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Wie lassen sich Preisanpassungen im Energiemarkt erfolgreich und rechtssicher umsetzen?

Preisanpassungen von Bestandsverträgen für Kunden der Grund- und Sonderversorgung 

Aktuell werden Strom- und Gasvertriebe infolge der volatilen Entwicklungen auf den europäischen Energiemärkten mit erheblichen Kostensteigerungen konfrontiert. Deren Weiterverrechnung an Bestandskunden wird durch enge rechtliche Rahmenbedingen eingeschränkt. Daher müssen Vertriebe bei der Berechnung der Preisanpassung sicherstellen, dass die rechtlichen Vorgaben optimal ausgeschöpft werden, um wirtschaftliche, aber auch rechtlichen Risiken (zum Beispiel Klagen) zu reduzieren.

Zurzeit wird die deutsche Energiewirtschaft von unterschiedlichen Entwicklungen unter Druck gesetzt. Neben den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie unter anderem auf die globalen Lieferketten führen die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und weitere geopolitische Ereignisse zu Störungen auf den europäischen Energiemärkten. Vor diesem Hintergrund entwickeln sich ein hohes Preisniveau und eine hohe Volatilität der Großhandelspreise für Strom und Gas. Beide Faktoren führen zu einem deutlichen Anstieg der Verbraucherpreise in den letzten Monaten (Stand Oktober 2022 rd. 10,4 %) geführt .

 

Preisanpassungen erfolgreich und rechtssicher durchführen

Dementsprechend sind Preisanpassungen von Bestandsverträgen für Kunden der Grund- und Sonderversorgung notwendig. Daher hat der Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Energiepreise zu dämpfen (z.B. Wegfall EEG-Umlage, Einführung/Rückabwicklung Gaspreisumlage, Einführung Strom-/Gaspreisbremse etc.). Allerdings liegen noch weitere Gründe neben den regulatorischen Vorgaben vor, die eine Anpassung der bestehenden Strom- und Gasverträge notwendig machen. Hierzu zählen auch Kostensteigerungen beispielsweise der Vertriebs- und Verwaltungskosten.

Damit bei jeder Preisanpassung das inhärente Risiko unter anderem in Bezug auf Kundenabwanderungen, Erhöhung der Forderungsausfälle etc. reduziert wird, sind bei der Umsetzung und bei der Planung einer wirtschaftlichen optimierten Preisanpassung verschiedene Sachverhalte zu berücksichtigen. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Die Einführung einer Bagatellgrenze, um die Anzahl der Preisanpassungen auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Hierbei gilt es abzuwägen zwischen dem operativen Aufwand für die Durchführung einer Preisanpassung (Erstellung, Schreiben, Druck, Porto etc.) und dem gestiegenen Kostenniveau (inkl. zusätzlichem Churn), welches weiterverrechnet werden soll.
  • Die Berücksichtigung der Preisänderungen/Inflationierung bei der Anpassung der Marge (ohne dass eine Margenausweitung im engeren Sinne stattfindet). Hierbei ist insbesondere die Wahl geeigneten Indizes und einer geeigneten Bezugsgröße zu beachten.
  • Eine sachgerechte Berechnungssystematik und Ermittlung der Vertriebs- und Verwaltungskosten (VuV-Kosten), welche die Herangehensweise transparent gegenüber Dritten dokumentiert. Hierbei sind die Kostenbestandteile (Art, Struktur und Höhe) auszuweisen, welche in die Berechnung miteinfließen. Zusätzlich erfolgt eine anschließende Verteilung bzw. Zuordnung auf die verschiedenen Kundengruppen (insbesondere Kunden der Grundversorgung). 
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Dabei ist als erfolgskritisch – im Sinne von Risiko reduzierend – eine transparente Berechnung bzw. Herleitung der Ursachen zu bewerten, aufgrund deren eine Preisanpassung notwendig wird. Unter diesen Umständen ist es wichtig, dass beispielsweise gewährleistet wird, die Kostenrechnung bzw. Deckungsbeitragsrechnung für neutrale Dritte nachvollziehbar zu formulieren. Das Ziel ist es, dass diese einer betriebswirtschaftlichen Prüfung in Bezug auf die Sachgerechtigkeit und Angemessenheit der anzusetzenden Kosten standhält.

 

Ihr Nutzen

Die Optimierung der Berechnungssystematik im Vertriebscontrolling kann verschiedene Vorteile mit sich bringen:

  • Preisanpassungsrisiken werden reduziert infolge einer betriebswirtschaftlichen Optimierung der Vorgehensweise.
  • (Kostenrechnungs-) Transparenz wird gesteigert aufgrund der Dokumentation u.a. der relevanten Kostenpositionen und deren Zuordnung zu den jeweiligen Kundengruppen.
  • Entscheidungsgrundlagen werden verbessert mittels derer die Transparenz steigt. Infolgedessen werden Wirkungszusammenhänge aufdeckt, welche die Grundlage für gezielte Kundenansprachen schafft.
  • Kostenberechnung wird weiterentwickelt durch eine verursachungsgerechte Zuordnung der Kostenpositionen.
  • Planungsqualität wird erhöht durch Plan-Ist Abgleiche und Forecasts. Dabei werden aktuelle Entwicklungen in der rollierenden Planung und Preisanpassung berücksichtigt. Daher sind bestehende Instrumente stetig weiterzuentwickeln. 

Dadurch kann sichergestellt werden, dass wirtschaftliche und rechtliche Risiken reduziert und Wachstumspotenziale gezielt realisiert werden können – insbesondere in turbulenten Zeiten.

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