Die Erstellung von betriebswirtschaftlichen Gutachten erfordert neben der notwendigen fachlichen Expertise ein hohes Maß an praktischer Erfahrung. Darüber hinaus erfordert die steigende Komplexität der Fragestellungen eine arbeitsteilige Herangehensweise, hohe Lösungskompetenz sowie entsprechende Kapazitäten. Das Gutachtensteam von Deloitte vernetzt die langjährige Erfahrung von Sachverständigen mit einem Pool an verfügbarem Spezialwissen und kann so eine effiziente und rasche Gutachtenserstattung sicherstellen.
Die gerichtlich beeideten Buchsachverständigen stellen den Gerichten und Staatsanwaltschaften die benötigte Fachexpertise in wirtschaftlichen Fragestellungen zur Seite und fungieren so als rechte Hand der Gerichte. Die Erstellung von Gerichtsgutachten erfordert spezielle Kenntnisse, sowohl was die Aufgaben des Gerichtsgutachters betrifft als auch die Erstellung des Gutachtens.
Auch im außergerichtlichen Bereich wird die fachliche Expertise von Deloitte in der Erstellung von Gutachten regelmäßig nachgefragt. So erfordern oftmals Bestimmungen in Gesellschaftsverträgen, Satzungen oder Stiftungsurkunden oder auch bei Erbschaftsverfahren die Beiziehung von neutralen Schiedsgutachtern. Darüber hinaus werden gutachterliche Stellungnahmen zur Schlüssigstellung von unterschiedlichen Anspruchs- und Klagebegehren oder bei der betriebswirtschaftlichen Begleitung von Insolvenzverwaltern (zB.: Berechnen des Quoten- oder Vertrauensschadens, Beurteilung der Angemessenheit von Entnahmen oder diverser Aufwandspositionen) benötigt.
Die Expertinnen und Experten von Deloitte stehen Ihnen bei der raschen und effizienten Erstattung von Gerichts- und Privatgutachten jeglicher Art zur Verfügung.
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