandale haben verdeutlicht, dass stärkere Maßnahmen, eine weitere Harmonisierung, sowie die Schließung von Gesetzeslücken notwendig sind, um die Bestimmungen zur Geldwäscheprävention innerhalb der EU zu stärken. Mit dem Beschluss des EU-AML Pakets wurden diese Pläne nun in die Tat umgesetzt.
Was umfasst das EU-AML Paket?
Das EU-AML Paket umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die auf unterschiedliche Bereiche abzielen. Konkret besteht es aus den folgenden vier Gesetzen:
AML-Verordnung
Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML-VO EU 2024/1624, vom 19.06.2024): Diese Verordnung zielt darauf ab, einheitliche Regelungen und Maßnahmen betreffend Sorgfaltspflichten in der gesamten EU zu implementieren. Das sogenannte AML-Single Rule Book gibt erstmals direkt anwendbare Geldwäsche-Bestimmungen für Verpflichtete vor, d.h. es benötigt keine Umsetzung in nationales Recht.
Geldwäsche-Richtlinie
Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (6. AML-Richtlinie EU 2018/1673, vom 19.05.2024): Diese Richtlinie ersetzt die derzeit bestehende 5. Geldwäsche-Richtlinie. Sie regelt primär die Aufgaben und Befugnisse der nationalen Behörden und der zentralen Meldestellen. Die Richtlinie ist von den Mitgliedstaaten in nationalen Gesetzen umzusetzen.
AMLA-Verordnung
Verordnung zur Errichtung der Europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA-VO EU 2024/1620, vom 19.06.2024): Die AMLA-VO regelt die Errichtung, den Betrieb sowie die Kompetenzen der neuen Europäischen Behörde für die Bekämpfung der Geldwäsche („AMLA“).
Novelle der Geldtransferverordnung
Novelle der Geldtransferverordnung ( EU 2023/1113, vom 31.05.2023): Die Novelle zielt darauf ab, die Transparenz bei Krypto-Transfers zu erhöhen und illegale Finanzströme besser nachverfolgen zu können.
„Ein einheitlicher Rechtsrahmen ist ein wichtiger Schritt für die effektive Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Diese Entwicklung ist ein Gamechanger, da sie verbleibende Lücken in den nationalen AML-Vorschriften schließt.“
Einheitliche Geldwäschepräventions-Regelungen: Durch die AML-VO, dem sogenannten „Single Rule Book“ werden einheitliche Standards und Vorschriften für alle EU-Mitgliedstaaten geschaffen. D.h. es ist keine Implementierung der Vorschriften in nationales Recht notwendig. Aus dem Single Rule Book gehen unmittelbar anwendbare Regelungen für Verpflichtete hervor.
Interne Strategien und Verfahren: Verpflichtete müssen über interne Strategien, Verfahren und Kontrollen verfügen. Diese sollen dazu dienen, identifizierte AML/CFT-Risiken zu mindern und zu steuern. Zudem sollen sie – neben der Pflicht, gezielte finanzielle Sanktionen anzuwenden – das Risiko der Nichtumsetzung und Umgehung von Sanktionen mindern bzw. steuern.
Erweiterte Sorgfaltspflichten: Für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen wurden verschärfte Sorgfaltspflichten bei grenzüberschreitenden Korrespondenzbank-Beziehungen eingeführt. Darüber hinaus müssen Kredit- und Finanzinstitute erweiterte Sorgfaltsmaßnahmen anwenden, wenn sie im Rahmen von Geschäftsbeziehungen mit sehr wohlhabenden Personen große Vermögenswerte verwalten.
Neue Verpflichtete: Neu aufgenommen in die Liste der Verpflichteten wurden z.B. Profifußballvereine und -agent:innen. Die Definition der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen wurde an die Definitionen der MiCAR angeglichen, um den Kryptosektor vollständig in das AML-Regime zu integrieren. Weiters wurden auch Crowdfunding-Plattformen und Kreditvermittler, welche kein Kredit- oder Finanzinstitut sind, in den Anwendungsbereich aufgenommen.
Definition der wirtschaftlichen Eigentümer:innen: Die Identifikationspflicht von wirtschaftlichen Eigentümer:innen wird heruntergesetzt und liegt künftig bei 25 % (zuvor galt die Regelung ab 25 %). Zudem erfolgt eine Änderung bei der Berechnungsmethode und der Definition des Kontrollbegriffs/Kontrolle auf andere Weise.
