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Über Deloitte

Restruk­turierung und Sanie­rung

Corporate Restructuring Group (CRG)

Krise und Insolvenz eines Unternehmens können erhebliche Risiken, aber auch Chancen mit sich bringen. Deloitte Legal unterstützt Sie und hilft Ihnen dabei, diese Risiken zu meistern und Chancen zu nutzen!

Die Corporate Restructuring Group (CRG) von Deloitte Legal verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen in Krisensituationen und der Zusammenarbeit bzw. dem Umgang mit allen relevanten Beteiligten, wie Banken, Rechtsberatern, Insolvenzgerichten, Kreditversicherern und öffentlichen Stellen.

Wir beraten und vertreten unter anderem:

  • Unternehmen, deren Gesellschafter sowie deren Geschäftsführung bei der Bewältigung unternehmerischer Krisen (z.B. ausgelöst durch sog. carve-outs, Probleme im Rahmen von cash-pools oder wirtschaftliche Schieflagen von ausländischen Tochtergesellschaften) 
  • Gläubiger in der Krise und Insolvenz ihrer Vertragspartner und/oder Kunden (z.B. bei der Durchsetzung von Aus-/Absonderungsrechten, der Vertretung im Gläubigerausschuss, der Prozess-Begleitung, der Gestaltung von Sicherheitenstrukturen und der Sicherheitenverwertung)
  • Insolvenzverwalter im Insolvenz-, Arbeits- und Gesellschaftsrecht (z.B. der Prüfung von Aus-/Absonderungsrechten, der Prüfung und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen, der Ausarbeitung von Insolvenzplänen und der Prozessvertretung).

Wie kaum eine andere Kanzlei ist Deloitte Legal in der Lage, auf ein engmaschiges internationales Netzwerk von Kollegen und Kooperationspartnern zurück zu greifen. Dies erlaubt es uns, Ihnen auch in grenzüberschreitenden Sachverhalten mit kompetenter und umfassender Beratung zur Seite zu stehen.

 

Wege aus der Krise

Deloitte Legal berät Unternehmen in Krisensituationen und deren Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Gesellschafter. Wir bieten Ihnen kompetente Beratung zu allen relevanten Themen bei der Krisenvermeidung und -abwehr, insbesondere in den Bereichen Restructuring, Finance und Arbeitsrecht.

Unsere Restructuring-Experten haben langjährige Erfahrung in der Beratung verschiedenster Verfahrensbeteiligter (wie z.B. Senior- und Mezzanine Konsortien, Corporates, Insolvenzverwalter, Gläubiger und Schuldner) u.a. bei:

  • gesellschaftsrechtlichen Restrukturierungen (z.B. ring-fencing, Liquidation, carve-outs zur Vorbereitung von distressed M&A-Transaktionen, Treuhandmodellen, Ausgliederungen, Sitzverlegungen, debt-to-equity swaps im Insolvenzplan)
  • nationalen wie internationalen Restrukturierungen (z.B. nach ESUG, als scheme of arrangement- oder chapter 11-Verfahren).

Unsere Finance Experten decken alle relevanten Bereiche der Eigen- und Fremdfinanzierung in Krisensituationen ab, unter anderem in der Form von:

  • Beratung zu Neuabschluss, Vertragsänderungen und waiver bei syndizierten Krediten
  • Beratung zu Nachrangdarlehen (u.a. Second Lien und Mezzanine Kredite)
  • Beratung bei Kapitalmarktmaßnahmen (u.a. debt-to-equity-swaps, Anpassung von Anleihebedingungen in der Krise, sanierende Kapitalerhöhung).

Unsere Arbeitsrechts Experten komplettieren unser Beratungsspektrum u.a. durch:

  • arbeitsrechtliche Beratung zur Vermeidung eines Insolvenzfalls (z.B. Sanierungstarifverträge, Kurzarbeit, Personalabbau, Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften)
  • arbeitsrechtliche Begleitung des Insolvenzverfahrens (z.B. Personalabbau, Erwerberkonzept etc.) 
  • Begleitung nach Personalabbau und Insolvenzverfahren (z.B. Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren 

 

Haftungsfragen

Bei wirtschaftlichen Krisen stellt sich häufig auch die Frage nach der zivilrechtlichen sowie der strafrechtlichen Verantwortung der handelnden Organe. Ein weiterer Schwerpunkt unserer insolvenznahen Beratung ist daher einerseits die Identifikation von Haftungsrisiken und der zur Vermeidung einer zivil- und strafrechtlichen Haftung der beteiligten Organe möglichen und/oder gebotenen Maßnahmen. Andererseits beraten wir Aufsichtsräte und Gesellschafter auch in Zusammenhang mit der Prüfung und Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegenüber Vorständen und Geschäftsführung.

