Banner

Artikel

Auch ohne Reportingpflicht bestehen Datenanforderungen

Unser Angebot an kleinere und mittlere Unternehmen

Auch KMU können von den Berichtspflichten der CSRD betroffen sein: als Zulieferer von berichtspflichtigen Unternehmen. Sie müssen somit diesen berichtspflichtigen Unternehmen Daten und Informationen zur Verfügung stellen.

Gleichzeitig reagiert die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) auf die Bedürfnisse von KMUs, indem sie einen Entwurf für den Europäischen Standard (ESRS) für börsennotierte KMUs veröffentlicht hat. Der ESRS LSME ED soll ab dem 1. Januar 2026 wirksam werden, mit der Möglichkeit eines zusätzlichen zweijährigen Opt-out (Befreiung der Anwendung). Ziel ist es, berichtspflichtigen KMUs angemessene und relevante Berichtsanforderungen zu bieten, um den Zugang zu Finanzierung zu fördern und potenzielle Benachteiligungen seitens Finanzmarktteilnehmer zu verhindern.

Parallel dazu wurde auch ein Entwurf für einen freiwilligen Berichtsstandard für nicht börsennotierte KMUs (VSME ED) veröffentlicht. Beide Entwürfe sind bis zum 21. Mai 2024 zur öffentlichen Konsultation freigegeben. Der VSME ED zielt darauf ab, nicht börsennotierten KMUs ein einfaches Berichtsinstrument zur Verfügung zu stellen, um auf Anfragen nach Nachhaltigkeitsinformationen von Geschäftspartnern zu reagieren. Auch Service-Angebote von "Data-Hub" der OeKB oder verschiedenen Rating-Agenturen bieten KMUs die Möglichkeit, Informationen für Dritte aufzubereiten und zu übermitteln – es löst aber nicht das grundlegende Problem: woher kommen die Daten?

Gerne stehen wir für Ihre konkreten Themenstellungen im Bereich Nachhaltigkeit zur Verfügung und freuen uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Beispiel: Carbon Footprint

Der Carbon Footprint des Unternehmens stellt einen klassischen Anwendungsfall für die Datenanforderungen von reportingpflichtigen Unternehmen an kleinere Zulieferer dar. Damit diese Unternehmen ihren eigenen Scope 3 berechnen können, sind Informationen von Partnern in der Wertschöpfungskette erforderlich, wodurch effektive Kommunikationswege aufgebaut werden müssen. Die Basisdaten der Zulieferer sollten einen gewissen Grad an Zuverlässigkeit aufweisen, damit die eigenen Berechnungen zielführend sind.

Unser Angebot:

In Zusammenarbeit mit den Unternehmen erarbeiten wir eine initiale Treibhausgasbilanz entlang der Vorgaben des GHG-Protokolls. In der Regel werden hierbei Scope 1 und 2 sowie Hochrechnungen des eigenen Scope 3 erarbeitet und nachvollziehbar dokumentiert. Ziel der Unterstützung ist es, eine Grundlage zu schaffen, die immer weiter verfeinert werden kann und so die Belastbarkeit der Daten erhöht.

Beispiel: Governance

Im Rahmen der CSRD sowie weiterer nachhaltigkeitsbezogener Reportingverpflichtungen wird von Kund:innen oftmals die Einhaltung unterschiedlicher Codes of Conduct verlangt. Damit Unternehmen nicht einfach "blind" Zusagen machen, benötigen sie eine klare Übersicht darüber, welche Vorgaben sie bereits erfüllen können und in welchen Bereichen möglicherweise Gesprächsbedarf mit den Kund:innen besteht.

Unser Angebot: 

Gemeinsam mit dem Unternehmen erstellen wir eine Übersicht über den aktuellen Umsetzungsgrad der relevantesten Governance-Bereiche. Dazu gehören beispielsweise die internen Einkaufsrichtlinien mit den Anforderungen an Lieferanten sowie Regelungen für Zuwendungen und Geschenke im Vertrieb. Die daraus resultierende Checkliste bietet eine transparente Darstellung der festgelegten Reifegrade in verschiedenen Themenbereichen.

War der Artikel hilfreich?