Bartransaktionen: Es wird eine EU-weite Obergrenze von bis zu EUR 10.000 festgelegt, welche von den Mitgliedstaaten auch niedriger gesetzt werden kann.
Anonyme Kryptowert-Konten: Diese werden untersagt, um das GW/TF-Risiko zu minimieren.
Am 19.06.2024
wurde die AML-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Am 09.07.2024
trat sie in Kraft und wird mit 10. Juli 2027 bzw. 10. Juli 2029 anwendbar sein.
Änderungen durch die 6. Geldwäscherichtlinie
Ausweitung der Befugnisse für FIUs: Die FIUs der Mitgliedstaaten werden zusätzliche Befugnisse haben, Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu analysieren und verdächtige Transaktionen aufzuhalten.
Register zu wirtschaftlichem Eigentum: Der Inhalt und die Funktionsweise der einzelnen Register soll harmonisiert werden. Informationen zu wirtschaftlichem Eigentum sollen digital in nationalen Zentralregistern und über ein vernetztes Registersystem auf EU-Ebene zugänglich gemacht werden.
Zugang zu Informationen für Behörden und Medienvertreter:innen: Die Informationen zu wirtschaftlichen Eigentümer:innen werden in den nationalen Zentralregistern und über ein vernetztes System von Registern auch auf EU-Ebene digital verfügbar sein. Die Einsicht in dieses Register ist für Verpflichtete, Behörden und Personen mit berechtigtem Interesse (z.B. Journalist:innen, NGOs) möglich. Eine allgemeine öffentliche Einsicht, ohne ein berechtigtes Interesse, ist nicht möglich.
Golden Visa/Passport: Werden Aufenthaltsrechte im Gegenzug für Investitionen gewährt, müssen gewisse Mindestanforderungen & Sorgfaltspflichten von den Mitgliedstaaten erfüllt werden.
Am 09.07.2024
trat die 6. Geldwäscherichtline der EU in Kraft.
Bis zum 10.07.2027
muss die Richtlinie von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, wobei für gewisse Bereiche abweichende Umsetzungsfristen gelten.
Änderungen durch die neue Fassung der Geldtransferverordnung
Erweiterung des Geltungsbereichs: Die neuen Regelungen treffen nun auch Kryptowährungsdienstleister, um die wachsende Nutzung digitaler Währungen für illegale Aktivitäten einzudämmen.
Erhöhte Transparenz („Travel Rule“): Die Novelle der Geldtransferverordnung verpflichtet Krypto-Dienstleister zur Einhaltung der sog. Travel Rule. Diese legt eine klare Grundlage für die Identifizierung und Überprüfung von Kund:innen bei Krypto-Asset-Übertragungen fest.
Die Novelle der Geldtransferverordnung tritt mit 30. Dezember 2024 in Kraft.
Die neue EU-AML-Behörde (AMLA)
Die AMLA wird ihren Sitz in Frankfurt haben und eine Schlüsselrolle bei der Überwachung und Durchsetzung der neuen Geldwäschevorschriften übernehmen. Geplant sind 80 Mitarbeiter:innen mit Ende 2025, welche dann auf 430 Mitarbeiter:innen bis 2027 erweitert werden. Ihre Hauptaufgaben umfassen insbesondere:
Die AMLA gilt als „Supervisor of the Supervisors“. Sie wird die nationalen Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten überwachen und koordinieren, um sicherzustellen, dass die AML-Vorschriften einheitlich und effektiv angewendet werden.
Die AMLA wird Leitlinien, Empfehlungen und technische Standards veröffentlichen um die gemeinsame, einheitliche und kohärente Anwendung sicherzustellen. Großteil der Leitlinien/Standards wird bis Mitte 2026 erwartet, welche sodann auch von den Verpflichteten bei der Umsetzung des Paketes zu berücksichtigen sind.
Die Behörde wird auch die
direkte Aufsicht über die risikoreichsten Finanzinstitute in der EU übernehmen.
Zudem kann die AMLA in gewissen Fällen die direkte Beaufsichtigung auch an sich
ziehen von nationalen Aufsichtsbehörden.
Für den Empfang und die Bearbeitung von Informationen über Verstöße und den Schutz von Hinweisgebern („Whistleblowing“) sollen neuen Kommunikationskanäle eingerichtet werden.
Deloitte-Expertise
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