 

Unternehmenserwerb aus der Insolvenz

Darüber hinaus begleiten wir in- und ausländische Investoren im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen aus der Insolvenz. So genannte "distressed M&A-Transaktionen" sind fester Bestandteil des M&A-Kerngeschäfts unserer Kanzlei. Unsere Beratung umfasst dabei insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Verhandlungen mit dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter, die Erstellung und Verhandlung der Unternehmenskaufverträge sowie die anschließende Beratung der Auffanggesellschaft zur erfolgreichen rechtlichen Begleitung des Turnarounds. Insolvenzverwalter unterstützen wir bei der Veräußerung von Geschäftsbetrieben.

Totgesagte leben länger! Mit dem StaRUG zur neuen deutschen Sanierungskultur

Als Teil des Gesetzespakets zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts und in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1023 über präventive Restrukturierungsrahmen trat am 1. Januar 2021 das Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz („StaRUG“) in Kraft.

Restructuring Report 2024

Die Restrukturierungswelle hat Deutschland erreicht. Deloitte hat im neuen Restructuring Report deutschlandweit Restrukturierungsexperten befragt: Was sind die wichtigen Themen, die am meisten gefährdeten Branchen und die dringlichsten Handlungsfelder?

Distressed M&A - The Fine Art of the Bespoke Deal

Deloitte Legal Webcast-Serie

Session 1: Rahmenbedingungen und Due Diligence

Am 14. Februar 2024 fand die erste Session der neuen Webcast-Serie "Distressed M&A - The Fine Art of the Bespoke Deal" statt. Das Thema: Rahmenbedingungen und Due Diligence.
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Deloitte Legal berät Experience Brands beim Verkauf der Hess GmbH Licht + Form an die französische Ragni-Gruppe

Mit einem standortübergreifenden Team unter der Federführung des Hamburger Partners Frank Tschentscher, LL.M. (Business Recovery) hat Deloitte Legal die internationale Experience Brands-Gruppe beim Verkauf ihrer deutschen Tochtergesellschaft Hess GmbH Licht + Form an die französische Ragni-Gruppe umfassend beraten.Hess ist ein international führender Hersteller von gestalteten Außenleuchten

Deloitte Legal berät Panaria Gruppe beim Erwerb wesentlicher Teile der insolventen Steuler Fliesengruppe

Mit einem standortübergreifenden Team um die Partner Dr. Michael von Rüden (Corporate/M&A, Düsseldorf), Frank Tschentscher, LL.M. (Business Recovery, Hamburg), Dirk Hänisch, LL.M. (Corporate/M&A, Düsseldorf) und Dr. Charlotte Sander (Employment, Hannover) hat Deloitte Legal die italienische Panaria-Gruppe bei dem Erwerb wesentlicher Einheiten der Steuler Fliesengruppe AG umfassend transaktions- und insolvenzrechtlich beraten.

Das CTA in der Insolvenz

Die Insolvenz des Arbeitgebers und der damit einhergehende Eintritt des Sicherungsfalls unterziehen die inhaltlichen Regelungen des CTA einem praktischen Belastungstest mit Auswirkungen auf die maßgeblichen Stakeholder (neben Treuhänder vor allem Arbeitgeber/Insolvenzverwalter, begünstigte Personen, Pensionssicherungsverein (PSV) bei Absicherung von Pflichten aus Zusagen der betrieblichen Altersversorgung (bAV-Zusagen)). Dieser Client Alert erörtert die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und Gestaltungsoptionen aus der Sicht des Treuhänders – mit Berücksichtigung des „Sicherungsfall“-Fahrplans.

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