EU Public CbCR
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Im 61. Webcast unserer Deloitte Tax Technology Insights-Reihe am 9. September 2025 geben wir Ihnen - im Nachgang zum Webcast #51 - einen Überblick über die neue Pflicht zur externen Ertragsteuerinformationsberichterstattung aus der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie zum EU Public Country-by-Country Reporting (§§ 342 bis 342p HGB; Übersicht). Die meisten deutschen Konzerne und die in Deutschland offenlegenden Drittstaaten-Konzerne müssen hierzu ein EU-Musterformblatt (§ 342l HGB) erstmals für das Geschäftsjahr 2025 erstellen und dieses binnen zwölf Monaten nach dem Geschäftsjahresende im Unternehmensregister (§ 342m HGB) offenlegen und auf einer Internet-Seite (§ 342n HGB) veröffentlichen. Dazu gibt es bereits Praxiserfahrungen aus der Erstanwendung in Rumänien für das Geschäftsjahr 2023.
Da die Inhalte des Ertragsteuerinformationsberichts denen des länderbezogenen Berichts (§ 138a AO), den fast alle betroffenen Konzerne schon für die Finanzverwaltung erstellen, gleichen, werden fast alle Konzerne das Wahlrecht (§ 342h Abs. 4 HGB) ausüben, ihr EU-Musterformblatt aus ihrem länderbezogenen Bericht abzuleiten, damit diese abstimmbar sind. Wir erläutern Ihnen den Prozess und zeigen den von Deloitte entwickelten Outsourcing Service zum EU-Musterformblatt, der dessen technische Generierung (XHTML-Datensatz mit iXBRL-Tagging) und die Unternehmensregister-Offenlegung umfasst.
Deutschland fordert zum Ertragsteuerinformationsbericht eine inhaltliche Prüfung durch den Aufsichtsrat (§ 171 Abs. 1 Satz 4 AktG), was über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgeht. Diese Prüfungspflicht gilt für alle AG, KGaA und SE sowie alle mitbestimmten GmbH und GmbH mit einem fakultativen Aufsichtsrat. Im Hinblick auf neue Haftungsrisiken (§§ 93 Abs. 2 i.V.m. 116 Abs. 1 AktG) kann es empfehlenswert sein, eine externe Prüfung durch einen fachkundigen Dritten zu beauftragen. Wir erläutern Ihnen hierzu die neuen Deloitte-Angebote.
Zur externen Kommunikation gibt es verschiedene Ansätze: Einzel- oder integrierte Darstellung sowie Mindest- oder Detailerläuterungen. Viele deutsche Konzerne planen eine erweiterte integrierte Internet-Veröffentlichung. Wir erläutern Ihnen typische erklärungsbedürftige Inhalte, die Vor- und Nachteile einer Integration und erste DAX40-Trends dazu. Die meisten Unternehmen planen, ihre externe Kommunikation an der vergleichbarer Konzerne auszurichten. Wir zeigen Ihnen hierzu das neue Deloitte-Benchmarking in einer Live Demo. Anknüpfend an unsere Präsentationen beantworten wir gerne Ihre inhaltlichen Fragen zur Ertragsteuerinformationsberichterstattung, zum Outsourcing Service von Deloitte, zu den Deloitte-Prüfungsangeboten für den Aufsichtsrat oder zu unseren Beratungsangeboten für die Entwicklung eines Zielprozesses für Ihre externe Kommunikation und Internet-Offenlegung.
Durch die Q&A-Funktion können Sie Ihre Fragen direkt im Webcast stellen. Gerne können Sie uns auch vorab mit Ihrer Anmeldung bereits Fragen zukommen lassen, damit wir diese im Webcast ebenfalls beantworten können.
Jeweils dienstags von 9:00–10:00 Uhr
Termin
Dienstag, 9. September 2025
09:00–10:00 Uhr
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Mit Zoom nutzen wir ein führendes Tool in der modernen Unternehmensvideokommunikation. Zoom verfügt über diverse Zertifizierungen unabhängiger Prüforganisationen. Diese bestätigen die Anforderungen von Deloitte zur Verarbeitung vertraulicher Informationen. Als bedenklich einzustufende Funktionen wie z.B. File Transfer und Attention Tracking sind bei Deloitte deaktiviert. Zusätzlich werden bei Deloitte alle Daten über verschlüsselte Kanäle mit sicheren Protokollen übertragen.
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Auskünfte
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Kathrin Siegler, Tel. +49 211 8772 4984.
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