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Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

Ein Meilenstein für faire Geschäftspraktiken und soziale Verantwortung in der EU

Nach einer gefühlten Ewigkeit der Verhandlungen und Diskussionen wurde am 24.4.2024 endlich die EU-Lieferkettenrichtlinie in einer verwässerten Version vom EU-Parlament verabschiedet. Trotz wesentlicher Einschränkungen im Vergleich zum über Jahre ausverhandelten Entwurf stellt sie eine wesentliche Verbesserung dar, da im Falle einer Ablehnung nationale Regulierungen schlagend geworden wären, die den Aufwand für international tätige Unternehmen ungleich stärker in die Höhe getrieben hätten.

Zugeständnisse im Anwendungsbereich

Im Vergleich zum ursprünglich ausgehandelten Kompromiss, der nach den Trilogverhandlungen im Dezember 2023 vom Europäischen Parlament verlautbart wurde, kam es nunmehr zu doch signifikanten Zugeständnissen im Anwendungsbereich. So soll es im Laufe von 5 Jahren nach Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union zu einem gestaffelten Anwendungsbereich kommen:

  • Anwendungsbereich nach 3 Jahren: Unternehmen mit mindestens 5.000 Mitarbeitenden und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz
  • Anwendungsbereich nach 4 Jahren: Unternehmen mit mindestens 4.000 Mitarbeitenden und mehr als 900 Millionen Euro Umsatz
  • Anwendungsbereich nach 5 Jahren: Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz

Zudem sollen die sogenannte Risikosektoren, in denen das Potenzial für Menschenrechtsverletzungen höher bewertet wird – wie etwa in der Landwirtschaft oder der Textilindustrie – gestrichen werden. In diesen Sektoren hätten ursprünglich auch Unternehmen mit weniger Mitarbeitenden betroffen sein können.

Next Steps

Als Nächstes muss die Richtlinie nun vom Europäischen Parlament final verabschiedet werden. Die Abstimmung im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments könnte bereits am 19. März 2024 erfolgen, die Abstimmung im Plenum des Parlaments wird für die Plenartagung vom 22. bis 25. April 2024 erwartet.

Während der EU-Rat bisher als größte Hürde angesehen wurde, bleibt die Abstimmung im Europäischen Parlament ebenfalls derzeit noch ungewiss.

Selbstverständlich verfolgen auch wir diese Entwicklungen gespannt und analysieren gerne – auch aufbauend auf unseren Erfahrungen in Umsetzungsprojekten des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) – bereits jetzt mögliche Umsetzungsschritte mit Ihnen.

Wir stehen Ihnen jederzeit sehr gerne für einen gemeinsamen Austausch zur CSDDD sowie zu weiteren regulatorischen Entwicklungen im Nachhaltigkeitsbereich zur Verfügung.

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